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Leserfragen zum Coronavirus Darf mein Chef mich in den Urlaub zwingen?

Der Arbeitgeber verordnet wegen der Corona-Pandemie Zwangsurlaub. Darf er das? Die Leserfrage des Tages.
Nicht immer einfach: Urlaub in Corona-Zeiten

Nicht immer einfach: Urlaub in Corona-Zeiten

Foto: Kniel Synnatzschke/ Westend61/ Getty Images

Hier und in unserem Newsletter beantworten wir regelmäßig eine Frage unserer Leserinnen und Leser zum Coronavirus.

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Leser Andreas Mann fragt: "Darf einen der Arbeitgeber dazu zwingen, in der jetzigen Situation Urlaub zu nehmen - und wenn ja, wie viel?  In der jetzigen Situation mit Reiseverboten, Kontaktsperre und häuslicher Isolation ist ein Urlaub für viele Menschen, die eng und 24 Stunden am Tag aufeinandersitzen, keine Erholung mehr. Und falls jemand nicht mehr genügend Urlaubsanspruch für eine solche Maßnahme hat: Muss er dann mit Gehaltseinbußen rechnen?"

Die Antwort von Florian Gontek, Redakteur im Ressort Job und Karriere beim SPIEGEL:

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht einfach so in den Urlaub zwingen. Tut er es dennoch, ist er dazu verpflichtet, weiter Lohn zu zahlen. Eine Möglichkeit, Mitarbeitern den Urlaub rechtmäßig anzuordnen, wären beispielsweise die sogenannten Betriebsferien.  

"Diese müssen aber mit dem Betriebs- oder Personalrat abgestimmt sein, sofern ein solcher im Unternehmen besteht. Etwa in einer Betriebsvereinbarung. Besteht diese nicht, ist es von Arbeitgeberseite aus schwierig, Betriebsferien einseitig anzuordnen. Der Arbeitgeber muss sie mit ausreichender und angemessener Vorlaufzeit ankündigen", sagt Arbeitsrechtlerin Aziza Yakhloufi.

Diese Reglung funktioniert unabhängig vom Gewerbe. Entscheidend ist hier die Festsetzung in der Betriebsvereinbarung, nicht die Branche als solche. Betriebsferien sind vor allem bei Unternehmen üblich, die saisonbedingten Schwankungen unterworfen sind. Denken wir zum Beispiel an die Landwirtschaft.

Wird dagegen unzulässig Zwangsurlaub angeordnet, liegt das im Risiko des Arbeitgebers. Heißt konkret: Sollten Sie zehn Tage in Zwangsurlaub geschickt werden, haben aber nur noch fünf Tage Resturlaub, muss ihr Arbeitgeber Ihnen auch zehn Arbeitstage bezahlen. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, Urlaubsansprüche im Blick zu haben.

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Rechtlich dient der Urlaub der Erholung. "Dennoch", sagt Arbeitsrechtlerin Yakhloufi, "der Arbeitgeber ist nicht dafür verantwortlich, wie seine Angestellten den Urlaub verbringen". Ist Urlaub erst einmal gewährt, kann er nicht einseitig storniert werden. Wer also bereits Urlaub eingereicht hat und seine Reisepläne wegen der Pandemie nun streichen muss, hat Pech gehabt. Er kann nicht vom Chef verlangen, den Urlaub zu verschieben.

Im Grundsatz gilt also: In den Zwangsurlaub darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht so einfach schicken. Wenn doch, muss dies vorher in einer Betriebsvereinbarung mit Personal- oder Betriebsrat abgestimmt und mit genügend Vorlauf angekündigt worden sein. Verordnet Ihr Arbeitgeber dennoch unzulässig die Betriebsferien, haben Sie Anspruch auf Lohn. Wie Sie die freie Zeit dann verbringen, liegt ganz bei Ihnen.

flg
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