BGH-Urteil Heimliche Aufnahmen aus Ökohühnerställen sind zulässig

Hühner auf einem Geflügelhof
Foto: Jens B¸ttner/ picture alliance / Jens B¸ttner/Was ist höher zu bewerten, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Zuständen in einem Ökogeflügelhof oder die Rechte eines Gewerbebetriebes? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat dazu ein eindeutiges Urteil gefällt: Illegal aufgenommene Filmaufnahmen sind zulässig, wenn sie Missstände von erheblichem öffentlichen Interesse offenlegen.
Damit darf der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) Bilder von erbärmlichen Zuständen in Ökohühnerställen weiter verwenden - obwohl die darin angeprangerten Unternehmen nicht gegen Vorschriften verstoßen haben. Dagegen hatte ein Erzeugerzusammenschluss für Bioprodukte in Mecklenburg-Vorpommern geklagt.
Hintergrund ist die Veröffentlichung von Aufnahmen, die im Mai 2012 undercover in Ökohühnerställen gemacht und später im Rahmen einer Reportage zu billiger Bioware ausgestrahlt worden waren. Sie zeigten die Tiere zum Teil federlos oder sogar tot am Boden liegend. Das Material war in der Sendung "Exclusiv im Ersten" und im ARD-Magazin "Fakt" verwendet worden.
Informationsinteresse der Öffentlichkeit ist höher zu bewerten
Der Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof GmbH aus Mecklenburg-Vorpommern hatte sich gegen die Verbreitung gewehrt und damit vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg Recht bekommen. Dagegen hatte der Sender dann Revision eingelegt. Die Erzeuger hatten wiederum betont, nicht gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Der MDR hingegen hatte sich auf die Presse- und Meinungsfreiheit berufen. Dem gab der BGH nun recht.
Die Aufnahmen basierten zwar auf einer Verletzung des Hausrechts und damit einem Rechtsbruch, führte der Vorsitzende Richter Gregor Galke aus. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sei in diesem Falle aber höher zu bewerten, als die Rechte des Erzeugerbetriebs. "Es ging um Massenproduktion bei Bioerzeugnissen und damit um ein hoch aktuelles Thema."
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