Kinderbetreuung durch Großeltern
So hilft das Finanzamt mit
Ihre Kinder werden oft von den Großeltern betreut? Und die fahren dafür mit dem eigenen Auto zur Kita? Dann gibt es eine Möglichkeit Steuern zu sparen.
Wenn die Großeltern das Kind regelmäßig von der Kita abholen, können die Eltern die Fahrtkosten steuerlich absetzen.
Foto: Yiu Yu Hoi / Moment RF / Getty Images
Nachmittags vor der Kita: Nicht nur Mütter und Väter holen ihre Kleinen ab – auch Omas und Opas nehmen Enkelchen in Empfang. In vielen Familien ist es Alltag, dass die Großeltern regelmäßig bei der Betreuung einspringen. Oft entstehen ihnen dadurch Fahrtkosten, die sie stillschweigend in Kauf nehmen. Dabei können Eltern und Großeltern hier ohne großen Aufwand eine finanzielle Win-Win-Situation erzeugen, sagt Dominic Eser, Fachreferent für Steuerrecht bei der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Und das geht so: Eltern und Großeltern müssen einen Betreuungsvertrag schließen, in dem sie etwa festhalten, an welchen Tagen das Kind betreut werden soll. Die Großeltern müssen dabei kein Geld dafür bekommen, dass sie auf die Enkel aufpassen. Mit diesem Vertrag können die Eltern dann den Großeltern die Fahrtkosten erstatten – und diese Kosten bei der eigenen Steuererklärung geltend machen. Dazu gibt es ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg (Aktenzeichen 3 K 1382/17).
Oma und Opa müssen eine Rechnung stellen
Großeltern dürfen Betreuungskosten für Enkel nämlich nicht absetzen – das dürfen nur die Eltern. Wichtig: Das Kind muss jünger als 14 Jahre sein, es müssen Rechnungen in Form von Fahrtkostenaufstellungen erstellt werden und diese dürfen nicht bar bezahlt werden, sondern zum Beispiel per Überweisung. Bis zu 4000 Euro pro Kind und Jahr können die Eltern als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Oma-Opa-Ökonomie
Viele Großeltern halten ihren Kindern den Rücken frei, damit die arbeiten können. Die wirtschaftlichen Dimensionen sind gewaltig: Diese betreuenden Großeltern kümmern sich nach Angaben des Deutschen Zentrums für Altersfragen im Durchschnitt 456 Stunden im Jahr um ihre Enkel – zusammengerechnet sind das 2,7 Milliarden Stunden. Würde man sie mit dem aktuellen Mindestlohn vergüten, beliefen sich die Lohnkosten auf 25,7 Milliarden Euro.
Wir widmen dieser Oma-Opa-Ökonomie einen Schwerpunkt, in dem es nicht nur um die Zahlen geht, sondern auch darum, was es für Familien bedeutet, so sehr aufeinander angewiesen zu sein. Lesen Sie hier
Für die Großeltern gilt: Diese Fahrtkostenerstattung müssen sie nicht versteuern – weil das Geld nur ein Ersatz für tatsächlichen Aufwand ist und somit kein Einkommen darstellt. Eine solche Konstruktion geht nicht nur mit Oma und Opa, sondern auch mit freundlichen Nachbarn oder Freunden – Hauptsache, man wohnt nicht im selben Haushalt.
Am besten rechnet man die Fahrtkosten monatlich ab. Wenn man etwa 30 Cent pro Kilometer veranschlagt, kann sich die Abrechnung schon lohnen – und die Eltern können auf einen satt vierstelligen Betrag kommen, den sie steuerlich als Sonderausgabenabzug geltend machen. Eigene Fahrten können die Eltern so aber nicht absetzen. Wer das Kind selbst zu den Großeltern bringt, geht leer aus, weil sämtlicher Aufwand der Eltern schon durch den Kinderfreibetrag abgegolten ist.
Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, wie Großeltern sich steuerlich besserstellen können. »Wir sehen oft folgende Konstellation«, so Steuerexperte Eser: »Gut betuchte Großeltern kommen für die Enkel finanziell auf, um die junge Familie zu unterstützen. Wenn die Großeltern viel besser verdienen als die Eltern der Kinder, können sich die Großeltern aber die Kinderfreibeträge und somit die meisten steuerlichen Vergünstigungen für das Kind komplett übertragen lassen, falls sie im selben Haushalt leben.«
In der Praxis sieht das dann so aus: Wenn zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter bei den Eltern wohnt oder einzieht, können diese sich alle steuerlichen Freibeträge übertragen lassen. »Das ist interessant, wenn die Großeltern noch voll im Erwerbsleben stehen und die Mutter selbst noch nicht oder nur wenig verdient. Die wenigsten wissen, dass das möglich ist.«