Brotlose Bohème Künstler verdienen nur 10.000 Euro im Jahr
Potsdam - Ihr Umsatz habe zwar im Schnitt bei 64.000 Euro gelegen, nach Abzug der angegebenen Unkosten blieben den Künstlern jedoch nur rund 10.000 Euro. Laut Junghanns leben 2762 über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler in Brandenburg.
Allerdings, so der Minister, müssten all jene, die Arbeitslosengeld II beziehen, nicht sämtliche Vermögensgegenstände verwerten. "Arbeits- und Produktionsmittel eines Künstlers sind grundsätzlich geschützt", sagte der Minister. Auch ein "gewisser Bestand an Kunstwerken", die der Künstler selbst gefertigt hat, werde nicht als Vermögen betrachtet.
Arbeitsrechtsexperten halten das Problem bei Beschäftigten der Filmbranche für besonders gravierend. Dort können Freischaffende nur dann Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens 360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage nachweisen können. Der Bundesverband Regie schätzt, dass dies nur auf 20 bis 30 Prozent der dort Beschäftigten zutrifft.
ssu/ddp