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Hund vor Gericht: Kein Tier fürs Büro

Foto: Rolf Vennenbernd/ dpa

Hund im Büro Kaya muss leider draußen bleiben

"Die tut nichts": Die Mitarbeiterin einer Werbeagentur brachte jahrelang ihre dreibeinige Hündin mit zur Arbeit. Frauchen war überzeugt vom lieben Wesen ihres Tieres, doch ihre Kollegen sahen das ganz anders. Der Fall landete vor Gericht, jetzt erging ein Urteil.

Das Düsseldorfer Arbeitsgericht hat einen dreibeinigen Hund aus einer Werbeagentur verbannt. Mitarbeiter fühlten sich bedroht, die Arbeitsabläufe seien durch das Tier gestört, befand die Richterin am Mittwoch nach umfassender Beweisaufnahme, bei der auch die Hündin vorgeladen worden war. Zuvor hatte die Richterin für eine gütliche Einigung eine Mediation und den Einsatz eines Hundepsychologen angeregt - vergebens.

Dass Arbeitgeber generell das Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz untersagen dürfen, ist unstrittig. Eine Mitarbeiterin der Werbeagentur sah jedoch den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt: Claudia van de Wauw, 47, musste ihre Hündin Kaya zu Hause lassen, während Kollegen ihre Hunde weiter mitbringen durften. Zuvor habe auch ihr Husky-Mischling sie drei Jahre lang ins Büro begleitet, hatte die Assistentin der Geschäftsführung argumentiert. Ihr Husky-Mischling könne nicht den ganzen Tag allein zu Hause bleiben.

Van de Wauw beschrieb ihre Hündin als überaus friedfertig, und so präsentierte sie sich auch im April, als das Gericht Kaya in Augenschein nahm: Lammfromm humpelte das Tier in den Gerichtssaal und eroberte die Herzen der Zuschauer. "Im Büro kann das natürlich ganz anders aussehen", hielt die Vorsitzende Richterin Sabine Dauch fest.

Wie es aus Sicht des Arbeitgebers aussah: Die aus Russland stammende Hündin sei zutiefst traumatisiert. Sie zeige ein aggressives Revierverhalten, knurre und kläffe, sobald jemand das Büro betrete. Jahrelang soll Kaya in der Agentur geradezu Angst und Schrecken verbreitet haben.

"Regelmäßig an die Wand gedrängt"

Mehrere Zeugen fühlten sich von ihr bedroht; zähnefletschend sei der Hund auf sie zugekommen. Mitarbeiter trauten sich nicht mehr in die dritte Etage, denn das war sein Revier. Unterlagen würden nur noch unter der Tür durchgeschoben, wenn Kaya dahinter wache. Die Personalleiterin flüchtete in den Aufzug, dem Geschäftsführer war der Weg zum Meeting durch den Hund versperrt. "Er hat mich regelmäßig an die Wand gedrängt", berichtete ein Computertechniker.

Mit der Mitarbeiterin gab es mehrere Gespräche, sogar ein Tiertrainer wurde gerufen: "Ich sollte Leckerlis werfen, wenn jemand klopft. Aber das klappt halt nicht, wenn man telefoniert oder am Computer sitzt", so Claudia van de Wauw. Was sie als Frauchen nicht bestritt: Dass ihr Liebling in der Mittagspause schon mal im Rhein bade - Kollegen hatten sich über den Geruch beklagt, den das nasse Tier verbreite.

Als dem Unternehmen die Sache mit dem Hund zu bunt wurde, erhielt Kaya Hausverbot. Viel Einsicht zeigte die Besitzerin offenbar nicht, wie andere Mitarbeiter erzählten: Mal seien es die falschen Schuhe der Kollegin gewesen, mal der falsche Gang - wenn sich Kollegen über die knurrende Kaya beschwerten, mussten sie sich sagen lassen, dass sie doch selbst schuld seien und der Hund doch nur sein Revier verteidige.

Überhaupt, das Knurren. Nie habe sie ihren Hund die Zähne fletschen sehen, und er knurre auch nicht: "Er brummt", so van de Wauw. Richterin Dauch hakte nach: "Ein Bär brummt, aber ein Hund?" Später resümiert die Juristin: "Ein Schnurren war es nicht, da sind wir uns wenigstens einig."

Ob sie gegen das Urteil (Aktenzeichen 8 Ca 7883/12) vor das Landesarbeitsgericht ziehe, will die Hundebesitzerin nun prüfen. Momentan ist der Betriebsfrieden ohnehin nicht gefährdet: Die Klägerin ist seit mehreren Monaten krankgeschrieben.

dpa/end/jol
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