Kfz-Zulassungsstelle in Holzminden Wegen schwarzer Kasse gefeuert – Richter erklären Kündigung für unwirksam

Mitarbeitende einer Kfz-Zulassungsstelle in Niedersachsen verkauften privat Autoschilder weiter (Symbolbild)
Foto: Olaf Döring / IMAGOIn der Kfz-Zulassungsstelle im niedersächsischen Landkreis Holzminden wurden Ende des Jahres 2021 12 von 14 Mitarbeitenden gefeuert. Sie hatten jahrzehntelang gemeinsam entwertete Autokennschilder privat an einen Schrotthändler weiterverkauft und über Ebay versteigert – und mit den Erlösen unter anderem ihre Weihnachtsfeier finanziert. Insgesamt sollen sie eine vierstellige Summe zusammenbekommen haben.
Eine der 14 Betroffenen hat nun vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen einen Sieg errungen (Aktenzeichen 8 Sa 712/22): Ihr hätte trotz der Mitarbeit an der schwarzen Kasse nicht außerordentlich gekündigt werden dürfen. Die Richter erklärten ihre Kündigung für unwirksam und bestätigten damit das vorherige Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim (Aktenzeichen: 2 Ca 323/22 Ö).
In der Begründung der Richterinnen und Richter heißt es, der Verkauf der Schilder sei in der Zulassungsstelle schon jahrzehntelang geübte Praxis gewesen, als die Klägerin dort anfing. »Das kollektive, von niemandem infrage gestellte Sammeln der entwerteten Schilder« habe bei ihr den Eindruck erwecken können, dies sei rechtlich in Ordnung. Schließlich hatten auch mehrere Betriebsleiter nichts an der Praxis auszusetzen gehabt und sogar teilweise daran mitgewirkt. So sei bei der Frau eine »Fehlvorstellung eines legitimen Handelns« entstanden, so die Richterinnen und Richter.
Ein Sprecher des Landkreises hatte gegenüber dem NDR Niedersachsen bestätigt, dass es keine Dienstanweisung gab, wie alte Nummernschilder zu entsorgen seien. Eine solche habe es nicht gegeben, »weil wir davon ausgegangen sind, dass diese Kennzeichen von den Kunden wieder mitgenommen werden«. Das Weiterverkaufen der Schilder sei eine grobe arbeitsrechtliche Pflichtverletzung.
In dem konkreten Fall berücksichtigten die Richterinnen und Richter zu den Gunsten der Frau, dass sie sich selbst nicht an der Verwaltung der schwarzen Kasse oder der Abwicklung der Verkäufe beteiligt hatte. Angesichts dieser Umstände sei eine außerordentliche Kündigung der Klägerin, die aufgrund ihrer langen Betriebszugehörigkeit tariflich eigentlich unkündbar war, unverhältnismäßig.
Das Urteil wurde schon am 8. Februar gefällt, aber erst jetzt veröffentlicht. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen. Damit endet nun die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung um die schwarze Kasse in Holzminden. Die elf anderen Betroffenen waren ebenfalls vor Gericht gezogen, ihre Verfahren endeten durch Vergleiche.