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Frag den Anwalt Kann mich mein Chef zwingen, den Ehering abzuziehen?

Kein Nagellack, keine Uhren, keine Ringe. So schreibt es eine Kita ihren Erzieherinnen vor. Wer den Ehering nicht runterbekomme, müsse ihn durchschneiden lassen. Darf der Chef das verlangen?
Runter mit dem Ring

Runter mit dem Ring

Foto: Corbis

"Ich arbeite in einem Kindergarten in Norddeutschland. Neuerdings darf ich im Dienst keine Ringe mehr tragen, auch keinen Ehering, keine Uhr, keinen Nagellack. Alles, was an Händen und Handgelenken getragen wird, ist aus hygienischen Gründen verboten. Dürfen die mich wirklich zwingen, meinen Ehering abzunehmen? Kollegen, die den Ring schon so lange tragen, dass sie ihn nicht runterbekommen, sind gezwungen, ihn durchschneiden zu lassen." (Inga R.)

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Foto: Osborne Clarke

Jan Kielwein ist Rechtsanwalt im Kölner Büro von Osborne Clarke und berät Unternehmen zu allen Aspekten des Arbeitsrechts.

Jetzt mal ehrlich: E-Mail an Jan Kielwein 


Anwalt Jan Kielwein antwortet:
Liebe Frau R., aus juristischer Sicht geht es Ihnen wie all jenen Arbeitnehmern, denen die Firma einen Dresscode vorschreibt. Dafür gibt es klare Regeln:

  • Der Chef darf meist bestimmen. Ein Arbeitgeber kann ein bestimmtes Erscheinungsbild vorschreiben, wenn er daran ein berechtigtes Interesse hat. Dies ist beispielsweise der Fall bei Anzug und Krawatte in der Bank oder einer Uniform im Fast-Food-Restaurant.

  • Der Chef steht in der Fürsorgepflicht. Er ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer und alle Menschen, mit denen sie umgehen, vor Gefahren zu schützen.

  • Es gelten die Arbeitsschutzgesetze.

Was gilt nun in der Kita? In allen Einrichtungen der Kinderbetreuung ist bundesweit nach Aussage der zuständigen Berufsgenossenschaft die sogenannte Technische Regel "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" anwendbar. Diese Regel schreibt ein gewisses Schutzniveau fest, wenn Arbeitnehmer Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ausüben.

Biologische Arbeitsstoffe? Das klingt vielleicht befremdlich, ist aber als technischer Begriff durchaus passend: Im beruflichen Umgang mit Kindern können ja bei bestimmten Tätigkeiten oder in bestimmten Situationen biologische Materialien freigesetzt werden, zum Beispiel Körperflüssigkeiten, mit denen die Mitarbeiter möglicherweise in Kontakt kommen. Solche Tätigkeiten erfordern dann eine hygienische Händedesinfektion, und deswegen untersagt die Technische Regel, dass an Händen und Unterarmen beispielsweise

  • Schmuckstücke,
  • Ringe, einschließlich Eheringe,
  • Armbanduhren,
  • Piercings,
  • künstlichen Fingernägel oder auch
  • sogenannte Freundschaftsbänder getragen werden dürfen.

Fingernägel sind nach der Regel kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen. Auch lackierte Fingernägel können nach der Regel den Erfolg einer Händedesinfektion gefährden. Für die Einhaltung der Regel ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Allerdings kann sich der Arbeitgeber auch für andere Maßnahmen entscheiden - so lange dabei immer der gleiche Schutz gewährleistet ist. Für was er sich entscheidet, dafür hat er einen Beurteilungsspielraum, er muss dabei aber seine eigenen Interessen und die Interessen der Arbeitnehmer abwägen.

Eine Alternative für das Ringverbot wäre vielleicht eine Handschuhpflicht. Ob die aber gerade bei der Kinderbetreuung, bei der es immens auf den persönlichen und körperlichen Kontakt ankommt, so sinnvoll wäre? Das ist fraglich. Allenfalls in absoluten Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, das Tragen von Handschuhen statt dem Ablegen des Schmucks vorzuziehen.

Deshalb: In aller Regel wird das Ringverbot in Ihrer Kita rechtmäßig sein. Verstoßen Sie dagegen, hat das ernste Folgen, bis hin zur Abmahnung oder Kündigung.

Die Kolleginnen, denen es tatsächlich nicht möglich ist, die Ringe abzulegen, sollten mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Allerdings sollten sie sich nicht zu viel Hoffnung machen: Handschuhe sind keine echte Alternative - was käme sonst in Frage? In so einem Fall wird bei einer Abwägung wohl immer die Hygiene und damit der Schutz von Mitarbeitern und Kindern das größere Gewicht haben.

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