Urteil des Europäischen Gerichtshofs Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen

Arbeitszeiterfassungsanlage (Archivfoto)
Foto: Jens Schulze/ epd/ imago imagesArbeitgeber in der Europäischen Union müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch erfassen. Hierzu verpflichtet die Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die in EU-Richtlinien und in der EU-Grundrechtecharta zugesicherten Arbeitnehmerrechte.
Die Deutsche Bank unterlag damit einer Klage aus Spanien. Die in Deutschland übliche Erfassung nur von Überstunden reiche danach nicht aus. (Rechtssache C-55/18) Grund ist allerdings auch die Rechtslage in Spanien, auf die sich die Deutsche Bank berief.
Regel zum Schutz der Arbeitnehmer
Geklagt hatte zunächst eine spanische Gewerkschaft, die den dortigen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen.
Die Deutsche Bank hatte vor dem Tribunal Supremo, dem obersten Gericht in Spanien, zuvor argumentiert, dass das spanische Recht keine allgemeingültige Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung vorsehe.
Dies kritisierte nun auch der EuGH in seinem Urteil. Der Gerichtshof stellt fest, dass ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann, weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden könne.

Gerichtshof der Europäischen Union
Foto: Geert Vanden Wijngaer/ APAuswirkungen auf Deutschland
So sei es für die Arbeitnehmer praktisch unmöglich, ihre Rechte - etwa auf wöchentliche Höchstarbeitszeit oder vorgesehene Ruhezeiten - durchzusetzen.
Deshalb verpflichtete der EuGH mit seinem Urteil nun die EU-Mitgliedstaaten, ein System zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten zu bestimmen, an das sich die Arbeitgeber halten müssen.
Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in Deutschland haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst.