Bahncard oder Kita-Beitrag Mehr Gehalt gibt's nicht, aber das können Sie stattdessen raushandeln
Wenn Sie in der Firma schon mehrmals um mehr Gehalt gebeten haben, und in den Verhandlungen immer abgewimmelt wurden, kann es sich lohnen, stattdessen Extras wie ein Notebook oder eine Jahreskarte für Bus und Bahn ins Spiel zu bringen.
Viele dieser Goodies sind nämlich steuer- und sozialabgabenfrei und können so unterm Strich mehr einbringen als ein höheres Bruttomonatsgehalt oder eine Sonderprämie. Für das Unternehmen lohnt sich das ebenfalls, da meist keine Sozialabgaben und weniger Steuern fällig werden.
Ein Beispiel aus der Zeitschrift "Finanztest": Ein gesetzlich versicherter Alleinstehender mit Steuerklasse I und 3500 Euro Bruttomonatsgehalt würde von einer Sonderzahlung von 1500 Euro nur 745 Euro netto bekommen. Kauft ihm das Unternehmen aber ein Notebook für 1300 Euro und überlässt es zur privaten Nutzung, erhält der Mitarbeiter das Gerät steuerfrei zu seinem Lohn dazu.
Das Unternehmen müsste für den Rechner pauschal 25 Prozent, also 325 Euro abführen, spart jedoch Sozialabgaben. Für den Mitarbeiter bedeutet das: ein Gerät für 1300 Euro statt 745 Euro auf dem Konto.
Ob Ihre Vorgesetzten solchen Goodies zustimmen, mag auch von der Größe der Firma abhängen. "Kleinere und weniger bekannte Unternehmen, die sich schwerer damit tun, Fachkräfte zu gewinnen, lassen sich vielleicht eher auf kreative Nebenleistungen ein", sagt der Münchner Arbeitsrechtler Matthias Sandmaier.
Die Zeitschrift "Finanztest" hat Extras zusammengetragen, die Chefs steuerfrei gewähren können und nach denen Sie fragen könnten, wenn Ihre Firma sie nicht sowieso allen Angestellten anbietet:
- Jobtickets für Bus und Bahn sowie Gutscheine für Benzin oder andere Sachleistungen bis zu einem Betrag von 44 Euro monatlich
- Darlehen bis 2600 Euro
- eine Bahncard, auch zur privaten Nutzung
- die Beiträge für die Betreuung und Verpflegung Ihrer Kinder in Krippe und Kindergarten, solange sie noch nicht schulpflichtig sind
- einen Zuschuss zu Fortbildungen, die relevant für Ihre jeweilige berufliche Tätigkeit sind
- einen Fahrtkostenzuschuss, wenn Sie Ihren Privatwagen für die Fahrten ins Büro nehmen
- ein Diensthandy, auf dem Sie auch privat telefonieren können
- einen Dienstwagen oder ein Dienstfahrrad (auch als E-Bike)
Doch Vorsicht bei letzterem: Nutzen Sie den Dienstwagen oder das Fahrrad auch privat, müssen Sie einen sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Der beträgt ein Prozent des Bruttolistenpreises. Für Elektroautos gilt künftig der halbe Listenpreis.
Die Extras haben allerdings einen Haken. Für spätere Rentenansprüche sind sie nicht relevant - und Beiträge zu den Sozialversicherungen werden darauf auch meist nicht bezahlt.