ESSAY DER MANN DER STUNDE
Der Wellenschlag autoritären Geistes war lange Zeit sanft, aber beharrlich. Etwa einmal pro Monat im Durchschnitt, so hat ein Verehrer ausgerechnet, erschien in den vergangenen Jahrzehnten irgendwo auf der Welt ein Buch von, über oder im Geiste von Carl Schmitt.
»Ich sterbe nicht, denn mein Feind lebt noch«, orakelte der Staatsrechtsdenker lange vor seinem Tod 1984. Und was auch immer er damit gemeint haben mochte, er hatte wie immer recht. Die dunklen Ideen des Mystikers und Kronjuristen der Nazi-Diktatur bildeten seit 1949 tatsächlich weltweit das Grundrauschen antiliberaler und antidemokratischer Gesinnung.
Doch im neuen Jahrtausend, genauer seit dem 11. September 2001, ist der Sturm los. Der Tote ist auf dem Weg zum Superstar der Think-Tanks, Spindoctors und Staatsrechtler. In Europa wie in den USA studieren sie Schmitt-Ideen wie die: Politik basiere auf der Unterscheidung von Freund und Feind.
Ein neuer Feind lebt, der Terrorist, und es scheint, als hätte der Alte aus dem Sauerland ein paar Visionen hinterlassen, wie mit diesem umzugehen sei.
»Kein Denker ist zurzeit so sehr der Mann der Stunde, zitiert in Berlin wie in Zürich, in Peking wie in Paris, in Venedig wie in London, in Jerusalem wie in Moskau, in Bagdad wie, vor allem dort, in Washington«, heißt es im jüngsten Produkt der Schmittomanie, einem 500-Seiten-Wälzer des Lüdenscheider Literaten Christian Linder, der vor wenigen Wochen erschienen ist*. Die hochgelobte, solide gemachte Umschau in Schmitts Gedankenwelt liest sich, als stiege der Autor einer leider anderweitig verheirateten Jugendliebe nach. Das Buch beantwortet viele Fragen, nur die eine nicht: warum eigentlich schon wieder Carl Schmitt?
Warum müssen wir uns einfühlen in die Gedankenwelt, die Seelenpein eines Mannes, der die Weimarer Republik in Grund und Boden geschrieben und Adolf Hitler hochgejubelt hat? Der dem Holocaust vor den Anklägern des Nürnberger Kriegsverbrechergerichts mit dem Hinweis begegnete, »das Christentum hat auch in der Ermordung von Millionen Menschen geendet«?
Weil, sagt Autor Linder, der Mann »eines der größten Rätsel der europäischen Geistesgeschichte« sei.
Nun ist es nicht schwer, zum Rätsel zu werden, wenn man sich nur dunkel genug ausdrückt. »Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.« Schmitts berühmtester Satz ist bei Licht betrachtet Unsinn. Doch - und das ist das sehr viel schwierigere Rätsel - der Satz geht nicht mehr weg. Er gaukelt wie eine Fata Morgana die Antwort auf eine brennende Frage vor.
Die Frage, wenn man sie ganz unschmittisch präzise formuliert, klingt ganz einfach: Darf der Staat die Verfassung brechen?
Natürlich nicht. Wir Kinder des Grundgesetzes hätten uns vor kurzem noch an den Kopf gefasst, wenn jemand eine solche Frage gestellt hätte. Wozu, bitte, haben wir denn eine Verfassung, wenn der Staat sie brechen dürfte?
Seit US-Präsident George W. Bush nach dem 11. September den »Krieg gegen den Terror« ausgerufen hat, ist das nicht mehr so klar. Seit er alle seine Freunde gegen diesen neuen Feind militärisch mobilisiert hat, verschwimmen die Grenzen der Staatenordnung. Muss sich der amerikanische Präsident vom Kriegsrecht behindern lassen, wenn er »unrechtmäßige Kämpfer« foltern und in Guantanamo verschwinden lässt? Gilt die Uno-Erklärung der Menschenrechte nicht für die Vereinigten Staaten? Und ist der Präsident im Umgang mit dem Feind an die US-Verfassung gebunden? Selbst der U. S. Supreme Court hat sich über diese Frage zerstritten.
Noch komplizierter ist die »Freund-Feind-Theorie« der neuen amerikanischen »Carl-Schmitt-Politik« (Linder) für die Freunde. Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble sieht nun auch die Grenzen verschwimmen, die vom Grundgesetz zwischen Krieg und Frieden, zwischen Bundeswehreinsatz und Polizeiarbeit, zwischen Feinden und Verbrechern gezogen sind.
Schon prüft Schäuble den Einsatz des Militärs gegen Terroristen; was in Afghanistan Recht ist, kann in Deutschland nicht Unrecht sein. Die Menschenwürde, so sieht es der Innenminister, sei im Kampf gegen den »absoluten Feind« (Schmitt, nicht Schäuble) zu relativieren.
Weiter darf er nicht gehen, stattdessen verweist Schäuble auf jüngste Veröffentlichungen von Staatsrechtlern, die ganz offen den Bruch des Grundgesetzes, nämlich ein übergesetzliches Staatsrecht des Ausnahmezustands, propagieren. Zu den Empfohlenen gehört Otto Depenheuer, Staatsrechtler an Carl Schmitts einstiger Wirkungsstätte, der Universität Köln.
Depenheuer lehrt: »Das Grundgesetz ist für den terroristischen Ernstfall nicht gerüstet.« Und der Ernstfall sei eigentlich schon da, und zwar dauerhaft: »So ort- und zeitlos die terroristische Bedrohung, so permanent die Ausnahmelage.« In der Ausnahmelage aber müsse Schluss sein mit dem »Verfassungsautismus« der Kinder des Grundgesetzes - der »Ernstfall des Rechts« sei das »Ausnahmerecht«, ein »Feindrecht«, das an die Stelle der Verfassung trete. Aufgrund dieses Rechts könne der Staat von seinen Bürgern auch »Bürgeropfer« fordern, notfalls das Leben.
Überflüssig eigentlich die vielen Fußnoten wie »Klare Problemanalyse: Carl Schmitt« oder »zutreffend Schmitt«.
Wenn der Staat Menschenopfer verlangen kann, warum sollte man ihn dann noch daran hindern, ein bisschen zu foltern? Vor dem »Schlüsselereignis« des 11. September, sagt der Frankfurter Rechtshistoriker und Schmitt-Experte Michael Stolleis, »zerfallen die Hemmungen rechtsstaatlicher Zivilisation offenbar rasch«. Der Schmitt-Verehrer und Staatsrechtler Josef Isensee meint, der Staat habe ein »ungeschriebenes Notrecht, das ihm die Mittel gibt, sich gegen Angriffe zu behaupten« - denn »der Terrorismus fügt sich nicht in die Kategorien des staatlichen und internationalen Rechts und droht ihr Normensystem zu sprengen«.
Der Staat, in der Stunde der Not, »lässt in seinem Innern keinerlei staatsfeindliche, staatshemmende oder staatsspaltende Kräfte aufkommen. Er denkt nicht daran, die neuen Machtmittel seinen eigenen Feinden zu überliefern und seine Macht unter irgendwelchen Stichworten, Liberalismus, Rechtsstaat oder wie man es nennen will, untergraben zu lassen. Ein solcher Staat kann Freund und Feind unterscheiden«.
Das war jetzt nicht Isensee, sondern Schmitt. Doch Stolleis, als Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte engstens vertraut mit dem Unheil, das solches Gerede des Denkers in der Geschichte angerichtet hat, fürchtet für heute: »Die Angst phantasiert den Ausnahmezustand herbei.«
Es ist nicht Angst, was Schmitts Wiederkehr auslöst, es ist Berechnung. Carl Schmitts Jünger haben auf ihre Chance nur gewartet: die alten Ideen durchzusetzen, die liberale und soziale Demokratie, die ihr Meister stets bekämpft hatte, endlich zu beseitigen.
Schon der Alte hatte die 68er Unruhen zwar als Werk des Pöbels an den Universitäten beschimpft, insgeheim in Briefen an seinen alten Freund Ernst Jünger aber Zuversicht geäußert: Die radikale Linke sei drauf und dran, »einen Umschwung« zu produzieren. Das könne bei den Regierenden in Bonn Interesse am Ausnahmezustand erwecken.
Als bald darauf die RAF sich dranmachte, den liberalen Rechtsstaat anzugreifen, den sie ebenso hasste wie Schmitt, wusste die Regierung recht gut, was Ausnahmezustand bedeutet: Ernsthaft wurde in der Bonner-Krisenrunde nach Hanns Martin Schleyers Entführung diskutiert, ob inhaftierte Terroristen als Geiseln behandelt und gegebenenfalls staatlicherseits erschossen werden sollten. Einer, der damals über so etwas laut nachdachte, war Franz Josef Strauß. Dem diente als Berater einst Armin Mohler, Ernst Jüngers Privatsekretär und berüchtigt als bedingungsloser Gefolgsmann Carl Schmitts.
Die dunklen Wege des Ungeists durch die deutsche Nachkriegsgeschichte werden erstmals präzise nachgezeichnet in einer Studie des Princeton-Politologen Jan-Werner Müller*. Müller zeigt ausführlich, wie die Schmitt-Schule nach Inkrafttreten des Grundgesetzes lauerte, dass sich der neue demokratische Staat endlich als unfähig erweise, die Bürger zu schützen, während der Alte, von den Alliierten mit Lehrverbot belegt, nur freundlich grinste: »Bei der Lektüre des Grundgesetzes überfällt mich die Heiterkeit eines allwissenden Greises.«
Was haben die Schmittianer gegen das Grundgesetz, warum warten sie seit Jahrzehnten, wie Stolleis analysiert, »sehnsüchtig auf den Ernstfall«, der die Unzulänglichkeit des Verfassungsrechts offenbare?
Die triumphale Art, in der Schmitt-Schüler Isensee nach dem 11. September den besagten Satz seines Meisters zitiert, macht deutlich, worum es geht. »Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet« - nicht der Terrorismus ist die Bedrohung, sondern der Gebrauch dieses Satzes.
Er ergibt keinen Sinn, wenn er nur die Verfassungslage beschreiben soll: Der Souverän dieses Staates ist das Volk, und das Volk hat keinen Anlass, über Ausnahmen zu befinden, weil es ja zuständig für die Regel ist, für alle Regeln, für die Verfassung und die Gesetze, denn »alle Staatsgewalt geht vom Volke aus«.
Und das Volk hat auch keine Möglichkeit, über den Ausnahmezustand zu befinden. Denn der einzige Weg des Befindens ist das demokratische Gesetzgebungsverfahren, und das ist die Herstellung von Regeln, nicht von Ausnahmen. Nur einmal in der Bundesrepublik hat es einen hilflosen Versuch gegeben, Regeln über die Ausnahme von der Regel zu machen, die Notstandsgesetze. Gebraucht hat sie bislang niemand.
Schmittianer denken andersherum: Wer den Ausnahmezustand verhängt, ist Souverän. Da der Staat es ist, der im Zweifel unter Berufung auf den Ernstfall die Schranken der Verfassung durchbricht, ist der Staat der Souverän. Und er bezieht seine Legitimation, wie Schmitt es sagen würde, aus der Wirklichkeit, also beispielsweise der Wirklichkeit am 11. September 2001: »In der Ausnahme durchbricht die Kraft des wirklichen Lebens die Kruste einer in Wiederholung erstarrten Mechanik.«
Dies ist aber keine Beschreibung, sondern ein Vorschlag, unvereinbar mit dem Grundgesetz und mit den meisten demokratischen Verfassungen der Welt - insbesondere mit der amerikanischen.
»We the People«, beginnt die US-Verfassung, alles, was sich an Weltmacht aus dieser Verfassung entwickelt hat, basiert auf dem Volk. Erst war das Volk da, dann die Verfassung, dann der Staat. In Deutschland war das nach dem Krieg nicht anders. Darum haben sie bei der Grundgesetzberatung vor genau 60 Jahren auf Herrenchiemsee gesagt, der Staat sei für die Menschen da, nicht die Menschen für den Staat.
Erst war der Staat da, dann die Verfassung, das Volk macht nicht mit, es wird von seinen Führern »repräsentiert«. So lehren es die Juristen der Schmitt-Schule, so war es Tradition im Deutschland bis zur Weimarer Republik. Der Staat, mal heilig, mal mystisch, war von alters her der Souverän, der dem Volk eine Verfassung bescherte, aber im Ernstfall von der Verfassung abweichen durfte. Der Staat machte Politik, und Politik konnte nur machen, so lehrte Carl Schmitt, wer entschied, wer Freund ist und wer Feind. Diese Urentscheidung aber konnte, durfte und musste der Staat treffen. Sie war nicht an Regeln gebunden, sondern entstand - aus dem Nichts.
Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet: Der autoritäre Staat nimmt sich, was er braucht, um dies dann als Beweis seiner Souveränität zu feiern. Aus dieser Logik sind die Traktate des amerikanischen Polit-Theoretikers Robert Kagan ("Macht und Ohnmacht") gemacht, der, wie viele, den »Krieg gegen den Terror« als Beweis dafür ins Feld führt, dass die liberalen Spinner im alten Europa endlich widerlegt worden seien.
Das kurze Aufatmen der Gegner Schmitts nach dem Ende des Kalten Kriegs, die Hoffnung, der Feind sei nun gestorben, dauerten nicht lang. Kaum waren die neuen Ideen über die universelle Geltung von Menschenrechten, über eine globale Moral des Friedens ausgebreitet, da befeuerte der amerikanische Denker Samuel Huntington die Schmitts dieser Welt mit einem neuen Feindbild, das dem »Kampf der Kulturen« entspringt.
Nun geht es vorwärts. Gefragt ist staatliche Souveränität als, wie Schmitt es ausdrückte, »inappellative Letztentscheidungsinstanz«. Inappellativ heißt, dass kein Gericht, keine Verfassung, kein Parlament, kein Völkerrecht den US-Präsidenten stoppen kann.
Wie in Guantanamo.
* Christian Linder: »Der Bahnhof von Finnentrop. Eine Reise ins Carl Schmitt Land«. Verlag Matthes und Seitz, Berlin; 478 Seiten; 34,90 Euro. Jan-Werner Müller: »Ein gefährlicher Geist«. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt; 300 Seiten; 39,90 Euro.