Urteil zu befristeter Arbeit Arbeitsrichter begrenzen Kettenverträge

Klägerin Bianca Kücük: Sie war nach 13 Fristverträgen arbeitslos
Foto: Oliver Berg/ dpaBianca Kücük hat einen langen Atem. Seit viereinhalb Jahren kämpft sie bereits vor Gericht für ihre Festanstellung. Inzwischen trägt sogar ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihren Namen. Die junge Frau war elfeinhalb Jahre mit 13 befristeten Arbeitsverträgen als Vertretung beim Amtsgericht Köln beschäftigt. Dann war Schluss: "Ich fand es ungerecht, dass sie einen so lange hinhalten können", sagt die heute 34-Jährige zu ihrer Klage.
Nun hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in ihrem Sinne entscheiden. Arbeitgeber haben es künftig schwerer, befristete Verträge ihrer Mitarbeiter mehrmals hintereinander zu verlängern. Künftig müssen sie bei sehr langen Kettenbefristungen begründen, wieso das Arbeitsverhältnis nicht in ein dauerhaftes umgewandelt wird, so die Richter (Aktenzeichen 7 AZR 443/09).
Allerdings blieben sie vage: Zeiträume, ab wann der Missbrauch beginnt, definierten sie nicht. In Kücüks Fall liege ein Missbrauch nahe, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner. Das Bundesarbeitsgericht verwies die Klage an das Landesarbeitsgericht Köln zurück. Dieses muss jetzt über eine Festanstellung Kücüks entscheiden.
Immer nur Schwangerschaftsvertretung - ohne eigene Kinder
Die Justizangestellte wechselte mit 16 Jahren direkt von der Realschule zu ihrem späteren Arbeitgeber. Sie absolvierte ihre Lehre beim Amtsgericht und trat dann 1996 eine Stelle im dortigen Geschäftsstellenbereich an. Über Jahre hinweg vertrat sie schwangere Kolleginnen und stellte ihren eigenen Kinderwunsch zurück.
Trotz der langen Zeit wurde sie nie unbefristet angestellt. 2007 - drei Wochen vor Weihnachten - kam der Rauswurf. "Das war ein Schock für mich", gesteht Kücük. "Mein Mann und ich hatten uns erst kurz zuvor eine Eigentumswohnung gekauft."
Mit dem Erfurter Richterspruch ist sie nun zufrieden. "Er zeigt, dass ich doch noch eine Chance habe zu gewinnen." Ihr Anwalt, Helge Rust, bedauerte aber, dass die Bundesrichter den Kettenbefristungen keinen klaren zeitlichen Riegel vorschoben. Eine verbindliche Obergrenze wäre eine gangbarer Weg für mehr Rechtssicherheit gewesen, sagte Rust. "Nunmehr müssen sich die Arbeitnehmer weiterhin der richterlichen Tageslaune unterwerfen."
Kettenverträge prinzipiell erlaubt
Der EuGH hatte mit seiner Kücük-Entscheidung im Januar erklärt, die Praxis der mehrfachen Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen sei prinzipiell zulässig. So können Kettenverträge auch dann erlaubt sein, wenn sich der Vertretungsbedarf als "wiederkehrend oder sogar ständig erweist". Die EU-Richter machten aber Vorgaben. Sie verlangten, dass alle Umstände einschließlich der Zahl und Gesamtdauer der mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge geprüft werden.
Hoffnung könnten sich etwa jene Mitarbeiter machen, deren Arbeitsvertrag aus einem Grund befristet ist, der nur vorgeschoben ist: "Da wird zum Beispiel behauptet, ein Arbeitnehmer werde für ein zeitlich begrenztes Projekt eingesetzt. In Wahrheit ist es aber auf Dauer angelegt", erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. In solchen Fällen sei eine Befristung unwirksam. Gute Karten hätten auch Angestellte, die den befristeten Vertrag erst unterschreiben, wenn sie bereits angefangen haben zu arbeiten. "Auch in einem solchen Fall hat die Befristung vor Gericht keinen Bestand", sagte Schipp.
Obwohl mit der Neuverhandlung ihres Falls vor dem Kölner Landesarbeitsgericht jetzt ein Sieg zum Greifen nahe scheint, ist das Thema Familiennachwuchs für Kücük inzwischen vom Tisch. Sie wünscht sich nur noch eins: endlich einen Festvertrag und Sicherheit. Ihre nächste Stelle hat sie beim Bundesamt für Güterverkehr. Der Vertrag ist bis Mai 2014 befristet.