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Rassistischer Facebook-Post Wer pöbelt, der fliegt

Ein Porsche-Lehrling postet einen fremdenfeindlichen Kommentar auf Facebook - und verliert seinen Ausbildungsplatz. Er hätte es besser wissen können, schon häufiger sind Arbeitnehmer wegen ihrer Äußerungen im Netz gefeuert worden.
Internetseite von Facebook: Einen Post von der Kündigung entfernt

Internetseite von Facebook: Einen Post von der Kündigung entfernt

Foto: AFP

Eine Wasserdusche für Flüchtlingskinder im Hochsommer: Unter Fotos der Aktion, die die Freiwillige Feuerwehr aus dem oberösterreichischen Feldkirchen auf Facebook veröffentlicht hatte, postete ein Lehrling eines österreichischen Porsche-Händlers den Kommentar: "Flammenwerfer währe (sic!) da die bessere Lösung". Sein Arbeitgeber, die Porsche-Holding, die zum Volkswagen-Konzern gehört, schmiss den jungen Mann umgehend raus.

Der Azubi ist nicht der einzige, dessen Äußerungen im Internet konkrete Folgen im Arbeitsleben hatte: Posts auf Facebook, Twitter und Co. beschäftigen die Arbeitsgerichte immer häufiger.

Eine fristlose Kündigung ist nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich: Wer öffentlich über seinen Arbeitgeber herzieht oder sich rassistisch, sexistisch oder rufschädigend äußert, muss vor der Entlassung in der Regel abgemahnt werden. Anders ist das Anwälten zufolge, wenn erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer sich auch nach einer Abmahnung nicht bessern wird.

So bestätigte das Landesarbeitsgericht Hamm beispielsweise die Entlassung eines 27-jährigen Auszubildenden, der seinen Arbeitgeber bei Facebook als "Menschenschinder und Ausbeuter" bezeichnet hatte und seine Arbeit als "dämliche Scheiße". Eine derart "klare und schwere Beleidigung" rechtfertige die fristlose Kündigung, urteilten die Richter.

Zu Äußerungen bei Twitter gibt es in Deutschland noch keine Gerichtsurteile, allerdings enden viele Prozesse auch mit einem Vergleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In den USA dagegen sind Mitarbeiter schon wegen rassistischer oder verunglimpfender Tweets entlassen worden.

Aufsehen hatte der Fall von Justine Sacco ausgelöst, damals PR-Chefin eines Internetunternehmens. Kurz bevor sie einen Flug nach Südafrika antrat, twitterte sie "Auf dem Weg nach Afrika. Hoffentlich bekomme ich kein Aids. Nur Spaß. Ich bin weiß!" Als sie ein paar Stunden später aus dem Flugzeug stieg, war Sacco einer der meistgehassten Menschen im Internet - und ihren Job los.

Ihre Firma distanzierte sich noch vor Saccos Landung von dem Tweet: "Das ist ein ungeheuerlicher, beleidigender Kommentar, der nicht den Werten und Ansichten unseres Unternehmens entspricht." Saccos Name verschwand umgehend von der Firmen-Homepage.

Eine Teenagerin wurde wegen eines Tweets sogar gefeuert, bevor sie ihren Job überhaupt antreten konnte - ebenfalls über Twitter. "Morgen fängt mein Scheißjob an", schrieb die junge Frau aus Texas mit dem Nutzernamen @Cellla_ auf Twitter. Ein Kollege in spe sah den Tweet und informierte den Chef der Pizzeria, bei der Cella ihren Job antreten sollte. Der wiederum reagierte ebenfalls per Twitter "Ich habe dich gerade gefeuert! Viel Glück ohne Geld und ohne Job". Cella nahm es mit Humor: der Job sei sowieso nichts für sie gewesen, schrieb sie - natürlich auf Twitter.

"Speckrolle", "Menschenschinder", "arme Pfanne" - wer Chefs oder Kollegen auf Facebook rüde angeht, riskiert seinen Job. Einige neue Urteile zeigen, dass zornige Angestellte sich auf dünnem Eis bewegen. Mitunter entscheiden Arbeitsrichter aber auch verblüffend mild.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels blieb unklar, für welchen Unternehmensteil von Porsche der entlassene Lehrling gearbeitet hat. Wir haben diese Informationen ergänzt.

nck
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