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Studie zur Gehaltstransparenz Mir doch egal, wie viel du verdienst

Das Entgelttransparenzgesetz sollte für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern sorgen - doch die Bilanz nach einem Jahr ist vernichtend: In den Betrieben spielt es kaum eine Rolle.
Demonstration für geschlechtergerechte Bezahlung (Archivbild)

Demonstration für geschlechtergerechte Bezahlung (Archivbild)

Foto: JOE RAEDLE/ AFP

Gleicher Lohn für vergleichbare Arbeit, für Männer und Frauen - das war das Ziel des Entgelttransparenzgesetzes , das vor einem Jahr in Kraft trat. Die Idee dahinter: Wer das Gehalt seiner Kollegen kennt, kann selbst besser verhandeln und eine gerechtere Bezahlung verlangen.

Doch in den meisten Betrieben ist das neue Instrument wirkungslos verpufft. In nicht einmal jeder zehnten Firma haben Mitarbeiter Auskunft über die Gehaltsstruktur verlangt - und da, wo sie es taten, gab es diese Anfragen oft nur vereinzelt. Das zeigte die bisher unveröffentlichte "Randstad ifo Personalleiterbefragung", die dem SPIEGEL vorliegt.

Danach antwortete keiner der Befragten, dass er "häufig" mit Anfragen nach dem neuen Gesetz zu tun habe. In 91 Prozent der Firmen hatte kein einziger Mitarbeiter angefragt.

"Eine Wirkung des Entgelttransparenzgesetzes ist bislang weitestgehend ausgeblieben", schreiben die Autoren der Studie. Das Ziel, durch mehr Bezahlungsgerechtigkeit den Gender Pay Gap, also die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleichen Tätigkeiten, zu schließen, wurde demnach verfehlt.

Dennoch gibt es aus Sicht der Studie bemerkenswerte Entwicklungen: Obwohl das Entgelttransparenzgesetz nur für größere Betriebe ab 200 Mitarbeitern verpflichtend ist, hat es auch zu Gehaltsanfragen in kleineren Unternehmen geführt - und dort sogar etwas häufiger für Angleichungen bei der Bezahlung gesorgt als in den größeren Betrieben.

Insgesamt aber bleibt der Anteil der Anpassungen verschwindend gering: Nur jede siebte Anfrage führte dazu, dass die Bezahlung angepasst wurde. "Interessanterweise scheint dies überwiegend auf freiwilliger Basis zu geschehen", heißt es in der Untersuchung: Denn es sind vor allem kleinere und mittlere Betriebe, die reagieren - obwohl die gar nicht unter das Gesetz fallen.

Im Gegenzug bedeutet das: Bei Großunternehmen zogen Gehaltsauskünfte in der Regel keine Anpassungen nach sich. Die Autoren der Studie erklären das auch mit festen Gehaltsschemata für Mitarbeitergruppen in diesen Betrieben, "während in kleinen Unternehmen Löhne öfter individuell ausgehandelt werden".

Das Entgelttransparenzgesetz (ETG)

Weitere wichtige Ergebnisse der Umfrage:

  • Es gibt starke Branchenunterschiede: Im Handel wurde das Entgelttransparenzgesetz am seltensten genutzt, nur acht Prozent der Personalleiter berichten von Anfragen. In der Industrie (zehn Prozent), in Dienstleistungsunternehmen (elf Prozent) und im verarbeitenden Gewerbe (elf Prozent) lag der Anteil etwas höher.
  • Am häufigsten gab es Gehaltsanpassungen im Dienstleistungsbereich: Jedes fünfte Unternehmen berichtet hier von Veränderungen (20 Prozent).
  • Die Betriebsgröße spielt beim tatsächlichen Gender Pay Gap eine wichtige Rolle: "Lohnunterschiede sind in kleinen Unternehmen am häufigsten und nehmen mit steigender Mitarbeiterzahl ab", heißt es in der Umfrage.

Details zur Randstad ifo Personalleiterbefragung

Trotz der mangelnden Effizienz bescheinigen die befragten Personalleiter dem Gesetz, dass es zu mehr Diskussionen und zum Nachdenken über Unterschiede in der Bezahlung geführt habe. Vereinzelt sind Unternehmen sogar dazu übergegangen, bei Neueinstellungen gezielt auf Gehaltsunterschiede zu achten - auch wenn sie längst nicht in allen Fällen ausgeglichen werden.

Doch um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern tatsächlich zu schließen, "muss der Gesetzgeber offenbar noch nachbessern und über eine andere Ausgestaltung des Entgelttransparenzgesetzes nachdenken".

Mit anderen Worten: setzen, Sechs.

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