Aus- und Weiterbildung Forscher forciert Rechtsanspruch auf Berufsausbildung

Ein Auszubildender beim Setzen einer Schweißnaht, kritisch beobachtet von seinem Ausbilder (Archivbild)
Foto: Daniel Bockwoldt / DPAEine noch unveröffentlichte Studie der Hans-Böckler-Stiftung rät zu radikalen Reformen in der staatlichen Bildungsförderung. Demnach brauche Deutschland einen gesetzlich verankerter Anspruch auf Berufsausbildung; die Bafög-Altersgrenze müsse fallen - und Arbeitgeber, die Leiharbeiter beschäftigen, sollten höhere Sozialabgaben leisten.
Die Forderungen stammen aus einer noch unveröffentlichten Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die dem SPIEGEL vorliegt. Der Arbeitssoziologe Gerhard Bosch von der Universität Duisburg/Essen hat darin untersucht, wie die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern gerade auch angesichts der Digitalisierung gestärkt werden kann.
Bisher habe jeder fünfte Berufseinsteiger gar keine Ausbildung, schreibt Bosch. Auch hier gebe es deshalb dringenden Handlungsbedarf: Der Soziologe will erreichen, dass Arbeitnehmer, die eine Fortbildung besuchen wollen, einen Rechtsanspruch auf Freistellung bei ihrem Arbeitgeber erhalten.
Bosch vergleicht das Bafög für Studierende und die Fortbildungszuschüsse der Arbeitsagentur mit den Systemen anderer europäischer Länder - und kommt zu dem Schluss, dass die deutschen Förderinstrumente zwar grundsätzlich wirksam sind, aber dringend der veränderten Arbeits- und Ausbildungsrealität angepasst werden müssten.
So nähmen beispielsweise zunehmend auch Ältere noch ein Studium auf. Deshalb müsse nicht nur die bisherige Bafög-Altersgrenze von maximal 35 Jahren gestrichen werden, auch sei ein höherer Bafög-Satz für ältere Studierende notwendig.
Und weil Arbeitnehmer mit befristeter Anstellung besonders selten an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, will der Soziologe die Arbeitgeber mit höheren Sozialabgaben für solche Mitarbeiter zur Kasse bitten, um auf diese Weise Aus- und Fortbildungen zu finanzieren.