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Disziplinarverfahren Polizist verweigert Kollegin den Handschlag

Eine Polizistin in Rheinland-Pfalz wollte einem Kollegen zur Beförderung gratulieren. Er lehnte ihre Hand ab - aus religiösen Gründen. Das hat nun Konsequenzen.
Polizisten im Einsatz (Symbolbild)

Polizisten im Einsatz (Symbolbild)

Foto: Christina Sabrowsky/ dpa

Weil ein muslimischer Polizist in Rheinland-Pfalz einer Kollegin den Handschlag verweigerte, läuft jetzt ein Disziplinarverfahren gegen ihn. "Der Polizist hat sein Verhalten mit seiner religiösen Überzeugung begründet", sagte Steffen Wehner, Pressesprecher des Innenministeriums, am Freitag. Der verweigerte Handschlag verstoße jedoch gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot für Beamten.

Die Kollegin hatte dem Mann bei einer Feier Ende Mai zu seiner Beförderung per Handschlag gratulieren wollen. Er hatte dies abgelehnt. Danach sei der Polizist "zeitnah" in den Innendienst versetzt worden, sagte Wehner. In einem Disziplinarverfahren solle nun untersucht werden, inwieweit er beamtenrechtliche Vorschriften verletzt habe und ob sich die religiöse Haltung auf die Dienstführung auswirken könne.

Von den Ergebnissen hängt ab, ob der Vorfall für den Beamten noch weitere Folgen hat und welche. Mögliche Konsequenzen in einem Disziplinarverfahren reichen bis zu einer Entlassung. Über kleinere Maßnahmen wie eine Gehaltskürzung kann den Angaben zufolge das Polizeipräsidium entscheiden. Über eventuelle weitergehende Schritte wie die Aberkennung des Dienstrangs oder eine Kündigung entscheide das Verwaltungsgericht.

fok/dpa

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