
Junge Psychotherapeuten: Zwischen Ausbildung und Ausbeutung
Junge Psychotherapeuten Was soll der Geiz?
Es gab Zeiten, da war Esther Bockwyt ganz allein auf der Station. Mit schwer depressiven, zum Teil selbstmordgefährdeten Patienten. Für acht bis elf Patienten war sie ohnehin verantwortlich. Fiel die Stationsärztin aus, war sie als einzige Psychologin für alle Kranken da. Dann stellte sie allein die Diagnosen, führte allein alle Therapiegespräche und dokumentierte anschließend, wie es den Patienten geht.
So viel Verantwortung wäre schon für eine erfahrene Psychotherapeutin eine Herausforderung. Esther Bockwyt aber war als "Psychotherapeutin in Ausbildung" (PiA) in einer brandenburgischen Klinik des Asklepios-Konzerns angestellt - und bekam nicht einmal ein richtiges Gehalt. Nur für eine halbe Stelle mit einem Zeitarbeitsvertrag verdiente sie monatlich 1300 Euro brutto. Die andere halbe Stelle firmierte unter Praktikum, unbezahlt. "Die Klinik hat mich aber nicht ausgebildet, sondern durch meine Arbeit eine Therapeutenstelle eingespart", sagt sie. "Ich und viele andere junge Psychologen wurden ausgenutzt."
So sah es auch das Arbeitsgericht Brandenburg: Bockwyt, 29, hat bei Asklepios gearbeitet, nicht gelernt. Deshalb erhält sie für das halbe Jahr dort rückwirkend den vollen Arbeitslohn einer Psychotherapeutin, einen immerhin knapp fünfstelligen Betrag. "Sie hat wirtschaftlich verwertbare Leistungen erbracht", heißt es im Urteil (Aktenzeichen 5 Ca 1191/13). Dass dafür kein Psychologinnengehalt gezahlt wurde, sei "sittenwidrig".
Oft mittendrin im Stationsalltag
Der Klinikkonzern hat in der Berufung vorzeitig aufgegeben, damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Beim Umgang mit jungen Psychologen stehen andere Klinikbetreiber Asklepios in nichts nach. Esther Bockwyt bekam immerhin für eine halbe Stelle Geld - mitunter zahlen Arbeitgeber gar nichts. Denn dass junge Psychologen als billige Arbeitskräfte missbraucht werden, ist schon im System angelegt.
Psychotherapeuten: Hängepartie in der Ausbildung
Es verlangt den "PiA" eine intensive Ausbildung ab: Nach dem Psychologiestudium durchlaufen sie eine psychotherapeutische Zusatzausbildung an meist privaten Instituten, regulär drei Jahre, real meist länger. Insgesamt 1800 Praxisstunden müssen junge Psychologen arbeiten, 1200 in einer psychiatrischen Klinik, weitere 600 Stunden in der Psychosomatik. Parallel besuchen sie an den Wochenenden Theorieseminare an ihrem Institut. Zusätzlich gehen sie zur Supervision und Selbsterfahrung, sprich: selbst in die Therapie. Und für die theoretische Ausbildung müssen sie selbst zahlen, oft 20.000 bis 30.000 Euro.
Das Problem: Das Psychotherapeutengesetz, das diese Ausbildung reglementiert, lässt offen, ob den jungen Psychologen fürs Praktikum Geld zusteht. In der Realität sind Uni-Absolventen oft voll in den Stationsalltag eingebunden, ohne dafür auch nur einen Cent zu bekommen. Denn sie sind zwar noch keine Therapeuten, aber bereits Diplom-Psychologen. Das reicht vielen Kliniken aus, um ihnen Verantwortung für Patienten zu übertragen.
Falsch deklariert
Dagegen protestieren Psychologen seit Jahren und fordern in Petitionen und offenen Briefen eine Reform des Psychotherapeutengesetzes - bislang ohne nennenswerten Erfolg. Auch vor Gericht mehren sich die Klagen: Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm hat eine junge Therapeutin 2011 den Prozess gegen eine Kinder- und Jugendpsychiatrie gewonnen. Auch sie leistete Arbeit, "für die das Klinikum ansonsten bezahlte Arbeitskraft eines Psychotherapeuten oder Psychologen hätte einsetzen müssen", so das Gericht (Aktenzeichen 11 Sa 74/12 ). Den kleinen Patienten und deren Eltern wurde sie auf der Station als die zuständige Therapeutin vorgestellt. Und bei den Krankenkassen hatte die Klinik die Behandlungssätze einer ausgebildeten Therapeutin abgerechnet.
Papier ist geduldig, weiß auch das Bundesarbeitsgericht und hat im Fall eines Rettungsdienstmitarbeiters bekräftigt: Entscheidend für die Einstufung einer Tätigkeit als Praktikum oder Erwerbsarbeit ist die Realität - nicht das, was im Arbeitsvertrag steht (Aktenzeichen 9 AZR 740/13 ). Überwiegt der Ausbildungszweck also nicht deutlich, handelt es sich um ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Dann ist es sittenwidrig, wenn der Arbeitnehmer dafür zu wenig oder gar kein Geld erhält.
Die Gerichte schauen sich gründlich an, ob die PiA auf der Station eher mitlaufen und schrittweise in die Behandlungen einbezogen werden oder ob sie volle Verantwortung für Patienten tragen. Nach dieser Abwägung hat das Arbeitsgericht Köln die Klage eines Psychologen abgelehnt. Er hatte zwar selbstständig Therapiegespräche mit Patienten geführt, das sei aber zunächst Teil der Ausbildung, so das Gericht - ein angehender Psychotherapeut müsse therapieren, um es zu erlernen. Der Kläger habe indes nie die Fallverantwortung getragen, daher sei tatsächlich von einem Praktikum auszugehen (Aktenzeichen 11 Ca 10331/13 )
Esther Bockwyt dagegen gewann vor Gericht und ist froh, da.ss ihre Arbeit zumindest im Nachhinein die Wertschätzung erhielt, die sie im Klinikum vermisst hatte. "Das war einfach Ausbeutung" - darum hatte sie nach einem halben Jahr das Handtuch geworfen.

Elke Spanner (Jahrgang 1967) hat Jura studiert. Statt sich durch juristische Akten zu quälen, schreibt sie aber lieber als Journalistin über Recht, Arbeitswelt und Karriere.