So nicht: Diese Stellenanzeige verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz
"Stelle frei: Volontärin gesucht!" Mit diesen Worten suchte die Berliner "Tageszeitung" ("taz") eine Nachwuchsjournalistin - und muss deshalb nun einem aus der Ukraine stammenden Mann drei Monatsgehälter als Entschädigung zahlen. Der Mann hatte wegen Diskriminierung vor dem Arbeitsgericht Berlin geklagt (Az.: 42 Ca 1530/14).
In der Stellenausschreibung stand, es werde eine "Frau mit Migrationsgeschichte" gesucht. Mit dieser Formulierung war klar, dass Bewerbungen von Männern - und von Frauen ohne Migrationshintergrund - von vornherein aussichtslos sind. Und das verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Gute Absicht nützt nichts
Die "taz"-Panterstiftung, die die Volontärstelle finanziert, argumentierte vor Gericht, sie habe mit der Ausschreibung den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen wollen. Mit der Formulierung habe die "taz" eine "deutliche Haltung" zeigen wollen, so der Justiziar der Zeitung. Das Gericht erkannte die vermeintlich gute Absicht nicht an: Männer dürften bei einer Bewerbung nicht ausnahmslos ausgeschlossen werden. Die Anzeige verfehle außerdem ihr Ziel, da es dabei lediglich um die Besetzung einer Ausbildungsstelle gegangen sei, so die Richter.
Ein Volontär bei der "taz" erhält üblicherweise rund 900 Euro brutto im Monat. In der Anzeige war als Bezahlung der "netto Bafög-Höchstsatz plus BVG-Monatskarte" angegeben. Diesen erhält nun der Kläger als Entschädigung für drei Monate.
Die "taz" will laut "Tagesspiegel" keine Berufung gegen das Urteil einlegen. Der Text der Stellenanzeige werde nun geändert, man strebe aber weiter nach Vielfalt im Unternehmen. "Wir wollen Vielfalt nicht nur predigen, sondern auch leben", sagte "taz"-Chefredakteurin Ines Pohl.
Wer als Arbeitgeber in einer Stellenanzeige nur Frauen oder nur Männer sucht, nur Alte oder Junge, geht ein hohes Klagerisiko ein. Selbst wenn am Ende die Stelle gar nicht besetzt wird, sind die Firmen keineswegs aus dem Schneider - abgelehnte Kandidaten können trotzdem klagen.
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Spähangriff im Büro: Arbeitgeber dürfen die E-Mails ihrer Angestellten sehr oft mitlesen, je nach Arbeitsvertrag. Private Nachrichten sind trotzdem tabu. Häufig übertreten Chefs diese rote Linie.
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Teilzeit bei Schichtarbeit: Nach der Elternzeit wollte ein Maschinenführer seine Arbeitszeit halbieren, doch die Firma war dagegen - zu kompliziert und zu teuer. Ein Kölner Gericht stellte jetzt klar: Auch bei Schichtarbeit muss die Firma sich bei Teilzeitwünschen schon ein bisschen Mühe geben.
Sekundenschlaf mit Folgen: Weil er auf der Tastatur eingenickt war, hat ein Bankangestellter auf einer Überweisung aus 64 Euro mehr als 222 Millionen Euro gemacht. Genauer: 222.222.222,22 Euro. Seine Kollegin übersah den Fehler - und wurde gefeuert. Zu Unrecht, entschieden hessische Richter. Und die Bank ist froh, dass das Geld nie überwiesen wurde.
Kiffen in der Freizeit: Wer auf der Arbeit gern mal zum Joint greift, fliegt raus - das versteht sich von selbst. Aber auch mit Drogenkonsum außerhalb der Arbeitszeit riskiert man den Job, wie nun ein Gericht entschieden hat. Und zwar dann, wenn die Sicherheit gefährdet ist..
Rauswurf eines Rechtsextremen: Ein Karlsruher Angestellter der Oberfinanzdirektion wurde entlassen, nachdem er einen Newsletter-Aufruf zum gewaltsamen Umsturz gestreut hatte. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Staatsfeindliche Umtriebe können zur Kündigung führen - die reine Mitgliedschaft in der NPD aber noch nicht.
Arbeiten für eine gute Sache: Von einem Tag auf den anderen wurde eine Telefonseelsorgerin vor die Tür gesetzt, nach acht Jahren. Das mag unfair und menschlich schäbig sein - aber es ist zulässig, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht: Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist kein Arbeitsverhältnis.
Absurde Kündigung: Richard Eggers war Bankangestellter in den USA und hatte etwas auf dem Kerbholz. Er hat in einem Waschsalon mit einem falschen Zehn-Cent-Stück bezahlt. Sein Arbeitgeber Wells Fargo kündigte ihm jetzt deshalb - ein halbes Jahrhundert nach dem Vergehen.
Wo beginnt Mobbing? Eine hessische Versicherungsangestellte warf ihrem Arbeitgeber Mobbing vor und weigerte sich deshalb, nach einer Krankschreibung wieder zur Arbeit zu kommen. Frankfurter Richter entschieden: Bloße Unhöflichkeit oder ein harscher Tonfall sind nicht mit Mobbing gleichzusetzen.
Die Tücken der Zeugnissprache: "Zu unserer vollsten Zufriedenheit" - die Floskel findet sich immer wieder in Arbeitszeugnissen, selbst wenn Chefs das Gegenteil meinen und sich damit bloß Ärger vom Hals halten. Doch wehe, die Widersprüche werden aktenkundig: Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer über einen unvorsichtigen Arbeitgeber.
Verflixte Kettenverträge: Bianca Kücük hat elf Jahre lang beim Amtsgericht Köln gearbeitet, nach 13 Fristverträgen wurde ihr gekündigt. Beim EuGH blitzte sie mit ihrer Klage ab. Jetzt verlangt das Bundesarbeitsgericht eine erneute Prüfung - mit weitreichenden Folgen.
Doppelerfolg für Zwillingseltern: Wenn Eltern nach einer Zwillingsgeburt zugleich eine berufliche Auszeit nehmen, erhalten Mutter und Vater dann beide volles Elterngeld? Diese knifflige Frage haben bayerische Richter klar beantwortet: Geld gibt's für jedes Kind, auch bei Zwillingen - denn alles andere wäre ungerecht.
Wer bezahlt schicke Klamotten? Wer wenig verdient, kann ergänzende Hartz-IV-Hilfe erhalten. Aber was ist, wenn der Job elegante Business-Kleidung verlangt? Die kann eine Sekretärin nicht von der Steuer absetzen, entschied das Bundessozialgericht. Aber unter Umständen müssen Jobcenter dafür zahlen.
Die Moralvorstellungen konfessioneller Arbeitgeber: Eine katholische Kirchengemeinde in Neu-Ulm darf einer lesbischen Erzieherin nicht in der Elternzeit kündigen. Das hat das Augsburger Verwaltungsgericht entschieden. Die Frau hatte ihre Homosexualität geheim gehalten. Nach Ablauf der Elternzeit kann sie das aber trotz des Urteils den Job kosten.
Aufdringliche E-Mails vom Kollegen: Wenn eine Mitarbeiterin in Ruhe gelassen werden möchte, hat der Kollege sich daran zu halten. Eine Flut von E-Mails, immer wieder Anrufe und Bürobesuche - das kann ihn schnell den Job kosten, und zwar fristlos. Denn Stalking ist keine Petitesse.
Vorsicht, Schmiergeld: Die Vorschriften gegen Korruption im öffentlichen Dienst sind strikt, auch viele Unternehmen haben sich längst klare Richtlinien verpasst. Ein Banker in Nordrhein-Westfalen ließ sich auf seinem Privatgrundstück eine Terrasse bauen und von einem Geschäftspartner bezahlen. Das kam ihn teuer zu stehen.
Wie konkret müssen Vorwürfe in der Personalakte sein? Abmahnungen werden häufig vor Gericht angefochten, mitunter auch Ermahnungen. Wenn ein Arbeitgeber einen Angestellten schriftlich ermahnt, muss er Vorwürfe klar benennen und belegen.
Geld statt Urlaub: Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, ohne dass ein Arbeitnehmer seinen Mindesturlaub nehmen konnte, steht ihm ein finanzieller Ausgleich zu. Das gilt zum Beispiel, wenn jemand vor der Pensionierung krank war. Und der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Eine Ausnahme gibt es auch bei deutschen Beamten nicht.
Schläge gegen Heimbewohner: Zweifellos haben Pflegekräfte einen harten Job, körperlich anstrengend und psychisch zermürbend. Aber unter keinen Umständen dürfen sie gegen Heimbewohner handgreiflich werden - sonst droht die fristlose Kündigung, wie Neunkirchener Richter entschieden.
Segeltörn trotz Krankschreibung: Zweieinhalb Monate war eine Betriebsratsvorsitzende arbeitsunfähig, in dieser Zeit nahm sie an einer Segeltour und einer Kinderfreizeit teil. Der Arbeitgeber hielt die Diagnose Burnout für nur vorgetäuscht und kündigte ihr, sogar vier Mal. Muss man sich bei Krankheit zu Hause einigeln? Düsseldorfer Richter beendeten einen quälenden Dauerstreit per Vergleich.
Streit ums Arbeitslosengeld: Wer freiwillig seinen Job aufgibt, muss mit einer Sperrzeit der Arbeitsagentur rechnen, bis Arbeitslosengeld fließt. Was aber, wenn der Arbeitgeber mit Entlassung droht und ein Angestellter unter Druck zustimmt?
Ausrutscher an der Salatbar: In der Werkskantine brachte eine Soßenpfütze einen Arbeitnehmer zu Fall. Für ihn eine klare Sache: Arbeitsunfall. Oder ist der Kantinenbesuch etwa Privatsache?
Frustventil Facebook: "Boah, kotzen die mich an, solche Penner...", schrieb die Angestellte eines Sicherheitsunternehmen auf ihrer privaten Seite. Dumm nur, dass die Firma, über die sie schimpfte, zu den wichtigsten Kunden ihres Arbeitgebers zählt. Prompt folgte die Kündigung, obwohl die Mitarbeiterin schwanger ist. War der Rauswurf rechtens?
Risikoreicher Job: Dachdecker können nicht nur aus großer Höhe stürzen, sie sind auch der Witterung ausgesetzt. Sonnenstrahlung über Jahrzehnte kann zu Hautkrebs führen. Einwandfrei eine Berufskrankheit?
Immer Ärger mit der Pendlerpauschale: Einfacher Weg, kürzeste Strecke, nur eine Fahrt pro Tag - das erkennt das Finanzamt für die Entfernungspauschale an. Ein Musiker wollte steuerlich mehr absetzen, wegen der Pausen zwischen Proben und Auftritten im Theater. Was Finanzrichter dazu sagten: hier.
Ausrutscher im Bayern-Stadion: "Wir würden nie zum FC Bayern München gehen", grölten einst die Toten Hosen. Hätte ein Busfahrer sich daran gehalten und seine Pause nicht in der Arena verbracht, wäre ein Muskelfaserriss ihm erspart geblieben. Ist das nun ein Arbeitsunfall? Das Landessozialgericht musste entscheiden.
Schweißer bei der Arbeit: Per Aushang am Schwarzen Brett hatte ein Chef pauschal Überstunden angeordnet. Ein Schweißer zog nicht mit und kassierte darum zwei Abmahnungen, gegen die er klagte. Alle mal früher anfangen - wann kann ein Betrieb das verlangen?
"Die Fahrscheine, bitte!": Manche Mitarbeiter von Nahverkehrsunternehmen sitzen an der Quelle und können Tickets illegal selbst herstellen. Natürlich riskieren sie dann ihre Entlassung. Aber reicht schon ein starker Verdacht, oder muss die Tat bewiesen sein?
Immer Ärger mit der Pendlerpauschale: Nicht jeder Berufspendler nimmt den kürzesten Weg zur Arbeit, denn manchmal ist die längere Strecke schneller, je nach Ampelschaltung, Baustellen, Staus. Darf man so einen zeitsparenden Umweg von der Steuer absetzen? In zwei Fällen hat der Bundesfinanzhof klärende Worte gesprochen.
Anpirschen per SMS: Es muss ein schwerer Fall von Hormonsausen gewesen sein - ein Banker verguckte sich in eine Kundin, fischte ihre Handy-Nummer aus der Datenbank, baggerte nach Kräften. Was er als Flirt sah, empfand sie als schmierige Anmache. Reicht das für eine Kündigung? Mainzer Richter mussten entscheiden.
Verfahren zwischen Daimler und Ex-Terrorhelfer: Zu einem Sabbatjahr gehört, dass man nach der Auszeit ins Unternehmen zurückkehrt. Aber auch, wenn ein Mitarbeiter in der Zwischenzeit als Terrorhelfer verurteilt wurde? Das ist der Fall eines Daimler-Lackierers, den der Autokonzern unbedingt auf Abstand halten will.
Vertrauen Sie mir, ich bin Arzt: Ausgerechnet eine Anwaltskanzlei kam auf die verwegene Idee, eine Rechtsanwaltsgehilfin im Krankheitsfall nur zu einem bestimmten Arzt zu schicken - und den sollte sie auch noch von der Schweigepflicht entbinden. Kann eine Firma die freie Arztwahl so aushebeln? Eines der Arbeitsrechts-Urteile der Woche.
Fette Beute: Als ein Verkäufer gerade mit einem Kunden sprach, wurde aus dem Lager hinter dem Laden ein Dutzend teurer Handys gestohlen. Den Schaden sollte der Angestellte tragen, verlangte der Chef. Was das Arbeitsgericht davon hielt, lesen Sie hier.
Baby an Bord: Auf Teilzeitarbeit gibt es einen Rechtsanspruch, den vor allem Frauen mit Kindern nutzen. Einen Teilzeit-Wunsch kann ein Unternehmen nicht einfach aus Prinzip ablehnen - dafür braucht es schon sehr gute Gründe.
Riskanter Sport: Wenn jemand sich bei einem Skirennen verletzt, das der Arbeitgeber organisiert hat - ist das dann ein Arbeitsunfall? Augsburger Richter entschieden, dass Betriebssport nicht immer unter dem Schutz der Unfallversicherung steht.
Wie schnell muss ein Attest vorliegen? Viele Unternehmen wollen nach dem dritten Tag den "gelben Zettel" sehen, manche Arbeitgeber auch schon früher, vor allem wenn sie Mitarbeitern nicht trauen. Wann das zulässig ist, mussten Kölner Richter entscheiden - eines der Arbeitsrechts-Urteile der Woche.
Vorsicht, wildes Tier: Apropos Arbeitsunfähigkeit - von einer Kuh wurde ein Tierarzt arbeitsunfähig getreten, lange laborierte er an einem Kreuzbandriss. Dafür verlangte er Schadensersatz und Schmerzensgeld: 26.000 sollte der Bauer blechen. Ob der Veterinär das Geld bekommen hat?
Arbeitnehmer in Rage: Im Streit mit dem Chef besser die Luft anhalten, denken, bis zehn zählen...denn ein Wutausbruch kann üble Folgen haben. "Herr B., Sie haben gar nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen" - so eine Ansage ist keine gute Idee.
Stempel drauf: Eine hohe Lohnnachzahlung ist an sich eine feine Sache, aber dann werden auch mehr Steuern fällig. Diesen "Progressionsschaden" wollte ein Angestellter von seinem Arbeitgeber erstattet bekommen. Pech gehabt, urteilten jedoch Mainzer Richter.
Immer auf Achse: Leiharbeiter verdienen meist deutlich weniger als fest angestellte Kollegen, haben unsichere Arbeitsplätze und auch sonst viele Nachteile. Aber bei den Fahrtkosten, da schneiden sie fortan besser ab: volle Fahrtkosten statt 30 Cent pro einfache Fahrt.
Für wen gibt's Weihnachtsgeld? Arbeitnehmer planen es fest ein als Teil ihres Einkommens, während Arbeitgeber es als freiwillige Leistung verstehen, auch als eine Art Treuebonus. Wenn man ein halbes Jahr für eine Firma gearbeitet hat, bekommt man dann auch das halbe Weihnachtsgeld? Mainzer Richter mussten entscheiden - eines der Arbeitsrecht-Urteile der Woche.
Fristlos gekündigt: Ein Mitarbeiter einer Düsseldorfer Bank war bereits freigestellt, als der Arbeitgeber entdeckte, dass er sich fast hundert E-Mails mit geheimen Daten nach Hause geschickt hatte. Es folgte die sofortige Entlassung - ist das zulässig, trotz der Beurlaubung?
Arbeitsvertrag: Auch mündliche Verträge sind gültig, nicht nur schriftliche. Das haben jetzt Heilbronner Richter klargestellt.
Und weg ist der Lappen: Bei Trunkenheit oder anderen schweren Verkehrsverstößen droht ein Fahrverbot. Bei Berufskraftfahrern geht es dann gleich um den Job. Gerichte mussten sich jetzt mit zwei Fällen von Profi-Fahrern beschäftigen.
Versprochen gebrochen: Mitarbeiter eines Krankenhauses hatten sich ihr Weihnachtsgeld mit dem Versprechen eines Kündigungsverzichts abkaufen lassen. Bald darauf gab es trotzdem Massenentlassungen. Düsseldorfer Richter mussten entscheiden - eines der Arbeitsrechts-Urteile der Woche.
Privatgespräche vom Diensthandy: Wenn der Arbeitgeber private Telefonate untersagt und Angestellte sich daran nicht halten, kann es für sie teuer werden - und damit riskiert man sogar den Job.
Parken nahe am Arbeitsplatz: Wer darf hier parken - Frauen, Behinderte, Ferrari-Fahrer? Arbeitgeber legen oft eine Rangfolge für die Vergabe von Parkplätzen fest. Ein Behinderter wehrte sich gegen das Kriterium "Frauen vor Männern". Darf ein Unternehmen "Ladies first" anordnen?
Pssst! Betriebsgeheimnisse heißen so, weil sie geheim sind. Wer Vertrauliches aus dem Betrieb weitergibt, muss mit Entlassung rechnen. Daran ließ das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz keinen Zweifel.
Feierabend? Später vielleicht. Mit einer 40-Stunden-Woche glänzt in manchen Branchen niemand. Wenn aber Firmen Angestellte üppig entlohnen, sind Überstunden inklusive. Statt 40.000 Euro Nachschlag von einer Großkanzlei erhält ein Rechtsanwalt: nichts.
Vielflieger in der Familie: Fluggesellschaften gewähren ihren Mitarbeitern oft großzügig verbilligte oder sogar kostenlose Flüge. Davon profitieren auch die Angehörigen. Frankfurter Richter mussten klären, wie exzessiv sie diese Möglichkeit nutzen dürfen.
Jetzt besser nicht pöbeln: Und ist ein Mitarbeiter auch noch so zornig, im Umgang mit Vorgesetzten sollte er seine Worte wägen. Keine gute Idee ist es zum Beispiel, ihnen ein "beschissenes Wochenende" zu wünschen.
Weihnachtsüberraschung: In vielen Unternehmen ist das Weihnachtsgeld offiziell eine freiwillige Leistung, wird aber schon seit vielen Jahren oder Jahrzehnten gezahlt. Kann die Firma das Extra zum Gehalt dann einfach streichen?
Bitte recht freundlich: Kellner haben oft lange, harte, anstrengende Arbeitstage - und verdienen nicht viel. Da sind sie aufs Trinkgeld angewiesen. Zum Streit kann es in Kneipen oder Restaurants kommen, wenn alle Angestellten von den Trinkgeldern in einer Gemeinschaftskasse profitieren sollen, nicht nur die, die im Service bei Gästen kassieren gehen. Kann der Chef das anordnen?
Big Boss is watching you: Kein Arbeitgeber möchte betrogen werden. Und ohne große Skrupel filmen manche Unternehmen alles Mögliche. Manchmal erwischen sie dann auch Mitarbeiter auf Abwegen. Ist eine heimliche Videoaufnahme vor Gericht verwertbar?
Spähangriff im Büro: Arbeitgeber dürfen die E-Mails ihrer Angestellten sehr oft mitlesen, je nach Arbeitsvertrag. Private Nachrichten sind trotzdem tabu. Häufig übertreten Chefs diese rote Linie.
Foto: CorbisGeld statt Urlaub: Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, ohne dass ein Arbeitnehmer seinen Mindesturlaub nehmen konnte, steht ihm ein finanzieller Ausgleich zu. Das gilt zum Beispiel, wenn jemand vor der Pensionierung krank war. Und der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Eine Ausnahme gibt es auch bei deutschen Beamten nicht.
Foto: Friedel Gierth/ picture alliance / dpaRisikoreicher Job: Dachdecker können nicht nur aus großer Höhe stürzen, sie sind auch der Witterung ausgesetzt. Sonnenstrahlung über Jahrzehnte kann zu Hautkrebs führen. Einwandfrei eine Berufskrankheit?
Foto: Jan Woitas/ picture alliance / dpaWie schnell muss ein Attest vorliegen? Viele Unternehmen wollen nach dem dritten Tag den "gelben Zettel" sehen, manche Arbeitgeber auch schon früher, vor allem wenn sie Mitarbeitern nicht trauen. Wann das zulässig ist, mussten Kölner Richter entscheiden - eines der Arbeitsrechts-Urteile der Woche.
Foto: Jens Büttner/ dpaStempel drauf: Eine hohe Lohnnachzahlung ist an sich eine feine Sache, aber dann werden auch mehr Steuern fällig. Diesen "Progressionsschaden" wollte ein Angestellter von seinem Arbeitgeber erstattet bekommen. Pech gehabt, urteilten jedoch Mainzer Richter.
Foto: Armin Weigel/ picture-alliance/ dpaUnd weg ist der Lappen: Bei Trunkenheit oder anderen schweren Verkehrsverstößen droht ein Fahrverbot. Bei Berufskraftfahrern geht es dann gleich um den Job. Gerichte mussten sich jetzt mit zwei Fällen von Profi-Fahrern beschäftigen.
Foto: Oliver Berg/ picture alliance / dpaVersprochen gebrochen: Mitarbeiter eines Krankenhauses hatten sich ihr Weihnachtsgeld mit dem Versprechen eines Kündigungsverzichts abkaufen lassen. Bald darauf gab es trotzdem Massenentlassungen. Düsseldorfer Richter mussten entscheiden - eines der Arbeitsrechts-Urteile der Woche.
Foto: CorbisMelden Sie sich an und diskutieren Sie mit
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