Quarantäne wegen Coronavirus Wer zahlt für den Verdienstausfall?

Quarantäneraum in der Kaserne in Germersheim
Foto: RALPH ORLOWSKI/ REUTERSUm das Coronavirus an der weiteren Ausbreitung zu verhindern, wurden auch in Deutschland etliche Menschen medizinisch isoliert, allein 122 in einer Kaserne im südpfälzischen Germersheim. Wer von ihnen berufstätig ist, kann jetzt nicht arbeiten gehen, ist aber auch nicht krank. Wer bestimmt, wer überhaupt in Quarantäne muss – und wer zahlt nun das Gehalt?
"Wer in Quarantäne muss, legt das Infektionsschutzgesetz fest", sagt Daria Madejska, Anwältin im Healthcare-Team der Kanzlei Ebner Stolz in Köln. "Welche Behörde im Einzelnen zuständig ist, regelt das Landesrecht. In den meisten Fällen sind das die Gesundheitsämter. Gegenüber dieser Behörde gibt es einen Anspruch auf Entschädigung. Das heißt konkret: Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ganz normal bis zu sechs Wochen weiter, kann sich grundsätzlich diese Kosten aber von der Behörde erstatten lassen. Er hat nach Beendigung der Quarantäne allerdings nur eine Frist von drei Monaten, diesen Anspruch geltend zu machen."
Als Verdachtsfall gilt in Deutschland:
Wer irgendeine Form von akuten Atemwegsbeschwerden entwickelt und innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einem bestätigten Coronapatienten Kontakt hatte oder
wer klinische oder radiologische Hinweise auf eine akute Infektion der unteren Atemwege, also zum Beispiel eine Lungenentzündung, und sich bis maximal 14 Tage vor Beginn der Erkrankung in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Als Risikogebiet gilt aktuell nur die chinesische Provinz Hubei.
Der Patient sollte in einem Zimmer isoliert werden, bis der Verdacht abgeklärt ist. Wer mit ihm in Kontakt tritt, muss einen Schutzkittel, Handschuhe, eine Schutzbrille sowie eine geeignete Atemmaske tragen. Parallel wird das Gesundheitsamt informiert und eine Probe an ein geeignetes Labor geschickt.
Gezielte Medikamente gegen den Erreger selbst gibt es bislang noch nicht. Bestätigt sich der Verdacht, versuchen Ärzte deshalb vor allem, die Beschwerden des Erkrankten zu lindern. Für die gesamte Erkrankungszeit bleibt der Patient in einem Isolierzimmer mit einem Vorzimmer, im besten Fall einer Schleuse.
Selbstständige, so Madejska, müssen den Antrag selbst stellen. Auch hier gilt dieselbe Dreimonatsfrist. Währt die Quarantäne länger als sechs Wochen, übernimmt die Behörde bei Angestellten und Selbstständigen die Zahlung des Krankengeldes. Eine weitere Entschädigung, etwa für entgangene Aufträge oder als Schmerzensgeld-Äquivalent für die Unterbringung in der Quarantäne-Einrichtung, sei im Gesetz allerdings nicht vorgesehen. In der Praxis komme es, so die Anwältin, so gut wie nie vor, dass jemand, der unter Quarantäne gestellt werde, dagegen vorgehe; theoretisch sei das allerdings in einem Eilverfahren möglich.
Bei der Firma Webasto hatte es Infektionsfälle durch eine chinesische Mitarbeiterin gegeben, die für eine Schulung nach Deutschland gekommen war. Laut einer Sprecherin der Firma befinden sich derzeit acht Mitarbeiter in Isolierstationen im Krankenhaus. Die Firma hatte ihre Zentrale seit Ende Januar bis voraussichtlich 11. Februar geschlossen und flächendeckend Home Office angeordnet; weil es schon zuvor eine Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten gab, sei die nötige Infrastruktur dafür vorhanden. In einem SPIEGEL-Interview hatte der Webasto-Firmenchef Holger Engelmann darüber geklagt, dass "eine ganze Reihe von Mitarbeitern und deren Angehörige ausgegrenzt werden, obwohl sie nicht zur Risikogruppe gehören".