Pläne der Bundesregierung Scharfe Sanktionen beim Kunsthandel

Antike Artefakte: Beschlagnahmt von der italienischen Gendarmerie
Foto: FILIPPO MONTEFORTE/ AFPDie Bundesregierung will den grenzüberschreitenden Handel mit Kunst und Kulturgütern deutlich schärfer reglementieren. Das sieht der Referentenentwurf der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien zum neuen Kulturgutschutzgesetz vor, der dem SPIEGEL vorliegt. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)
Demnach dürfen künftig private Sammler und Händler bestimmte Kunstwerke, beispielsweise Gemälde, die älter als 50 Jahre sind und deren Wert 150.000 Euro übersteigt, nur noch mit einer staatlichen Ausfuhrgenehmigung ins Ausland bringen. Die Regelung gilt auch für den Handel innerhalb der EU. Zudem müssen Händler und Sammler nachweisen, dass die Werke nicht aus dubiosen Quellen stammen. Fehlen entsprechende Nachweise oder besteht der Verdacht auf illegale Ein- oder Ausfuhr, können die Behörden sie beschlagnahmen.
Handel von antiken Artefakten soll unterbunden werden
"Die Sicherstellung des Kulturgutes ist sofort vollziehbar", heißt es in Paragraf 34 des Gesetzentwurfs. Zudem drohen Kunstschiebern Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Unter anderem soll damit der Handel von antiken Artefakten unterbunden werden, die aus geplünderten Ausgrabungsstätten in den Kriegs- und Krisengebieten im Nahen und Mittleren Osten stammen.
Bereits im Vorfeld sorgte die Gesetzesnovelle für heftige Kritik. Private Sammler wie der Berliner Rechtsanwalt Peter Raue sehen in dem Gesetzentwurf "den schlimmsten Schlag gegen den Kunsthandel in der Geschichte der Bundesrepublik". Hingegen verteidigt die Oppositionspolitikerin Ulle Schauws den Vorstoß der Regierung. Das Mitglied der Grünen im Kulturausschuss des Bundestags sagt, es sei fünf vor zwölf, "Deutschland ist aufgrund seiner laxen Gesetzgebung zum Umschlagplatz für geraubte Antiquitäten geworden".