Existenzgründung Lotterie für Fördergelder
Seit gut einem halben Jahr gelten neue Regeln für den Gründungszuschuss. Der Antrag ist seither zum Lotteriespiel verkommen, Abwimmeln ist vielen Ämtern wichtiger als Helfen. Nur wenn sich Existenzgründer extrem gut vorbereiten, haben sie Chancen auf Förderung.
Agnes Rottland, 44, ist überzeugt von ihrer Geschäftsidee: Sie will junge Menschen für klassische Musik begeistern, mit Konzerten im Freien oder Sängern, die sich unters Publikum mischen. 13 Jahre lang hat sie als Kulturmanagerin in der Kölner Philharmonie gearbeitet, jetzt will sie sich selbständig machen. Für den Einstieg ist sie auf den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur angewiesen, doch der ist gar nicht mehr so leicht zu bekommen.
Rottland muss im Arbeitsamt dreimal um den Antrag bitten und bekommt schließlich einen Fragebogen in die Hand gedrückt. "Wie eine Prüfung in der Schule" hat sich das angefühlt, sagt sie. Der Arbeitsvermittler verlangte sogar Beweise dafür, dass sie keine offene Stelle in der Umgebung finden kann.
Früher bekam den Gründungszuschuss fast jeder, seit Januar entscheiden die Arbeitsagenturen einzeln darüber. Den Zuschuss bekommt nur, wer auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar ist, einen Arbeitslosengeld-Anspruch von 150 Tagen hat, ein tragfähiges Konzept für die Unternehmensgründung vorlegen kann und selbst nicht über das nötige Kapital verfügt.
Experten halten den Gründungszuschuss für eines der erfolgreichsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass viele Selbständige, die mit dem Gründungszuschuss gefördert wurden, sogar ein höheres Nettoeinkommen erwirtschaften als der Durchschnitt der Erwerbstätigen.
Dennoch hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Mittel stark gekürzt: 2010 waren es noch fast 1,9 Milliarden Euro, 2012 soll es eine Milliarde weniger sein. Bundesweit ist die Zahl der Geförderten schon gesunken: Im März 2011 waren es noch 132.000, ein Jahr später nur noch 107.000.
Andreas Lutz, Existenzgründer-Berater, gibt der Sparpolitik die Schuld: "Die Agenturen verhindern, dass die Leute überhaupt Anträge stellen." Eine 57-Jährige, die sich als Coach selbständig machen wollte, habe in der Arbeitsagentur gesagt bekommen, sie sei noch vermittelbar. "Vor kurzem hat man Leuten in diesem Alter noch das Gegenteil erzählt", sagt Lutz.
Bloß nicht abschrecken lassen
Manche Antragsteller bekommen auch zu hören, bestimmte Berufe seien ganz vom Fördergeld ausgeschlossen. Das ist aber nicht rechtens: "Wir müssen immer den Einzelfall anschauen", sagt Uwe Herrberger von der Arbeitsagentur in Annaberg-Buchholz. "In unserer Region werden händeringend Pflegekräfte gesucht. Trotzdem kann eine Mutter mit Kindern nicht in Schichten arbeiten. Wenn sie sich mit einem mobilen Pflegedienst selbstständig machen will, werden wir sie wahrscheinlich unterstützen."
Nicht abschrecken lassen heißt also die Devise. Manchmal gefällt den Agentur-Mitarbeitern die neue Politik offenbar selbst nicht. "Meine Beraterin hat gesagt, sie würde mich gerne unterstützen, aber sie müsse mir sagen, dass die Chancen schlecht seien", berichtet Susanne Jahn, 52, aus München. Die Tierärztin will sich mit einer Hausbesuchs-Praxis selbständig machen.
Das größte Problem ist für viele die Unsicherheit. Oft kommt die Zusage zum Zuschuss erst nach der Gründung. Berater Andreas Lutz befürchtet, dass sich deswegen viele gar nicht selbständig machen, oder ihre Firma nur im Nebenerwerb betreiben. Dennoch gebe es keinen Grund zur Panik: "Ein gut vorbereiteter Antrag hat weiterhin gute Chancen."
Schon der erste Besuch zählt
Sein Tipp: Sich möglichst früh beraten lassen. Denn schon die Eingliederungsvereinbarung mit der Arbeitsagentur stelle wichtige Weichen: "Wenn der Vermittler die Selbständigkeit nicht als Ziel aufschreibt, darf man dafür keine Zeit aufbringen." Ein sicheres Auftreten und ein guter Businessplan seien wichtiger denn je. Vor allem aber müsse der Gründer auf seinem Recht bestehen, einen Antrag zu stellen: "Viele Arbeitsagenturen wollen das verhindern, um sich Klagen zu ersparen."
Wer sich den Zuschuss erkämpft hat, muss sich auf Neuerungen einstellen: Die erste Phase, in der die Empfänger ihr Arbeitslosengeld I plus 300 Euro bekommen, wurde von neun auf sechs Monate verkürzt. Phase 2, in der ihnen nur noch die 300 Euro zustehen, wurde von sechs auf neun Monate verlängert. Gertrud Hansel, die Existenzgründer im Raum Augsburg berät, findet das gut: "Dadurch werden die Leute schneller gründen. Bisher haben viele monatelang gebraucht, um in die Gänge zu kommen."
Eins steht jetzt schon fest: Es wird riskanter, sich bei der Gründung allein auf den Zuschuss zu verlassen. Das Problem ist nur, dass viele keine andere Wahl haben, so wie Tierärztin Susanne Jahn. Sie will sich aber nicht abschütteln lassen: "Ich weiß, dass ich das kann. Und ich kämpfe mich da durch."
- 1. Teil: Lotterie für Fördergelder
- 2. Teil: Gründungszuschuss - die wichtigsten Fragen und Antworten




