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Gesetzeslücke Für Vorständinnen gilt kein Mutterschutz

Delia Lachance musste ihren Posten als Vorständin des Onlineshops Westwing niederlegen - weil sie ein Kind erwartet. Das Gesetz erlaubt keine Babypause für Vorstandsmitglieder. Nun regt sich Widerstand.
Delia Lachance musste ihren Posten als Vorständin von Westwing abgeben, weil sie ein Kind erwartet

Delia Lachance musste ihren Posten als Vorständin von Westwing abgeben, weil sie ein Kind erwartet

Foto: Westwing

Sie gilt als Helene Fischer der Dekowelt: Delia Lachance, Gründerin des Onlineshops Westwing, ist eine der wenigen Frauen in Deutschland, die es in den Vorstand eines börsennotierten Unternehmens geschafft haben.

Westwing ist wie ein Klub organisiert: Nur registrierte Mitglieder erhalten die täglichen Newsletter mit limitierten Angeboten zu Kissen, Lampen, Silberbesteck oder Kaschmirplaids. Seit 2018 ist die Firma, für die mehr als 500 Menschen arbeiten, an der Frankfurter Börse notiert. Drei Millionen Euro Gewinn machte sie damals. 2019 war für Westwing weniger erfolgreich: Das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (Ebitda) rutschte ins Minus.

Lachance ist das Aushängeschild der Firma. Auf dem YouTube-Kanal von Westwing erklärt sie zum Beispiel, wie man Nachttische stylt, ihr Outfit hat sie farblich perfekt passend zum Vorführ-Schlafzimmer gewählt. Wie Helene Fischer beherrscht Lachance die Kunst der Inszenierung perfekt und überlässt nichts dem Zufall. Dass sie nun eine arbeitsrechtliche Debatte angestoßen hat, dürfte sie allerdings nicht geplant haben.

Vorstände sind keine Arbeitnehmer

Lachance ist zum 1. März von ihrem Amt als Vorstandsmitglied von Westwing zurückgetreten - "weil die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften aktuell nicht die Möglichkeit vorsehen, Mutterschutz und Elternzeit in Anspruch zu nehmen", wie es in einer Meldung von Westwing heißt .

Die Nachricht überraschte viele, darunter auch Verena Pausder, Aufsichtsrätin der börsennotierten comdirect bank AG. "Wir schreiben das Jahr 2020 und sehen keine gesetzlichen Möglichkeiten vor, dass eine Vorständin eine Babypause macht, ohne ihr Mandat niederlegen zu müssen? Außer wenn sie auf Mutterschutz verzichtet und durcharbeitet? Das kann ich mir nicht vorstellen", schrieb sie in einem Beitrag auf LinkedIn .

Tatsächlich stimmt es aber: Vorstände von Aktiengesellschaften gelten arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer, weil sie nicht weisungsgebunden sind – und haben damit auch keinen Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit, bestätigt Hendrik Bourguignon, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Frankfurt am Main: "Ein Vorstand ist zur Leitung der Gesellschaft verpflichtet und darf diese Arbeit auch nicht delegieren. Er oder sie kann das Amt niederlegen, hat aber dann kein Rückkehrrecht."

Schwangere Vorstandsmitglieder sind gesetzlich nicht vorgesehen. Wie mit ihnen umzugehen ist, dafür gibt es keine explizite gesetzliche Regelung.

Generell gilt: Vorstände, die ihrem Job nicht nachkommen können, weil sie zum Beispiel krank sind, können für maximal ein Jahr von einem Mitglied des Aufsichtsrates vertreten werden. Eine andere Möglichkeit im Fall der Erkrankung ist die einvernehmliche Dienstbefreiung. Unklar ist aber, inwieweit der pausierende Vorstand oder die Vorständin während der Abwesenheit haftet. "Leider ist die Gesetzeslage hier sehr lückenhaft, und es besteht Regelungsbedarf", sagt Bourguignon.

Das sieht auch Verena Pausder so. Ihr LinkedIn-Eintrag wurde von Dutzenden Anwälten, Managern und Firmengründern kommentiert – und fast alle sehen Handlungsbedarf. "Es hat mich wirklich überrascht, wie viele Männer ihre Unterstützung angeboten haben", sagt sie. "Und es zeigt, dass es hier nicht um ein reines Frauenthema geht."

Petition für eine Gesetzesänderung

Delia Lachance scheint die erste schwangere Vorständin eines börsennotierten Unternehmens in Deutschland überhaupt zu sein. Das ist wenig verwunderlich, denn noch immer haben 105 von 160 deutschen Börsenunternehmen keine einzige Frau im Vorstand. Aber auch Männer sind von der fehlenden gesetzlichen Regelung betroffen – denn sie können keine Elternzeit nehmen.

Um das zu ändern, will Verena Pausder eine Gesetzesänderung anstoßen. In den nächsten Wochen will sie Unterstützer zu einer Telefonkonferenz zusammenbringen, darunter eine Bundestagsabgeordnete, mehrere Anwälte und Vertreter der Organisation "Frauen in die Aufsichtsräte" (FidAR) und mit ihnen beraten, wie als erster Schritt ein Rechtsgutachten und eine öffentliche Petition gestartet werden können.

"Mir geht es nicht um die soziale Absicherung der Vorstände, also die Zahlung von Mutterschafts- oder Elterngeld", sagt Pausder. "Ich will auch nicht, dass Vorstände mit Arbeitnehmern gleichgestellt werden. Mein Ziel ist eine klare gesetzliche Regelung, damit Vorstände für eine bestimmte Zeit haftungsfrei pausieren dürfen, ohne gleich ihr Amt zu verlieren." Als Zeitraum für eine solche begrenzte Auszeit hält Pausder drei Monate für realistisch.

"Eine Erweiterung von Mutterschutz- und Elternzeitgesetz auf Vorstände würde andere Gesetzesänderungen nach sich ziehen, da wäre auch eine Regelung im Aktiengesetz sinnvoll", sagt Arbeitsrechtler Bourguignon. Er glaubt dennoch, dass der Vorstoß von Verena Pausder gute Aussichten auf Erfolg hat: "Familie und Beruf besser vereinbar zu machen, ist ein Trend."

So habe der Europäische Gerichtshof 2010 zum Beispiel schon entschieden, dass auch GmbH-Geschäftsführerinnen unter den unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff fallen können. In dem konkreten Fall hatte eine schwangere Geschäftsführerin aus Lettland gegen ihre Abberufung geklagt.

Für Aufsichtsräte sind Mutterschutz und Elternzeit jedoch nach wie vor so ungeregelt wie für Vorstände. Verena Pausder will deshalb auch für sie eine Änderung bewirken.  

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