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Wie kann man nur... ...für einen Mörder kämpfen, Herr Heuchemer?

Manche Fälle bringen Rechtsanwälte an ihre Grenzen. Aber auch der übelste Verbrecher hat Anspruch auf ein faires Verfahren. Michael Heuchemer erklärt, warum er als junger Strafrechtler in seinem ersten großen Fall den Kindsmörder Magnus Gäfgen vertrat.
Anwalt Michael Heuchemer mit seinem Mandanten, dem Kindsmörder Gäfgen (links), vor Gericht: "Eine berufliche Erfahrung, die ich nicht missen möchte"

Anwalt Michael Heuchemer mit seinem Mandanten, dem Kindsmörder Gäfgen (links), vor Gericht: "Eine berufliche Erfahrung, die ich nicht missen möchte"

Foto: dpa Picture-Alliance / Boris Roessler/ picture alliance / dpa

"Als Strafverteidiger verteidige ich eine Tat nicht in dem Sinne, dass ich sie verniedliche, billige oder gar befürworte. Ich sorge im Strafprozess für ein faires Verfahren.

Wenn nur die Anklagebehörde und das Gericht aufträten, könnte der Prozess zu keinem gerechten Ergebnis führen. Justitias Waage würde sich zum Nachteil des Angeklagten senken. Dieser hat das Recht, die Erhebung entlastender Beweise zu verlangen. Der Verteidiger ist oft der Einzige, dem sich der Beschuldigte anvertrauen kann, der ihm zuhört und professionellen Beistand leistet.

Als meine Familie und Freunde erfuhren, dass ich Magnus Gäfgen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vertreten würde, haben sie einhellig Respekt und Verständnis gezeigt. Gäfgen hatte den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet, dafür war er 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der EGMR sollte prüfen, ob die Androhung von Folter bei Gäfgens polizeilicher Vernehmung rechtens war.

Der Verteidiger ist kein kunstvoller Berufslügner

Tatsächlich stellte das Gericht 2010 fest, dass Gäfgen Opfer eines Verstoßes gegen die Menschenrechte geworden war. Wer sich näher mit dem Fall befasst, sieht diese andere Seite, geprägt von systematischem staatlichem Unrecht und Vertuschung, wobei Menschenrechte, Grundrechte und Freiheitsrechte mit Füßen getreten wurden.

Für mich war der Gäfgen-Prozess eine berufliche Erfahrung, die ich nicht missen möchte. Aber es kommt auch vor, dass ich Mandate ablehne. Das ist ein Kapazitätsproblem. Wenn man den Job über längere Zeit gut macht, spricht sich das herum. Entsprechend viele Anfragen kommen herein. Ich leiste mir den Luxus, Mandate abzulehnen, um die Qualität meiner Arbeit zu sichern und mich nicht in der Masse der Mandate zu verkämpfen. Das gehört zu meinem beruflichen Ethos.

Der Verteidiger ist kein kunstvoller Berufslügner. Die bewusste Lüge und Zeugenbeeinflussung sind klar verboten. Moral bedeutet für mich auch, mich furchtlos und unabhängig für die Rechte meiner Mandanten einzusetzen und mich der oft übermächtigen staatlichen Strafverfolgungsmaschinerie entgegenzustellen."

Zur Person
Foto: DPA

Michael Heuchemer, 37, wurde bundesweit bekannt, als er für Magnus Gäfgen Beschwerde vor dem EGMR einlegte. Der Strafrechtler führt im rheinland-pfälzischen Bendorf eine eigene Kanzlei. Der Gäfgen-Prozess war sein erster großer Fall als Rechtsanwalt.


Dies ist ein Beitrag aus SPIEGEL JOB, darin gibt es noch viele andere schöne Geschichten - schauen Sie doch einmal hinein...

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