Berufungsurteil Belgien lehnt Auslieferung von Rapper Valtonyc an Spanien ab

In Spanien sollte er wegen seiner Texte ins Gefängnis, 2018 floh er nach Belgien. Dort wird Rapper Valtonyc wohl weiter bleiben. Ein Antrag auf Auslieferung wurde für unzulässig erklärt.
Als Rapper Valtonyc in Spanien verurteilt: José Miguel Arenas Beltrán

Als Rapper Valtonyc in Spanien verurteilt: José Miguel Arenas Beltrán

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FRANCOIS WALSCHAERTS / AFP

Belgien hat die Auslieferung des Rappers Valtonyc an Spanien abgelehnt. Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, entschied ein Berufungsgericht in Gent am Dienstag, dass der Antrag auf Auslieferung des spanischen Musikers wegen »Verherrlichung des Terrorismus« unzulässig sei. Valtonycs Anwälte sprachen von einem Sieg für die Meinungsfreiheit.

Valtonyc, der mit bürgerlichem Namen José Miguel Arenas Beltrán heißt, war in Spanien wegen »Verherrlichung des Terrorismus« der baskischen Untergrundorganisation Eta, »Beleidigung der Krone« und »Bedrohungen« in seinen Songs zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Daraufhin war er 2018 nach Belgien geflüchtet.

In einem Song des auf Katalanisch singenden Valtonyc heißt es etwa: »Lasst sie so sehr Angst bekommen wie einen Polizisten im Baskenland.« Damit spielt der Rapper, der von Mallorca stammt, offenbar auf die Anschläge der Eta an, die jahrzehntelang bis zum Jahr 2010 für die Unabhängigkeit des Baskenlandes kämpfte und mehr als 800 Menschen tötete.

In einem anderen Lied von Valtonyc heißt es, der König komme zu einem Treffen auf dem Dorfplatz »mit einem Strick um den Hals«.

Valtonyc erleichtert

Seit Mai 2018 wurde Valtonyc mit einem europäischen Haftbefehl gesucht, der von der spanischen Justiz ausgestellt wurde. Aber das Gericht in Gent verwarf dies in einer erstinstanzlichen Entscheidung mit dem Hinweis, dass die vorgebrachten Anschuldigungen in Belgien nicht als Straftaten gelten.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung des Gerichts legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Daraufhin wurde der Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt, der im März 2020 entschied, das von der spanischen Justiz gewählte Verfahren sei nicht wirksam.

Nach der Entscheidung des Gerichts in Gent zeigte sich Valtonyc erleichtert. Es gebe »europäische Standards« für die Menschenrechte. Spanien sei nicht nur das Land von Festen und Stränden, sondern es gelte auch, an die »Künstler im Gefängnis« dort zu denken.

sak/AFP
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