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Bei Atemwegsinfekten Krankschreibung per Telefon ist wieder möglich

Coronavirus-Pandemie trifft Erkältungssaison: Damit die Wartezimmer in Arztpraxen nicht zu Ansteckungsherden werden, dürfen sich Menschen mit leichten Atemwegsinfekten wieder per Telefon krankschreiben lassen.
Bei Erkältung gilt wie bei einer Corona-Infektion: auskurieren - und möglichst niemanden anstecken

Bei Erkältung gilt wie bei einer Corona-Infektion: auskurieren - und möglichst niemanden anstecken

Foto: damircudic / E+ / Getty Images

Wegen der Corona-Lage ist den kommenden zweieinhalb Monaten erneut eine telefonische Krankschreibung möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss angesichts der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison am Donnerstag eine ab 19. Oktober geltende Ausnahmeregelung. Der G-BA ist mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen besetzt. Er ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.

Laut dem Beschluss können vorerst befristet bis zum Jahresende Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung kann einmal telefonisch um weitere sieben Tage verlängert werden.

Bundesweit waren telefonische Krankschreibungen bereits in der Anfangsphase der Pandemie möglich. Später war entschieden worden, diese nur noch abhängig vom Infektionsgeschehen auf Antrag regional und zeitlich befristet per Ausnahmeregelung zuzulassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich zuletzt dafür starkgemacht, die Regelung angesichts steigender Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder auszudehnen. Das Instrument habe die Praxen bereits im März und April erheblich entlastet.

"Wenn wir in dieser Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer"

Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, sprach von einer sich beschleunigenden Infektionsdynamik mit dem Coronavirus, zeitgleich mit vermehrten grippalen Infekten. "Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer", sagte Hecken. Allein durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder beim Warten in geschlossenen Räumen steige das Ansteckungsrisiko. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr mit der telefonischen Krankschreibung hätten gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgingen. Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen hätten so eine gute Alternative zum Praxisbesuch.

Von der räumlichen Trennung der Fälle sollen vor allem ältere und mehrfach erkrankte Risikopatienten ohne Atemwegsprobleme profitieren. Sie können Hecken zufolge notwendige Arztbesuche und Behandlungen trotz des Pandemiegeschehens wahrnehmen, ohne sich einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen oder Krankheiten zu verschleppen.

Das Gremium erinnerte daran, dass Menschen mit typischen Covid-19-Symptomen oder nach Kontakt mit Covid-19-Patienten vor dem Besuch einer Arztpraxis telefonisch Kontakt aufnehmen sollten, um das Vorgehen zu besprechen.

Der G-BA will rechtzeitig vor Jahresende beraten, ob die Sonderregel verlängert wird.

wbr/dpa/AFP
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