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Nach Diskriminierung bei der Bewerbung Schwedische Muslimin erhält 3800 Euro Entschädigung

Beim Vorstellungsgespräch verweigerte eine junge Muslimin dem Chef den Handschlag - und musste gehen. Die Frau fühlte sich diskriminiert. Nun hat ihr ein Gericht in Schweden eine Entschädigung zugesprochen.
Muslimin (Archiv)

Muslimin (Archiv)

Foto: Monika Skolimowska/ picture alliance / dpa

Farah Alhajeh hatte sich für eine Stelle als Dolmetscherin beworben. Als die junge Schwedin zum Vorstellungsgespräch in das Unternehmen kam, grüßte sie den Chef so, wie sie alle Menschen grüßt, die sie kennenlernt. Alhajeh legte ihre Hand aufs Herz und lächelte. Sie erklärte, dass sie als Muslimin versuche, physischen Kontakt mit anderen zu vermeiden - damit war das Vorstellungsgespräch für die Frau beendet. Sie wurde zum Fahrstuhl gebeten.

"Es war wie ein Schlag ins Gesicht", sagte Alhajeh der "New York Times".  Es sei das erste Mal gewesen, dass jemand so reagierte. Nun muss das Unternehmen der Bewerberin eine Entschädigung in Höhe von etwa 40.000 Kronen, etwa 3800 Euro zahlen, wie ein schwedisches Arbeitsgericht entschieden hat.

Vor Gericht hatte das Unternehmen noch argumentiert, es stehe für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein. Der Anwalt des Unternehmens argumentierte, dass der Arbeitgeber entscheiden könne, inwiefern die Mitarbeiter ihre religiöse Zugehörigkeit zum Ausdruck bringen können.

Die Richter sagten indes, es sei zwar richtig, weibliche und männliche Mitarbeiter gleich zu behandeln, aber es spiele keine Rolle, auf welche Art und Weise gegrüßt werde.

Farah Alhajeh freute sich über das Urteil und erklärte, sie würde Männer und Frauen in Firmen immer gleich grüßen - mit dem Hand aufs Herz legen.

kha

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