Seit fast einem Jahr gehen Künstler und Händler auf die Barrikaden. Trotzdem ist das Kulturgutschutzgesetz jetzt nach letzter Lesung vom Bundestag verabschiedet worden.
Noch gestern feilte der Kulturausschuss des Bundestags hektisch am Gesetzestext, heute nun wurde das Kulturgutschutzgesetz nach letzter Lesung verabschiedet. Die Regierungsparteien stimmten zu, die Opposition enthielt sich. Voraussichtlich am 8. Juli befasst sich abschließend noch der Bundesrat mit dem umstrittenen Gesetz.
Die Kontroverse entzündet sich vor allem an den neuen Ausfuhrbestimmungen für Kunst. Künftig braucht, wer ein wertvolles Kunstwerk ins Ausland bringen oder dort verkaufen will, immer eine Genehmigung.
Bisher galt das nur für Exporte in Länder außerhalb der Europäischen Union und für Bilder, die älter als 50 Jahre und teurer als 150.000 Euro sind. Jetzt gibt es die Genehmigungspflicht auch für den EU-Binnenmarkt - allerdings deutlich abgemildert: Betroffen sind nur Werke, die älter als 75 Jahre und wertvoller als 300.000 Euro sind. Verboten wird die Ausfuhr für Kulturgüter, die als national wertvoll und "identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands" gelten. Zeitgenössische Kunst ist nicht betroffen.
Die Befürchtungen von Künstlern wie Baselitz und Richter erfüllen sich also nicht. Sie hatten Sorge, das neue Gesetz komme einer Enteignung gleich, weil Werke, die sie als Dauerleihgaben an Museen gegeben hatten, als "nationales Kulturgut" eingestuft und gleichsam konfisziert werden könnten.
Auch Galeristen und Sammler gingen auf die Barrikaden, weil sie befürchteten, wegen der verschärften Ausfuhrbestimmungen künftig nicht mehr frei handeln zu können.
Als Zugeständnis an sie hat der Kulturausschuss des Bundestags deshalb am Mittwoch in letzter Minute noch Regeln eingeführt, die den Ankauf eines "blockierten" Werks durch den Staat vereinfachen sollen. Die Sachverständigenausschüsse sollen für diesen Fall einen fairen Preis vorschlagen.
Teil zwei des Gesetzes geriet in der Aufregung fast in Vergessenheit, dabei ist er mindestens ebenso wichtig: Es soll auch schwerer werden, Raubkunst aus Kriegs- und Krisengebieten nach Deutschland zu bringen. Händler und Käufer werden zu größerer Sorgfalt verpflichtet. Auch die Vorschriften zur Rückgabe an die Herkunftsländer wurden verschärft.