Verdacht der Untreue Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt gegen Chefin von Behindertenwerkstatt

Roselyne Rogg
Foto: FUNKE Foto Services / Jörg SchimmelIm Fall der wegen zu hohen Gehalts entlassenen Chefin einer Behindertenwerkstatt in Duisburg ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Gegen die ehemalige Geschäftsführerin, Roselyne Rogg, und den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzendenden, Reinhold Spaniel, ist ein Verfahren eingeleitet worden, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Demnach bestehe der Verdacht der Untreue.
Rogg war vor wenigen Tagen entlassen worden, weil sie über Jahre zu hohe Bezüge kassiert haben soll. Nach einer Gehaltserhöhung soll sie zuletzt jährlich 376.000 Euro für ihre Arbeit bekommen haben. Laut einem Gutachten, das der Aufsichtsrat in Auftrag gegeben hatte, seien für die Position aber nur 150.000 bis 180.000 Euro angemessen gewesen.
Aus den Gutachten zur Verhältnismäßigkeit gehen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft "zureichende Anhaltspunkte" hervor, "die den Anfangsverdacht einer Untreue gegen beide Beschuldigte begründen", hieß es.
Bereits im Dezember hatte das Recherchezentrum "Correctiv" darauf aufmerksam gemacht, dass Rogg möglicherweise ein viel zu hohes Gehalt beziehe. Damals hatte sich die Stadt Duisburg geweigert, Auskunft über die Höhe des Gehalts zu geben. An der Werkstatt mit 190 festangestellten Mitarbeiter, die mehr als 1000 Menschen mit Behinderung betreuen, ist die Stadt als kommunaler Träger zur Hälfte beteiligt.
Rogg habe "ihre persönlichen Interessen über die der Werkstatt für Menschen mit Behinderung gestellt", zitiert die Funke-Mediengruppe nun den Aufsichtsratschef Thomas Krützberg. Das Kontrollgremium will von einer Gehaltserhöhung, die Rogg 2013 bekommen habe, nichts gewusst haben.