Streit um Schmähgedicht
Böhmermanns Klage gegen Merkel abgewiesen
Es ging ihm um die beiden Wörter "bewusst verletzend". So hatte die Bundeskanzlerin Böhmermanns Schmähgedicht über Erdogan zunächst bezeichnet. Das wollte der Satiriker nicht akzeptieren - und scheiterte nun.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu verbieten, sein "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als "bewusst verletzend" zu kritisieren. Das Kanzleramt hatte sich aber ohnehin verpflichtet, dies nicht zu wiederholen.
Das Gericht erklärte die Klage für unzulässig. Sie könne nur erhoben werden, wenn eine Wiederholung drohe. Dies ist offensichtlich aber mit der vorherigen Ankündigung des Kanzleramts nicht mehr gegeben.
Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen und angegeben, mit den grobschlächtigen Beschimpfungen den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik verdeutlichen zu wollen. (Lesen Sie hier eine Dokumentation des Vortrags.)
Politischer Eklat
Er löste damit einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei aus. Die Kanzlerin hatte die Verse zunächst "bewusst verletzend" genannt. Später stufte sie dies selbst als "Fehler" ein, weil der Eindruck entstanden sei, dass ihre "persönliche Bewertung zu irgendetwas" eine Rolle spiele.
Doch dem Moderator und Satiriker reichte das nicht. Seine Klage richtete sich explizit gegen das Kanzleramt und Merkles damalige erste Kritik. Er wollte per Gericht untersagen lassen, die Worte öffentlich zu wiederholen, wie ein Gerichtssprecher erläutert hatte.
"Staatliche Vorverurteilung"
Böhmermanns Anwalt Reiner Geulen hatte vor Prozessbeginn erklärt, die Merkel-Äußerungen seien eine "nicht hinzunehmende staatliche Vorverurteilung". Es sei nicht zu akzeptieren, dass sich die Bundesregierung "aus politischen Gründen mit juristischen Bewertungen in die freie und unabhängige Rechtsprechung einmischt". Böhmermann sehe seine Grundrechte auf Presse- und Kunstfreiheit verletzt.
Die Türkei hatte nach der Ausstrahlung rechtliche Schritte verlangt. Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts frei. Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte "ehrverletzende" Verse des Gedichts zu wiederholen.