Bilderstreit Ex-Terrorist Klar siegt gegen Springer
Berlin/Hamburg - Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar hat im Rechtsstreit um die Veröffentlichung von ihm nicht genehmigter Fotos durch Blätter des Axel-Springer-Verlags gesiegt - zumindest vorläufig.
Im Januar hatte auf seinen Antrag hin das Berliner Landgericht gegen die Berliner Tageszeitung "B.Z." eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung von Fotos erlassen, die Klar vor dem Berliner Ensemble zeigen.
Der Verlag war gegen die Entscheidung vorgegangen - und unterlag damit jetzt in der Widerspruchsverhandlung, wie Klar-Anwalt Johannes Eisenberg SPIEGEL ONLINE sagte.
Demnach dürfen die Springer-Medien "B.Z.", "Bild" und "Bild.de" weiterhin nicht mehr jene Bilder veröffentlichen, die Christian Klar vor dem Berliner Ensemble zeigen, wo der Ex-Terrorist nach seiner Haftentlassung zunächst ein Praktikum machen wollte.
Katrin-Elena Schönberg, Sprecherin des Landgerichts Berlin, bestätigte die Informationen. Das Gericht habe im Sinne des "Resozialisierungsgedankens" entschieden. Die Presse dürfe zwar weiterhin über Klar berichten, allerdings ohne Erlaubnis keine Fotos von ihm publizieren. Laut Schönberg ist gegen das Urteil allerdings noch Berufung möglich.
Springer-Sprecherin Kathrin Finger sagte SPIEGEL ONLINE denn auch, dass der Verlag Rechtsmittel einlegen werde. "Wir sind nach wie vor überzeugt, ein Recht auf die Berichterstattung zu haben." Die Bilder seien Dokumente der Zeitgeschichte, ebenso wie Klar eine Person der Zeitgeschichte sei. Das Verbot des Gerichts verletzte die Pressefreiheit.
Das Berliner Boulevardblatt "B.Z." hatte am 9. Januar 2009 Bilder von Klar vor dem Berliner Ensemble veröffentlicht, einen Tag später hatte die "Bild"-Zeitung nachgezogen.
Zur Begründung hieß es, Klar befürchte, dass durch die "sensationslüsterne Berichterstattung" in einem Teil der Medien und die "anhaltende Belagerung" durch Paparazzi das Theater, dessen Direktor Peymann und er selbst Schaden nehmen könnten. "Das angestrebte Leben in Normalität nach 26-jähriger Haft scheint unter diesen Umständen nicht möglich."
"B.Z."-Chefredakteur Peter Huth hatte dazu erklärt, es gebe "ein großes Interesse in der Öffentlichkeit", und die Aufgabe einer Zeitung sei es abzubilden, was in der Stadt passiere.
Klars Hamburger Anwalt Heinz-Jürgen Schneider hatte damals bereits rechtliche Schritte dagegen angekündigt. Klar "will arbeiten, aber nicht unter öffentlicher Aufmerksamkeit". Sein Wohnort werde voraussichtlich Berlin bleiben. "Er wird nicht in Talkshows auftreten und auch keine Interviews geben."