Weiterbildung Wann der Staat Ihren Aufstieg bezahlt

Schmökern für den Job: Man lernt eben nie aus
Foto: CorbisDie Rechnung ist einfach: je besser ausgebildet, desto höher meist der Verdienst. Gerade deswegen zahlt es sich auch im Wortsinn für Berufstätige aus, parallel zum Job Schulungen zu belegen, seien es Fremdsprachenkurse, EDV-Lehrgänge oder vielleicht auch eine Weiterbildung zum Ernährungsberater.
Die Anzahl der Erwerbstätigen, die sich fortbilden, dümpelt laut Statistischem Bundesamt seit Jahren bei sieben bis acht Millionen - das sind knapp 20 Prozent. Viele mögen die Kosten abschrecken, die mit solchen Kursen entstehen: Wer ein Fernstudium oder einen Fernlehrgang über mehrere Monate macht, muss schnell ein paar tausend Euro allein für Studiengebühren und Lehrmaterialien zahlen, Fahrt- und Übernachtungskosten kommen oft noch dazu.
Doch Erwerbstätige müssen das nicht allein finanzieren - entweder der Chef zahlt oder der Staat. Genügend bundesweite Fördertöpfe für Berufsbildung gibt es jedenfalls. Den Chef um Unterstützung zu bitten, sei oft der einfachste Weg, erklärt Karriereberaterin Svenja Hofert. Viele Arbeitgeber seien bereit, Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter zu bezahlen oder zumindest zu bezuschussen. Um sie zu überzeugen, müsse man entweder deutlich machen, was die Fortbildung dem Unternehmen konkret bringt. Oder aber, sofern die Fortbildung inhaltlich nicht direkt zum Job passt, könne man es auch über einen Umweg versuchen: mit dem Argument, jene Weiterbildung sei ein großer Motivationsschub für die Arbeit.

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Dieser Weg hat jedoch einen Haken: "Will sich jemand beruflich umorientieren, kann er schlecht den Arbeitgeber nach Geld für seine Weiterbildung fragen", sagt Hofert. Greifen Arbeitgeber für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter tief in die Tasche, müssen viele Arbeitnehmer sich außerdem verpflichten, eine gewisse Zeit im Unternehmen zu bleiben. Solche Bindungsklauseln sind üblich.
Will die Firma nicht zahlen, bleiben immer noch die finanziellen Hilfen vom Staat. "Den richtigen Fördertopf zu finden, ist allerdings eine Sisyphusarbeit", sagt Hofert. Allein vom Bund gibt es sieben unterschiedliche Hilfsprogramme, dazu bietet etwa die Hälfte der Bundesländer noch einmal eigene Varianten an.
Hier die wichtigsten bundesweiten Fördertöpfe im Überblick:
- Bildungsprämie: Angestellte und Selbstständige, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, können die Bildungsprämie beantragen. Der Staat zahlt einen Zuschuss von 50 Prozent zu allen Weiterbildungen - maximal 500 Euro. Allerdings dürfen die Antragsteller nicht mehr als 20.000 Euro Einkommen pro Jahr zu versteuern haben. Bei Verheirateten sind es 40.000 Euro. Details findet man auf einer Extra-Website des Bundesbildungsministeriums.
- Bildungsgutschein: Beim Bildungsgutschein trägt der Staat 100 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung. Eventuell übernimmt er sogar Fahrt- und Übernachtungskosten, erklärt Felix Magin vom Jobcenter in München. Allerdings haben nur Arbeitslose einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Und nicht jede Fortbildung wird gefördert: "Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung die Chancen erhöht, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren", so Magin. Infos gibt es bei der Arbeitsagentur am Wohnort .
- WeGebAU: Die Abkürzung steht für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen". Auch hier übernimmt der Staat 100 Prozent der Kosten. Dazu kann ein Lohnzuschuss kommen. Den Antrag können Geringqualifizierte stellen, die seit vier Jahren nicht mehr in ihrem ursprünglichen Beruf arbeiten, sowie alle Arbeitnehmer, die in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern tätig sind. Ansprechpartner ist ebenfalls die Arbeitsagentur vor Ort .
- Meister-Bafög: Es funktioniert so ähnlich wie das Studenten-Bafög. Der Staat gewährt ein Darlehen, maximal sind das beim Meister-Bafög 10.226 Euro. Davon gibt der Staat 30,3 Prozent als Zuschuss dazu - den Rest müssen Antragsteller zurückzahlen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung einen Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden hat und dem beruflichen Aufstieg dient. Ansprechpartner sind die Bafög-Ämter vor Ort .
- Aufstiegsstipendium: Diese Option ist interessant für Personen, die ihre Ausbildung sehr gut abgeschlossen haben und ein Hochschulstudium aufnehmen wollen. Denn vom Aufstiegsstipendium müssen Berufstätige nichts zurückzahlen. Pro Monat können sie für ein Vollzeitstudium 670 Euro bekommen, plus 80 Euro Büchergeld. Bei einem berufsbegleitenden Studium sind es einmalig 2000 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass Bewerber ihre Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben. Außerdem brauchen sie zwei Jahre Berufserfahrung. Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung .
- Weiterbildungsstipendium: Gefördert wird nicht nur ein Hochschulstudium, sondern Weiterbildungen vom Handwerksmeister bis zum Intensivsprachkurs. Das Geld muss wie beim Aufstiegsstipendium nicht zurückgezahlt werden. Stipendiaten bekommen maximal 6000 Euro - dazu müssen sie sich an einer Weiterbildung mit einem Eigenanteil von zehn Prozent beteiligen. Bewerber müssen unter 25 Jahre alt sein und besondere Leistungen im Beruf oder in der Ausbildung erbracht haben. Ansprechpartner ist derselbe wie beim Aufstiegsstipendium.
Wer zu viel verdient oder zu alt ist, geht bei den bundesweiten Fördertöpfen jedoch häufig leer aus. "Dann sollte man die Förderprogramme der Länder genau prüfen", rät Hofert. Die gute Nachricht: Die Kosten für eine Weiterbildung können von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu 1000 Euro erkennt das Finanzamt bei Arbeitnehmern pauschal als Werbungskosten an.