Fehler in Arbeitsverträgen Rheinbahn stellt Mitarbeiter bis ans Lebensende ein

Straßenbahnen der Rheinbahn AG in Düsseldorf (Archiv)
Foto: Monika Skolimowska / DPAWegen eines Formulierungsfehlers in Arbeitsverträgen haben Dutzende Mitarbeiter der Düsseldorfer Rheinbahn das Anrecht auf ein lebenslanges Arbeitsverhältnis. Zwischen 1980 und 2001 sei mehrfach fälschlicherweise eine alte Vertragsversion genutzt worden, sagte der Sprecher der Rheinbahn AG, Georg Schumacher, am Montag.
In dieser Version habe der Artikel gefehlt, der den Vertrag mit Eintritt in das Rentenalter automatisch beende. Zuvor hatte die Tageszeitung "Express" darüber berichtet.
Laut Schumacher gab es rund 100 sogenannte "Papst-Verträge". Aktuell seien es noch 37. Sie bestünden quer durch das Unternehmen und beträfen nicht eine bestimmte Sparte. Das Problem war bei der Rheinbahn bereits seit einigen Jahren bekannt. Einem Mitarbeiter war der Fehler aufgefallen.
Schumacher zufolge entstehen für das Unternehmen durch die "Papst-Verträge" keine Konsequenzen. Es werde niemand dafür bezahlt, dass er untätig zu Hause sitze. Wenn Menschen hingegen länger arbeiten wollen als sie müssten, sei das kein Problem, sagte Schumacher. Denn aufgrund des demografischen Wandels fehlten oft Mitarbeiter.
Ein Mitarbeiter mit einem "Papst-Vertrag" hätte Schumacher zufolge bisher regulär in Rente gehen sollen. Er habe sich entschlossen, einfach weiterzuarbeiten. Da er eine ausgebildete Fachkraft sei, habe die Rheinbahn AG gar nichts dagegen.