Deutscher Presserat "Bild" für Artikel über Drosten-Studie gerügt

Virologe Drosten
Foto: Janine Schmitz / Photothek / Getty ImagesDer Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat eine Rüge ausgesprochen, die einen "Bild"-Bericht über eine Corona-Studie betrifft. In dem "Bild"-Artikel "Fragwürdige Methoden: Drosten-Studie über ansteckende Kinder grob falsch" habe der Beschwerdeausschuss mehrere schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex gefunden, heißt es in einer Mitteilung des Presserats .
Nach Auffassung der Ausschussmitglieder ist die Formulierung, die Studie sei "grob falsch", von den zitierten Expertenmeinungen im Text nicht gedeckt. Weiter erwähne der Artikel nicht, dass es sich um eine Vorveröffentlichung handelte, deren Ergebnisse noch nicht von Fachleuten überprüft waren.
Zudem habe "Bild" die Studie unsauber zitiert und behauptet, Kinder "können" so ansteckend sein wie Erwachsene, was im englischsprachigen Original viel vager mit "könnten" formuliert war. Der Beschwerdeausschuss befand außerdem, dass die Frist von einer Stunde, die die Redaktion dem Virologen Christian Drosten zur Stellungnahme eingeräumt hatte, zu kurz gewesen sei. Außerdem unterstelle der Artikel, Drosten habe womöglich Tatsachen unterdrückt.
Insgesamt hat der Deutsche Presserat zwischen dem 8. und 10. September zwölf Rügen ausgesprochen. Sie betreffen unter anderem das Portal "Der Westen", dem "massives Clickbaiting" vorgeworfen wird, die Regionalzeitung "Nordkurier", die für detaillierte Schilderungen eines sexuellen Missbrauchs gerügt wird, sowie in vier weiteren Sachverhalten "Bild" und "Bild.de".