Nicht gezahlte Rundfunk-Gebühren ARD-Chefredakteur kritisiert Beatrix von Storch

Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch zahlt ihre GEZ-Gebühren nicht
Foto: Jörg Carstensen/ dpa"Es ist schon paradox, dass Frau von Storch sich einerseits weigert, ihren Rundfunkbeitrag zu zahlen, andererseits aber gerne Einladungen in unsere Sendungen annimmt und diese als Bühne nutzt", sagte ARD-Chefredakteur Thomas Baumann der "Bild"-Zeitung. Hintergrund ist die Weigerung der AfD-Politikerin Beatrix von Storch, die Gebühren zu entrichten - wegen angeblicher Propaganda.
Die Affäre steuerte ihrem Höhepunkt zu, als Comedian Jan Böhmermann sich am 17. März in der Satiresendung "Neo Magazin Royale" über die stellvertretende AfD-Vorsitzende lustig machte. In einem Song im Stil der Dreißigerjahre singt Böhmermann unter Anspielung auf die jüngsten Wahlerfolge der AfD vom "Frühling für Frauke und Beatrix", außerdem knödelt er: "Kommt, wir zünden ein Negerkind an. Los, wir verhauen einen Flüchtlingsbus, und hinterher hat keiner davon gewusst."
Storch echauffierte sich daraufhin auf Facebook und schrieb dort: "Mit staatlichen Zwangsgebühren finanziertes Propagantainment oder ist das schon Unterhaltungshetze?". "GEZ abschaffen!" ist schon seit geraumer Zeit ein Schlachtruf der Rechtspolitikerin. Sie benutzt damit die alte Abkürzung für "Gebühreneinzugszentrale". Die heißt seit 1. Januar 2013 allerdings etwas umständlich "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Jetzt wurde es der Einrichtung anscheinend zu bunt. Am 1. April pfändete sie Storchs Konto, wie sie selbst auf Twitter berichtete:
Für die Frage, ob sie zu Talkshows eingeladen werde, sei aber nicht relevant, ob sie den Rundfunkbeitrag zahle oder nicht, sagte ein ARD-Sprecher am Mittwoch. "Frau von Storch kann auch künftig in die Sendungen kommen. Das entscheiden in der ARD die Redaktionen." Thomas Baumann betonte in der "Bild" allerdings: "Wenn Frau von Storch wieder einmal Gast in einer unserer Sendungen sein sollte, dann behalten wir uns vor, sie auf diesen Widerspruch anzusprechen und Aufklärung von ihr einzufordern."