In Kooperation mit

Job & Karriere

Verdacht der Untreue Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt gegen Chefin von Behindertenwerkstatt

Sie hat sich selbst zu viel Geld ausgezahlt und ist deshalb fristlos entlassen worden. Gegen die ehemalige Geschäftsführerin einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung hat die Staatsanwaltschaft nun ein Verfahren eingeleitet.
Roselyne Rogg

Roselyne Rogg

Foto: FUNKE Foto Services / Jörg Schimmel

Im Fall der wegen zu hohen Gehalts entlassenen Chefin einer Behindertenwerkstatt in Duisburg ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Gegen die ehemalige Geschäftsführerin, Roselyne Rogg, und den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzendenden, Reinhold Spaniel, ist ein Verfahren eingeleitet worden, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Demnach bestehe der Verdacht der Untreue.

Rogg war vor wenigen Tagen entlassen worden, weil sie über Jahre zu hohe Bezüge kassiert haben soll. Nach einer Gehaltserhöhung soll sie zuletzt jährlich 376.000 Euro für ihre Arbeit bekommen haben. Laut einem Gutachten, das der Aufsichtsrat in Auftrag gegeben hatte, seien für die Position aber nur 150.000 bis 180.000 Euro angemessen gewesen.

Aus den Gutachten zur Verhältnismäßigkeit gehen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft "zureichende Anhaltspunkte" hervor, "die den Anfangsverdacht einer Untreue gegen beide Beschuldigte begründen", hieß es.

Bereits im Dezember hatte das Recherchezentrum "Correctiv" darauf aufmerksam gemacht,  dass Rogg möglicherweise ein viel zu hohes Gehalt beziehe. Damals hatte sich die Stadt Duisburg geweigert, Auskunft über die Höhe des Gehalts zu geben. An der Werkstatt mit 190 festangestellten Mitarbeiter, die mehr als 1000 Menschen mit Behinderung betreuen, ist die Stadt als kommunaler Träger zur Hälfte beteiligt.

Rogg habe "ihre persönlichen Interessen über die der Werkstatt für Menschen mit Behinderung gestellt", zitiert die Funke-Mediengruppe  nun den Aufsichtsratschef Thomas Krützberg. Das Kontrollgremium will von einer Gehaltserhöhung, die Rogg 2013 bekommen habe, nichts gewusst haben.

lie
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten