BGH-Urteil Festival darf weiter Zappanale heißen

Wenn sich im August wieder Althippies, Jazzfans und andere Freigeister  im beschaulichen Kurstädtchen Bad Doberan treffen, kann das weiterhin unter dem Namen des größten Unterlippenbartträgers aller Zeiten geschehen: Die Zappanale darf weiter Zappanale heißen - das entschied der BGH.
Frank Zappa, Ehefrau Gail im September 1972: Marke erloschen

Frank Zappa, Ehefrau Gail im September 1972: Marke erloschen

Foto: Anonymous/ ASSOCIATED PRESS

Hamburg/Karlsruhe/Bad Doberan - Es mag an der klanglichen Ähnlichkeit liegen: Neben Franz Kafka ist Frank Zappa der einzige Künstler des 20. Jahrhunderts dessen Nachname als Adjektiv benutzt wird. Entsprechend zappaesk ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Zappanale. Das Musikfestival in Mecklenburg-Vorpommern darf sich weiterhin nach dem US-amerikanischen Jazz-Rocker nennen. Das Gericht wies damit am Donnerstag in Karlsruhe eine Klage der Witwe des Musikers zurück. Frank Zappa selbst starb 1993 an Krebs.

"Dieses Urteil entspricht dem Geist Zappas, der immer für die Freiheit der Kunst eingetreten ist", sagte Thomas Dippel, der Vorsitzende des Vereins Arf-Society, der das Festival ausrichtet.

Gail Zappa konnte sich damit wie bereits in den Vorinstanzen nicht durchsetzen. Sie hatte argumentiert, dass sie die Rechte an der Marke "Zappa" besitze. Die höchsten Richter erklärten dagegen, dass sie diese Marke nicht im Sinne des Gesetzes benutzt habe. Mithin sei diese Marke zu löschen.

Was hätte Zappa dazu gesagt? Mitunter sang er ja deutsch. Sollten Gail Zappa bei der Urteilsverkündung allerdings die entsprechenden deutschsprachigen Zeilen des Songs "Stick It Out" durch den Kopf gegangen sein, sollte sie die für sich behalten - die Bundesrichter würden sie als Beleidigung empfinden.

sha/dpa
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