Großkanzleien Aussterbende Art Arbeitstier

Vom Schlaf übermannt: Anwälte in Law Firms haben lukrative Jobs mit Extrem-Arbeitszeiten
Foto: CorbisWer bei einer Großkanzlei arbeiten will, muss sich auf 60 Wochenstunden und mehr einstellen. Lange galt das als selbstverständlich auf dem Arbeitsmarkt, der Einlasspreis an Lebenszeit, den man einfach zahlen musste, um bei den großen Jungs mitzuspielen. Damit soll bald Schluss sein, glaubt man der Consultingfirma Temporal Tanja. Ihre Studie "The Next Generation Law Firm", gesponsert von der Großkanzlei Taylor Wessing, prophezeit ein baldiges Ende der Knechtschaft unter der Knute der "billable hour", der abrechenbaren Arbeitsstunden.
Den Paradigmenwechsel einleiten soll die "Generation Y", die zwischen 1979 und 1994 Geborenen, deren Eintritt in den Arbeitsmarkt kurz zurückliegt oder kurz bevorsteht. Diese Volljuristen legen nun auf Dinge Wert, die früheren Jahrgängen nicht wichtig gewesen sein sollen: Hobbys zum Beispiel, oder Zeit mit der Familie.
Und tatsächlich ist in den Antworten der Junganwälte manches zu lesen, was in diese Richtung deutet: 96 Prozent der Befragten äußerten etwa, ihnen sei Work-Life-Balance "sehr wichtig". 83 Prozent wollten niedrigere Löhne akzeptieren, wenn damit ein verringertes Arbeitsaufkommen einherginge. Und 96 Prozent gaben an, dass der Wunsch, weniger zu arbeiten, durchaus nicht den Rückschluss auf fehlende Motivation erlaube. Nichtjuristen mag das selbstverständlich und kaum erwähnenswert erscheinen - doch in der arbeitsversessenen Welt der Großkanzleien klingen solche Präferenzen direkt umstürzlerisch.
Arbeiten, um zu leben - nicht umgekehrt
SPIEGEL ONLINE sprach vom "Auslaufmodell autistischer Aktenfresser", die Fachzeitschriften "NJW" und "JUVE" brachten anlässlich einer weiteren Studie mehrere Artikel, das Jungjuristen-Magazin "Azur" widmete der Work-Life-Balance gar ein großformatiges Special. Die Stoßrichtung war dabei stets gleich: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Die Großkanzleien müssten Modelle für das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben entwickeln, um den Vorstellungen der neuen Bewerberschar gerecht zu werden, wenn sie hoch qualifizierte Juristen nicht an den Richterdienst, das Auswärtige Amt oder unternehmensinterne Rechtsabteilungen verlieren wollten.

Im Überblick: Was junge Juristen von den Kanzleien erwarten
Vereinzelt sind solche Bestrebungen auch wirklich zu erkennen - die meisten der Top-Kanzleien haben zumindest auf dem Papier Modelle mit Namen wie "Flex-Time" oder, bei einer großen Wirtschaftskanzlei, "Noerr Family". Einige Kanzleien sehen die Möglichkeit eines Sabbatjahres vor (was allerdings in den seltensten Fällen ein Jahr dauert und tatsächlich wenige Wochen kurz sein kann); die meisten bieten Teilzeitmodelle an. Allerdings ist es alles andere als selbstverständlich, dass solche Angebote in Anspruch genommen und vor allem gewährt werden.
"Ich würde mich als Berufsanfängerin heute nicht trauen, im Bewerbungsgespräch nach Teilzeit zu fragen", sagt etwa Antje-Irina Kurz, Anwältin bei Linklaters. Die auf Bankaufsichts- und Investmentrecht spezialisierte Juristin begann ihre Karriere 1999 in der weltweiten Wirtschaftskanzlei. Nach der Geburt ihres ersten Kindes im Jahr 2005 bat sie ihren Arbeitgeber um einen Wechsel in Teilzeit - es klappte. Vergangenes Jahr erreichte sie, trotz Teilzeitstelle, sogar den Rang eines Counsel, eine Karrierestufe zwischen Associate und Partner. Aber: Antje-Irina Kurz konnte es sich leisten, denn sie hatte vor dem Teilzeit-Beginn bereits sechs Jahre lang ihre Qualitäten unter Beweis gestellt und sich unverzichtbar gemacht. Eine vollkommen andere Verhandlungsposition als bei einem frisch examinierten Bewerber.
Revolution der kleinen Schritte
Ganz so lange muss man mit der Bitte nach reduzierter Stundenzahl nicht mehr warten. "Wenigstens zwei bis drei Jahre Vollzeit" sind jedoch die Mindestmarke, die Associates aus Großkanzleien nennen. Die Anstandsphase sozusagen, in der man zeigt, dass man kann, auch wenn man eigentlich gar nicht will. Gibt's denn auch Leute, die direkt mit geringerer Auslastung in den Beruf starten? "Solche Fälle hat es im Laufe der Jahre vereinzelt gegeben, aber sie sind die Ausnahme geblieben", antwortet Anwältin Kurz.
Natürlich ist die Feuertaufe in Form einiger Vollzeitjahre nicht die einzige Hürde, die es zu nehmen gilt. Wer weniger als die Kollegen arbeiten möchte, braucht außerdem etwas, was man in juristischer Terminologie als Rechtfertigungsgrund bezeichnen könnte. Auch hier ist die Auswahl begrenzt: Der Wunsch, abends die Briefmarkensammlung zu pflegen oder der heimlichen Berufung als Romanautor nachzugehen, dürfte vielen Partnern nicht mehr als ein müdes Lächeln entlocken. "Wir haben zum Beispiel einen Managing Associate, der in Teilzeit arbeitet, weil seine Partnerin in einem anderen Land lebt und sie sich sonst kaum sehen könnten. Der häufigste Grund ist aber sicherlich die Elternschaft", erklärt Antje-Irina Kurz.
Wenn sie Elternschaft sagt, dann meint sie eigentlich: Mutterschaft. Das muss man zumindest vermuten. Zwar haben nicht nur Frauen Kinder, aber es sind in Großkanzleien zu allermeist Frauen, die beruflich kürzer treten, um ihren Kindern mehr Zeit widmen zu können. Was oftmals als Benachteiligung der Frau in der Arbeitswelt empfunden wird, bedeutet spiegelbildlich durchaus auch einen Nachteil für männliche Anwälte. Die nämlich sehen sich mit ihrem Anliegen nach weniger Arbeit und mehr Zeit für die Familie - doppelt exotisch! - leicht dem Vorurteil ausgesetzt, faul und ein Softi zu sein.
Kinderbetreuung ist kein Luxus
Was also ist wirklich dran an den Work-Life-Balance-Modellen? Ein "Sabbatjahr" bedeutet eine einmalige Auszeit, keine dauerhafte Entlastung. Kinderbetreuung ist kein Luxus, sondern eine unausweichliche Notwendigkeit, wenn man fünf Tage die Woche von neun bis neun im Büro sitzt. Angebote wie etwa das der Großkanzlei Mayer Brown, gegen Gehaltskürzung bis zu 50 Tage Jahresurlaub zu erhalten, sind (noch) die seltene Ausnahme.

Das ist eigentlich verwunderlich. Die Arbeit, die ein Associate in 60 Wochenstunden für 100.000 Euro erledigt, könnten genauso gut zwei Associates in je 30 Wochenstunden für 50.000 Euro erledigen. Vermutlich sogar besser, denn der menschlichen Konzentrationsfähigkeit sind Grenzen gesetzt, die nach zwölf Stunden pro Tag sicher überschritten sind. Nicht zuletzt würde eine Kanzlei, die bereit wäre, drastisch reduzierte Stundenzahlen bei entsprechend reduziertem Gehalt anzubieten, sich einen großen Pool an durchaus qualifizierten Bewerbern erschließen, für die eine Arbeit in der Großkanzlei derzeit nicht in Frage kommt - kein schlechter Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz.
"Aber es gäbe auch erhebliche Reibungsverluste", erklärt Antje-Irina Kurz. "Man kann nicht im fliegenden Wechsel nachmittags den Schriftsatz übernehmen, den der Kollege am Vormittag angefangen hat, ohne sich erst mal gründlich einzuarbeiten. Der Koordinierungsaufwand und die Wahrscheinlichkeit, dass Informationen verloren gehen, werden immer größer, je mehr Leute gemeinsam an einer Sache sitzen."
Wahrnehmung und Wirklichkeit
Wer sich mit den üblichen Großkanzlei-Zeiten dennoch nicht anfreunden kann, dem bleibt vor allem die Hoffnung auf Teilzeit. Mit einer Auslastung von 60 bis 70 Prozent arbeitet man in der Großkanzlei ungefähr genauso viel wie andere Leute in "normalen" Jobs, verdient dabei aber meist besser. Doch der Weg dahin bedeutet, sich zunächst mehrere Jahre mit einer Stundenzahl abzumühen, die viele Bewerber schlicht nicht leisten wollen, um dann die Chance - keineswegs die Gewissheit - zu haben, die eigenen Vorstellungen durchsetzen zu können. Wenn man Kinder hat. Und eine Frau ist.
Vielleicht ist es zu früh für eine solche Zwischenbilanz. Die ältesten Mitglieder der "Generation Y" sind heute Anfang 30. Bedenkt man, dass eine Juristenausbildung - womöglich inklusive Doktortitel und LL.M. - gut und gern zehn Jahre verschlingen kann, müssen sich also die Personalchefs der Großkanzleien erst seit relativ kurzem mit einer Erwartungshaltung auseinandersetzen, die von ihrem eigenen beruflichen Werdegang deutlich abweicht.
Von der frühlingshaften Auf- und Umbruchsstimmung im Zuge der Studie "The Next Generation Law Firm" ist der Status quo jedenfalls noch weit entfernt. Sicher, der Job als Associate mag heute schon besser mit dem Privatleben vereinbar sein als vor fünf oder zehn Jahren. Und ja, auch die Arbeit als Richter oder und Syndikus ist durchaus nicht immer entspannt. Aber bisher werden die Möglichkeiten zu echter Work-Life-Balance eher punktuell und selektiv gewährt. Fraglich, ob das ausreicht, um eine Generation mit neuen Wünschen und Werten an sich zu binden.
Wenn das Arbeitstier auszusterben droht, täte man gut daran, die Haltungsbedingungen zu verbessern - sonst ist es im Zoo nämlich bald furchtbar einsam.

KarriereSPIEGEL-Autor Constantin van Lijnden aus Düsseldorf (Jahrgang 1985) schreibt gern. Dies vornehmlich als Jurist, immer öfter auch als freier Journalist zu Themen rund um Kampf, Kultur und Zeitgeschehen.