Rechtsstreit des Deutschen Theaters Göttingen Bundesarbeitsgericht stützt die Rechte von Künstlern

Der Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Theater Göttingen und einem Schauspieler zog sich über Jahre. Nun hat das Bundesarbeitsgericht endgültig entschieden – zugunsten von Künstlern.
Das Bundesarbeitsgericht entschied am Mittwoch einen jahrelangen Rechtsstreit

Das Bundesarbeitsgericht entschied am Mittwoch einen jahrelangen Rechtsstreit

Foto: Martin Schutt / picture alliance / dpa

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Revision des Deutschen Theaters Göttingen zurückgewiesen. Das Gericht urteilte am Mittwoch, dass es nicht ausreiche, künstlerisch Beschäftigten Gründe für die Nichtverlängerung ihres Vertrags in informellen Gesprächen und nicht mehr im offiziellen Anhörungsgespräch mitzuteilen. Damit hat das Gericht die Position des Schauspielers Nikolaus Kühn endgültig bestätigt – und die Rechte von Künstlerinnen und Künstlern gestützt.

Informelle Gespräche reichen nicht

Hintergrund ist ein Rechtsstreit, der sich bereits über einige Jahre und Gerichtsverfahren zieht . 2018 klagte Kühn wegen unwirksamer Nichtverlängerung seines NV-Bühne-Vertrags gegen das Haus. Nach fast 14 Jahren Beschäftigung am Theater Göttingen sollte sein Vertrag nicht mehr verlängert werden – kurze Zeit vor seiner Entfristung. Doch im offiziellen Anhörungsgespräch nannte Intendant Erich Sidler dem Schauspieler keine künstlerischen Gründe für diese Entscheidung. Sidler will in dem Gespräch gesagt haben, dass die Sicht des Theaters bereits dargestellt worden sei. Er berief sich auf informelle Gespräche mit Kühn in den Wochen zuvor. NV-Bühne-Verträge sehen aber vor, dass der Intendant seine Mitarbeiter »hört«, was gemeinhin so verstanden wird, dass er mit ihnen spricht und künstlerische Gründe für die Nichtverlängerung nennt.

Deshalb wehrte sich Kühn erfolgreich gegen seine Abwicklung. Das Bezirksbühnenschiedsgericht Hamburg, das Bühnenoberschiedsgericht Frankfurt, das Arbeitsgericht Köln und das Landesarbeitsgericht Köln bestätigten Kühns Position. Der einzige Schutz gegen eine willkürliche, diskriminierende oder sachwidrige Nichtverlängerung sei die Beachtung der vorgegebenen Form, urteilte letzteres. Dazu gehöre, dass der Intendant dem Betroffenen die Gründe ins Gesicht sagen müsse. Es genüge nicht, sich auf frühere, informelle Gespräche zu berufen.

Obwohl das Theater in vier Instanzen gegen den Schauspieler verloren hat, gab es nicht auf. Vor dem Bundesarbeitsgericht ging der Rechtsstreit in die höchstmögliche Ebene. Hätte das Gericht nun dem Theater zugestimmt, wäre damit eine der letzten Sicherheiten für künstlerisch Beschäftigte gefallen.

Dass das Gericht endgültig zugunsten von Kühn entschied, freut den Schauspieler. »Ich fühle mich wie nach einem durchgehaltenen Marathonlauf«, sagte Kühn am Mittwoch. »Mit Geduld, Ausdauer und Überzeugung kann man die Dinge verändern, auch den Theaterbetrieb.«

evh

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