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So geht Arbeit Urlaubsgeld - reine Glücksache?

Ob Sie Urlaubsgeld bekommen oder nicht, entscheidet Ihr Arbeitgeber. Doch ganz willkürlich geht das nicht. So stehen Ihre Chancen auf den Zuschuss.
Urlauber auf Mallorca (Symbolbild)

Urlauber auf Mallorca (Symbolbild)

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Julian Stratenschulte/ picture alliance / dpa

Sie haben ein Problem:

Ebbe in der Urlaubskasse: Statt Sandstrand und Palmen reicht es bei Ihnen in diesem Jahr nur für Balkonien - denn Ihr Chef will Ihnen und Ihren Kollegen kein Urlaubsgeld zahlen. "Das US-Geschäft", klagt er, "wir müssen sparen." Das ist ein echter Einschnitt. Seit Jahren arbeiten Sie in dieser Firma, bisher haben Sie immer den Zuschuss bekommen.

Das könnte helfen:

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es grundsätzlich leider nicht. Ihr Arbeitgeber entscheidet, ob er diese Sonderleistung freiwillig zahlt.

Aber in Ihrem Fall könnte der alte Spruch helfen: "Das haben wir schon immer so gemacht." Denn wenn Ihre Firma über mehrere Jahre regelmäßig und in gleicher Höhe Urlaubsgeld gezahlt hat, kann für Sie ein Anspruch entstehen. Ihr Chef darf diese Zahlung nicht plötzlich einstellen. Er müsste dafür eine Änderungsvereinbarung mit Ihnen schließen oder den Weg einer Änderungskündigung gehen - beides ist für ihn umständlich.

Ab dem dritten Jahr Urlaubsgeld in Folge besteht eine rechtliche Bindung. Dabei handelt es sich um eine Art Gewohnheitsrecht. Auch, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschlechtert, können Sie den Chef in die Pflicht nehmen.

Das sollten Sie beachten:

Bevor Sie das Gespräch mit den Vorgesetzten suchen, sollten Sie in Ihren Vertrag schauen. Denn es gilt folgende Ausnahme: Ist dort ein Freiwilligkeitsvorbehalt vereinbart, dann kann Ihr Chef jedes Jahr neu entscheiden, ob er das Urlaubsgeld zahlt.

Gibt es keine solche Ausnahmeregelung und Ihr Chef will trotzdem nicht zahlen? Dann stehen Ihre Chancen nicht schlecht, falls Sie rechtliche Schritte erwägen.

Unzulässig wäre es auch, wenn Ihr Chef einigen Kollegen die Sonderzahlung gewähren würde und Ihnen nicht. Das wäre eine Ungleichbehandlung. Es sei denn, es gibt sachliche Gründe dafür oder es steht so in Ihrem Arbeitsvertrag.

Und sonst so?

Bekommen Sie trotz aller Bemühungen keinen Zuschuss für die Urlaubskasse? Dann grämen Sie sich nicht: Beim Urlaubsgeld geht sogar jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschlandleer aus. Das geht aus einer Online-Befragung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor, an der mehr 28.000 Beschäftigte teilgenommen haben.

Oft sind die Sonderzahlungen vertraglich nicht geregelt - weder im Arbeitsvertrag, noch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. So sind die Chancen auf diese Zahlung sehr unterschiedlich verteilt:

  • Durchschnittlich können Männer (54 Prozent) häufiger mit Urlaubsgeld rechnen als Frauen mit 41 Prozent.
  • Arbeitnehmer im Osten (36 Prozent) sind in dieser Frage schlechter gestellt als die Kollegen im Westen mit 52 Prozent.
  • Auch die Betriebsgröße spielt eine Rolle: In kleinen Firmen mit weniger als 100 Mitarbeitern erhalten 38 Prozent Urlaubsgeld, in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind es 65 Prozent.
  • Der mit Abstand wichtigste Faktor ist die Frage, ob im Unternehmen ein Tarifvertrag gilt oder nicht. 71 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben kommen in den Genuss von Urlaubsgeld. Bei den Arbeitnehmern ohne Tarifvertrag sind es demnach nur 38 Prozent. Damit ist die Chance auf Urlaubsgeld in tarifgebundenen Unternehmen fast doppelt so hoch.

Mit Material von dpa

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