Mobbing Ist der Arbeitgeber zur Hilfe verpflichtet?

Büro-Voodoo: Dauerkonflikte vergiften das Betriebsklima
Foto: CorbisWo Menschen auf engstem Raum arbeiten, über Jahre oder sogar Jahrzehnte, entsteht ein Reizklima. Man kann sich die Kollegen meist nicht aussuchen, lernt einander aber sehr gut kennen. Oft zu gut. In so einer Zwangsgemeinschaft wachsen auch Rivalitäten und echte Feindschaften. Bleiben offene oder schwelende Konflikte ungelöst, kann das Betriebsklima empfindlich leiden.
Kleine Frotzeleien und Spitzen sind Teil des Arbeitslebens. In manchen Unternehmen kommt es jedoch zu perfidem Tratsch, gezielt werden Gerüchte gestreut, einzelne Mitarbeiter wiederholt erniedrigt und von einer ganzen Gruppe unter Druck gesetzt - bis sie sich völlig ausgeliefert fühlen und ihren Job als Hölle empfinden. Die Folgen sind oft schwer: Dauerstress, Wut, das Einbüßen des Selbstvertrauens bis hin zu psychosomatischen Erkrankungen oder Suizidgefahr.
Was ist Mobbing?
Die Grenze zwischen Alltagskonflikten und Mobbing ist fließend. Die Definition des Mobbing-Experten Dieter Schlund lautet: "Mobbing-Handlungen sind feindliche Angriffe gegen eine oder mehrere Personen, die systematisch und über einen längeren Zeitraum ausgeübt werden, mit dem Ziel, die Betroffenen zu demütigen oder auszugrenzen." Das sollte niemand hinnehmen, sondern sich aus der Opferrolle lösen und Unterstützung suchen.

Analyse von Mobbingfällen: Experten zeigen Fehler auf
Neben Beratungsstellen oder dem Betriebsrat sind Vorgesetzte die wichtigsten Ansprechpartner. Denn ein Unternehmen muss Mitarbeiter vor systematischen Anfeindungen und Verletzungen ihrer Würde schützen. Das liegt nicht nur im Eigeninteresse des Arbeitgebers, um etwa lange Ausfallzeiten zu vermeiden - es ist auch Teil seiner Fürsorgepflicht.
Bei Angriffen auf die Persönlichkeit haben Arbeitgeber viele Reaktionsmöglichkeiten. Zunächst können sie in Einzelgesprächen versuchen, die Lage zu klären, und Mobber ermahnen. Braucht es ein Gespräch zwischen allen Beteiligten, kann ein neutraler, externer Moderator oder eine Mediation sinnvoll sein.
Manchmal ist Mobbing Chefsache
Ebenso kann ein Arbeitgeber klare Regeln aufstellen, was als angemessenes Verhalten gilt, und die Belegschaft durch Schulungen und Seminare für das Thema sensibilisieren. Geht es mit dem Mobbing weiter, kommen Abmahnungen und Versetzungen in Betracht. Oder eine Kündigung, sofern sich ein Arbeitnehmer von nichts und niemandem abschrecken lässt.
Konfliktklärung zählt zweifellos zu den Führungsaufgaben. Bisweilen allerdings, in besonders üblen Unternehmen, ist Mobbing geradezu Teil der Führungskultur. Besonders schwierig ist die Situation, wenn Vorgesetzte ein Klima täglicher Herabsetzungen dulden, indem sie weghören und wegsehen. Oder wenn sie sich sogar an Attacken auf Mitarbeiter beteiligen. Ist der Chef der Aggressor, sprechen Mobbing-Experten von "Bossing", bei Angriffen von Untergebenen gegen ihren Chef von "Staffing".

Mobbing: Informationen und Hilfe im Netz
Rechtlich steht Mitarbeitern eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, um sich gegen Mobbing zur Wehr zu setzen. Wenn der Arbeitgeber gar nichts oder deutlich zu wenig unternimmt, um Übergriffe zu verhindern, können sie ihre Arbeitsleistung zurückbehalten und zudem Schadensersatz geltend machen, gegenüber Mobbern wie auch dem Unternehmen.
Damit gehen sie jedoch ein hohes Risiko ein. Denn solche Ansprüche rechtlich durchzusetzen, ist ausgesprochen schwierig. Systematische Schikanen müssen Arbeitnehmer dokumentieren und durch Zeugen belegen können, den Zusammenhang zu psychischen und physischen Folgen beweisen. Richter verlangen stets detaillierte Nachweise - für die Linderung menschlicher Tragödien oder die Wiederherstellung der Ehre sehen sie die Justiz eher nicht zuständig.
Wichtige Urteile und ihre Folgen
Ein Arzt fühlte sich vom Vorgesetzten gepiesackt. Der Arbeitgeber leitete ein Konfliktlösungsverfahren ein, allerdings vergeblich, sodass der Mitarbeiter mehrfach wegen einer psychischen Erkrankung ausfiel. Als Lösung sah der Arzt nur die Möglichkeiten, dass sein Chef entlassen oder er selbst auf eine vergleichbare Stelle versetzt wird. Er forderte, die Klinik müsse für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Chefarzt haften und Schmerzensgeld zahlen. Dazu war der Arbeitgeber ebensowenig bereit wie zu einer Versetzung und bestritt das Mobbing.
Vor dem Bundesarbeitsgericht siegte der Arzt teilweise. Die Richter sahen "mobbingtypische Verhaltensweisen" des Chefarztes als Ursache für die psychische Erkrankung des Mitarbeiters. Und weil der Vorgesetzte "Erfüllungsgehilfe" des Arbeitgebers war, musste die Klinik Schmerzensgeld zahlen. Ein Anspruch auf Entlassung des Chefs bestand jedoch nicht (Urteil vom 25. Oktober 2007, Aktenzeichen 8 AZR 593/06 ).
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Wegen jahrelangen Mobbings forderte eine Angestellte von der Stadt Solingen fast 900.000 Euro Schmerzensgeld. Sie sah ihre "Ehre und Würde mit Füßen getreten", weil ihre Vorgesetzten sie schikaniert, sogar zu Unrecht fristlos gekündigt und nach ihrer Rückkehr an eine andere Einsatzstelle "entsorgt" hätten.
Mit ihrer Klage scheiterte die Diplom-Ökonomin jedoch. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah keine ausreichenden Anhaltspunkte für Mobbing und grenzüberschreitende Handlungen der Vorgesetzten. Im Arbeitsverhältnis seien "Auseinandersetzungen auch in scharfer Form nicht unüblich"; zudem habe die Klägerin "Kritik selbst in heftiger Form geübt", selbst wenig zur Entschärfung des Konflikts beigetragen und ein Mediationsverfahren abgelehnt. Die städtische Angestellte ging somit leer aus (Urteil vom 26. März 2013, Aktenzeichen 17 Sa 602/12 ).
Das rät Ina Koplin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Empfindet ein Mitarbeiter das Verhalten eines Kollegen oder auch Vorgesetzten als Angriff, Erniedrigung oder Beleidigung, sollte er das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, der zeitnah reagieren muss, zum Beispiel durch Einzelgespräche. Seine Fürsorgepflicht verpflichtet ihn, jeden einzelnen Mitarbeiter vor gesundheitlicher Beeinträchtigung am Arbeitsplatz zu schützen - auch wenn die Gefahr aus den eigenen Reihen kommt. Ignoriert ein Arbeitgeber die Probleme, können Mobbingopfer unter Umständen Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber geltend machen.