In Kooperation mit

Job & Karriere

Gerichtsprozess um Elterngeld Plus "Wir werden für unsere Ehrlichkeit bestraft"

Ein Hamburger Paar muss knapp 7000 Euro Elterngeld zurückzahlen - weil beide zu wenig gearbeitet haben. Dass ihre Kinder krank waren, lässt die Richterin des Sozialgerichts nicht gelten.
Olaf Koop und Anne Hofius mit ihren Töchtern

Olaf Koop und Anne Hofius mit ihren Töchtern

Foto: privat

Sie haben alle Termine in einem Kalender notiert. "Akquise" steht dort, "Präsentation". Im Kalender von Olaf Koop sind die Einträge blau, im Kalender seiner Ehefrau Anne Hofius sind sie grün. Die beiden arbeiten freiberuflich, sie als Art Direktorin, er als Hörfilm-Autor. Im Dezember 2015 haben sie Zwillinge bekommen. Die Namen der beiden Mädchen tauchen immer wieder im Kalender auf, in roter Schrift steht dort: "Mathilda krank", "Clara krank". Und daneben, wer sie betreut hat: Mama, Papa, manchmal auch Oma.

Wegen dieser Einträge müssen die beiden nun rund 7000 Euro Elterngeld Plus zurückzahlen.

Gegen die Rückforderung der Hamburger Elterngeldstelle hatten sie Klage eingereicht, ihr Fall wurde am Mittwoch vor dem Sozialgericht Hamburg verhandelt. In dem Prozess standen grundsätzliche Fragen zur Diskussion: Gelten als Arbeitszeit im Sinne des Bundeselterngeldgesetzes auch die Stunden, in denen kranke Kinder betreut werden? Und: Gelten für Angestellte andere Regeln als für Selbstständige?

Die Richterin beantwortete die erste Frage mit "Nein" und die zweite Frage mit "Ja": Ihrer Auffassung nach kann die Betreuung kranker Kinder bei Angestellten nur sehr eingeschränkt und bei Selbstständigen gar nicht berücksichtigt werden.

Diese Elterngeld-Modelle gibt es

Bei Menschen in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen sei im Arbeitsvertrag geregelt, wie viele sogenannte Kind-krank-Tage sie nehmen dürften, in der Regel seien es fünf Tage pro Jahr, so die Richterin. Selbstständige könnten sich darauf nicht berufen, da sie vor- oder nacharbeiten könnten, indem sie Arbeit zum Beispiel abends oder am Wochenende erledigten.

Anne Hofius ist darüber fassungslos: "Ich weiß wirklich nicht, wie das hätte gehen sollen. Die beiden Kinder waren so oft krank, ich habe in der Zeit kaum geschlafen, ich wäre gar nicht in der Lage gewesen, nachts die fehlenden Stunden nachzuarbeiten."

Dafür hat die Richterin Verständnis - an ihrem Urteil ändert es aber nichts. "Ob man das gerecht findet, ist eine andere Frage", sagt sie nach der knapp zweistündigen Verhandlung. "Sie haben mein vollstes Verständnis, aber wir können nicht vom Gesetz abweichen."

Eine Arbeitsstunde zu viel? Dann wird für beide das Geld für vier Monate gestrichen

Elterngeld Plus gibt es seit Juli 2015. Es bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem staatliche Unterstützung zu erhalten. Zwar zahlt der Staat dabei monatlich nur die Hälfte des Elterngeld-Standardsatzes, dafür allerdings über einen Zeitraum von 24 statt 12 Monaten. Und diese Förderung wird um vier Monate verlängert, wenn Mutter und Vater gleichzeitig Teilzeit arbeiten. Partnerschaftsbonusmonate nennt sich das Konzept – das stark umstritten ist.

"Der Partnerschaftsbonus hört sich gut an, ist aber schlicht nicht praktikabel", sagt etwa Pro-Familia-Beraterin Hannelore Lambertz-Eichhoff, die seit mehr als 25 Jahren werdende Eltern berät. Denn die Leistung bekommen Eltern nur, wenn beide Partner vier Monate am Stück mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn nur ein Elternteil auch nur in einer Woche mehr oder weniger arbeitet, müssen beide den Bonus komplett zurückzahlen.

Nun stellt sich natürlich die Frage, wie die Elterngeldstelle davon erfahren soll, ob eine Stunde mehr oder weniger gearbeitet wurde. Angestellte müssen bei der Beantragung der Bonusmonate eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die geplante Reduzierung der Arbeitszeit nachweisen und nach den vier Monaten die Gehaltsabrechnungen. Wann wie gearbeitet wurde, ist darauf in der Regel nicht vermerkt.

Selbstständige müssen ihre Arbeitszeiten detailliert auflisten, so, wie es Anne Hofius und Olaf Koop getan haben. Hätten Sie die Krankheitstage der Kinder in ihrem Kalender weggelassen, wäre wohl alles gut gewesen. So aber rechnete ein Sachbearbeiter nach – und kam auf eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 25 Stunden bei beiden. Die Elterngeldstelle strich die Partnerschaftsbonusmonate und forderte knapp 7000 Euro zurück. Dagegen zog das Paar vor Gericht – und hat nun auch noch die Kosten für die Anwältin zu tragen. "Wir werden für unsere Ehrlichkeit bestraft", sagt Anne Hofius.

Die Richterin und ihre zwei Schöffen sind den Kalender des Paares Tag für Tag durchgegangen. Am 13. Februar 2017, einem Donnerstag, steht dort zum Beispiel "Clara krank, Oma betreut". "Ein Kind ist in der Kita, das andere wird von der Oma betreut. Warum arbeiten sie dann nicht beide?", will die Richterin wissen. Tatsächlich gibt es außer dem roten Eintrag zum kranken Kind an diesem Tag nur einen grünen Eintrag zur Arbeitszeit von Anne Hofius: 4,5 Stunden hat sie für einen Verlag gearbeitet.

Olaf Koop weiß nicht mehr, was er an diesem Tag vor drei Jahren gemacht hat. Vielleicht hatte er einfach keinen Auftrag? Die Arbeit sei schließlich nicht jede Woche gleich, argumentiert er – und liefert der Richterin damit ein weiteres Argument dafür, Angestellte anders zu behandeln als Selbstständige.

Die Kinder nehmen in der Kita jeden Virus mit

Sie hätten vor Beginn der Partnerschaftschaftsbonusmonate untereinander einen Deal ausgehandelt, erklärt Anne Hofius auf Nachfrage der Richterin: Mindestens vier Stunden pro Tag wollten sie beide arbeiten, von Montag bis Samstag, plus eine verschiebbare Arbeitsstunde. Dieses System sei durch die vielen Krankheiten der beiden aber schnell durcheinander gekommen: "Wenn ich ein fieberndes Kleinkind auf dem Arm habe, kann ich dem anderen nicht sagen: Setz dich hin und lies ein Buch. Es muss in der Zeit auch betreut werden."

Die Zwillinge waren in den betreffenden Monaten 14 bis 17 Monate alt. Sie starteten gerade in der Kita – und nahmen dort jeden Virus mit, der kursierte. Anne Hofius und Olaf Koop fielen in der Kita-Eingewöhnungsphase der Mädchen deshalb oft aus und vermerkten das mit jeweils vier Minusstunden pro Betreuungstag im Kalender.

Ein System, was die Richterin nicht überzeugt, denn die beiden haben die Vier-Stunden-Regel nicht konsequent durchgezogen. So gibt es auch Tage in ihrem Kalender, an denen sie trotz Krankheit der Kinder zwei Stunden gearbeitet haben. "Also war es ihnen ja doch möglich, abends Arbeitszeit nachzuholen", sagt die Richterin.

Sie und ihre Schöffen hätten "ganz viel nachgerechnet", aber da seien "zu viele logische Brüche" im Kalender. Zudem seien die Kinder so oft krank gewesen, dass auch Angestellte Probleme mit ihrem Arbeitgeber bekommen hätten.

Nur wenige beantragen überhaupt die Partnerschaftsbonusmonate

Als Anne Hofius am Ende der Verhandlung noch einmal das Wort bekommt, hat sie nur noch eine Frage: "Wie soll man als Selbstständiger denn überhaupt die Kriterien für die Bonusmonate erfüllen?"

Das sei in der Regel gar kein Problem, weiß die Abschnittsleiterin der Hamburger Elterngeldstelle zu berichten, die als Vertreterin der Stadt dem Prozess mit einer eigenen Anwältin beiwohnt. Die Bonusmonate würden sogar fast nur von Selbstständigen beantragt, weil es den meisten Angestellten gar nicht möglich sei, zu zweit die strengen Kriterien der Arbeitszeit zu erfüllen.

Tatsächlich verzichten viele Paare von vornherein auf das Geld. Laut Statistischem Bundesamt beantragten 2018 nur rund 32.000 Menschen die Partnerschaftsbonusmonate. In einem Bericht der Bundesregierung vom Januar 2018 heißt es zwar, "bei Vätern kommt besonders der Partnerschaftsbonus gut an", aber auch die in diesem Bericht zitierten Zahlen, die auf einer Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach beruhen, sind eher ernüchternd: Nur 5,6 Prozent der Bezieher von Elterngeld Plus entschieden sich demnach im dritten Quartal 2017 für den Partnerschaftsbonus. Absolute Zahlen werden dort nicht genannt.

Sinn und Zweck der Partnerschaftsbonusmonate sei es, dass sich Paare Arbeit und Kinderbetreuung gemeinschaftlich teilen, sagt die Richterin. Dass Anne Hofius und Olaf Koop genau das getan haben, hat ihnen allerdings nicht geholfen. Eine Rechtsschutzversicherung, die für ihre Anwaltskosten einspringt, haben sie nicht. In Revision zu gehen, können sie sich nicht leisten. Ihr einziger Trost: Das Immunsystem der Kinder ist nun robust, sie können regelmäßig ihrer Arbeit nachgehen. Den Bonus müssen sie trotzdem zurückzahlen.

Und wenn es nach der Richterin des Hamburger Sozialgerichts ginge, müssten das wohl noch viele andere Paare: Denn auch Urlaub zu nehmen oder vorher angesammelte Überstunden abzubummeln, sei eigentlich nicht mit der Idee der Bonusmonate vereinbar, sagt sie – aber das stand in dem Verfahren nicht zur Debatte.

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten