So geht Arbeit Wer darf wann in den Urlaub?

Usedom im Sommer
Foto: Stefan Sauer/ dpaSie haben ein Problem:
Dass Ihnen das mal passieren würde! Sie haben Ihren Urlaub gebucht, sich aber nicht früh genug um die Urlaubstage auf der Arbeit gekümmert. Nun stehen Sie da: Die Reise ist längst bezahlt, doch die Abteilungsleitung hat den Urlaubsantrag gerade abgelehnt. Schön blöd.
Das könnte helfen:
Wollen wir mal kurz in Extremen denken? Theoretisch könnten Sie es tatsächlich mit einer einstweiligen Verfügung versuchen. Klingt krass - ist es auch. Damit kriegen Sie Ihren Urlaub zwar ziemlich schnell und vergleichsweise sicher. Aber es ist gut möglich, dass Sie danach auch nicht mehr zur Arbeit zu kommen brauchen, zumindest bei diesem Arbeitgeber. Will sagen: Das gibt dann richtig Ärger. In den meisten Fällen ist die einstweilige Verfügung einfach zu drastisch.
Wenn wir über empfehlenswerte Maßnahmen sprechen, gibt es keine einfachen Lösungen. Im Urlaubsgesetz - na klar, sowas gibt es - steht, dass die Wünsche des Arbeitnehmers "zu berücksichtigen" sind. Und die Rechtsprechung hat über die Jahre klargemacht: Im Vordergrund steht dabei tatsächlich der Arbeitnehmer, die Bedürfnisse des Betriebs sind zweitrangig.

Aber ebenso klar ist: Natürlich sind auch die Bedürfnisse des Betriebs berechtigt - fahren alle gleichzeitig in den Urlaub, muss man sich um die Zukunft der Firma Sorgen machen. Wer Urlaub bekommt und wer nicht, wie viele zeitgleich weg sein dürfen, entscheidet deshalb am Ende der Chef. Und zwar "nach billigem Ermessen".
Das heißt: Bei der Wahl der Kriterien ist er ziemlich frei, er hat das Recht zu begründeten Ungerechtigkeiten - nachvollziehbar sollten sie aber schon sein. Folgende Kriterien sind verbreitet:
- Wer ganz kleine Kinder hat, gilt vielen Chefs als besonders erholungsbedürftig und hat Vorrang.
- Andererseits: Wer schulpflichtige Kinder hat, muss sich beim Familienurlaub nach den Ferienterminen richten, das kann auch einen Vorrang begründen. Einen Rechtsanspruch von Müttern oder Vätern auf Urlaub in den Schulferien gibt es allerdings nicht.
- In manchen Betrieben können ältere Arbeitnehmer leichter ihren Urlaubszeitraum wählen.
- Ein Arbeitgeber darf Urlaubssperren aussprechen, zum Beispiel für eine ganze Abteilung in einem Zeitraum, in dem ein bestimmtes Projekt fertig werden muss.
- Oder er kann Urlaub für alle anordnen, etwa eine Arztpraxis, die geschlossen Betriebsferien veranstaltet und sich dabei mit anderen Praxen koordinieren muss.
Hat der Chef einen Urlaub genehmigt, ist er festgelegt. Der Widerruf ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Darauf dürfen Sie sich verlassen.
Die Kehrseite ist allerdings: Das gilt für alle anderen Kollegen auch. In Ihrer Situation mit dem fehlgebuchten Urlaub ist die Abteilungsleitung dadurch weniger flexibel, auch bei gutem Willen.
Der vernünftigste Ratschlag ist also, mit Chef und Kollegen gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Vielleicht kann ja ein Kollege tauschen, der noch nicht gebucht hat - mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers kann genehmigter Urlaub natürlich geändert werden. Und dass Sie beim nächsten Mal besser zuerst den Urlaub beantragen, ist ja eh klar, oder?
Worauf müssen Sie beim Thema Urlaub sonst achten?
Urlaub richtet sich nach der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage. Gesetzlich vorgeschrieben sind 24 Tage pro Jahr, die Zahl ist auf eine Sechs-Tage-Woche gerechnet. Bei einer Arbeitswoche von Montag bis Freitag bleiben 20 Tage. In vielen Firmen gibt es aber mehr, 30 Tage auf eine Fünf-Tage-Woche sind nicht selten. Wenn Sie auf Teilzeit umstellen und nur vier Tage pro Woche da sind, verringert sich der Anspruch entsprechend, bei der gesetzlichen Regelung zum Beispiel auf 16 Tage.
Übrigens ist es eine ganz üble Idee, ohne Genehmigung in den Urlaub zu fahren. Die sogenannte Selbstbeurlaubung ist ein Kündigungsgrund erster Güte. Selbst wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen nachweislich Unrecht getan wird, selbst wenn ein Arbeitgeber einen genehmigten Urlaub zurückzieht: Die Rechtswidrigkeit stellt ein Arbeitsgericht fest, nicht Sie.
Und für alle, die das Extreme lieben: Natürlich gibt es auch Situationen, in denen eine einstweilige Verfügung ratsam sein kann. Zum Beispiel dann, wenn ein Arbeitgeber trotz mehrmaliger Aufforderung gar keine Entscheidung über Ihren Urlaubsantrag trifft - schließlich brauchen Sie Planungssicherheit. Aber bitte lassen Sie sich auch in so einer Situation juristisch beraten.
Und sonst so?
Es ist eine Legende, dass man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf. Richtig ist, dass Sie vor Ablauf des ersten Halbjahres keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben. Sechs Monate durchmalochen müssen Sie deshalb aber nicht. Für jeden Monat, den Sie schaffen, stehen Ihnen die anteiligen Urlaubstage zu. Sprich: Trifft für Sie die gesetzliche Zahl bei einer Fünf-Tage-Woche zu, dann sind das nach drei Monaten 4,98 Tage.