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Ältere Piloten Wer 65 ist, darf nicht mehr fliegen

Fluglinien dürfen ihre Piloten mit 65 Jahren zwangspensionieren, das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ein Lufthansa-Pilot, der gegen die Regelung geklagt hatte, darf nun aber trotzdem auf Entschädigung hoffen.
Pilotenuniform

Pilotenuniform

Foto: Frank Rumpenhorst/ dpa

Sein Arbeitsvertrag galt noch bis Ende Dezember, doch in Rente geschickt wurde er schon Ende Oktober - nach seinem 65. Geburtstag. Ein früherer Pilot der Lufthansa CityLine fühlte sich dadurch diskriminiert und klagte. Der Fall wanderte bis vor den Europäischen Gerichtshof und der entschied nun: Die Altersgrenze für Berufspiloten von 65 Jahren ist rechtmäßig.

Die entsprechende EU-Verordnung schränke zwar die Berufsfreiheit ein, verletzte jedoch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, urteilten die Richter in Luxemburg (Aktenzeichen C-190/16). Die Altersgrenze sei gerechtfertigt, weil nicht zu bestreiten sei, dass die für den Beruf des Verkehrspiloten erforderlichen körperlichen Fähigkeiten mit zunehmendem Alter abnähmen.

Der Gerichtshof machte allerdings deutlich, dass die Regelung nur für Piloten gilt, die Fluggäste, Fracht oder Post befördern. Sogenannte Leer- oder Überführungsflüge fallen dem Urteil zufolge nicht unter die Altersgrenze. Auch als Ausbilder oder Prüfer dürften ältere Piloten arbeiten, solange sie kein Mitglied der Flugbesatzung sind.

Der frühere Pilot, dessen Fall verhandelt wurde, kann sich deshalb nun Hoffnung machen, eine Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber zu gewinnen. Er hatte nämlich argumentiert, er hätte bis zum Ende seines Arbeitsvertrags noch als Prüfer oder als Pilot bei Überführungsflügen ohne Passagiere eingesetzt werden können.

Allzu viele ähnlich gelagerte Fälle dürfte es bei Lufthansa allerdings nicht geben. Im Durchschnitt scheiden Piloten, die nach dem Konzerntarifvertrag für die Gesellschaften Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwings fliegen, mit rund 59 Jahren aus.

vet/dpa
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