Christos Urheberrechtsprozess Wem gehört der verhüllte Reichstag?

Der US-Künstler Christo: Steht ihm Geld für die Reichstagsfotos zu?
Foto: dapdHamburg/Berlin - Darf man Bilder von einem verhüllten öffentlichen Gebäude vervielfältigen und vertreiben, ohne den Schöpfer dieser Verhüllung zu vergüten? Diese Frage beschäftigte am Dienstag das Landgericht Berlin. Der US-Künstler Christo will einer Fotoagentur juristisch untersagen lassen, Abbildungen des von ihm und seiner inzwischen verstorbenen Frau Jeanne-Claude im Sommer 1995 gemeinsam verhüllten Berliner Reichstags kommerziell zu verbreiten.
Der Anwalt des Verhüllungskünstlers, Ulrich Amelung, führte vor Gericht aus, dass fälschlicherweise der Eindruck entstehe, die Kunstwerke müssten für jedermann verfügbar sein, "nur weil die Werke im öffentlichen Raum zugänglich waren". Eine Argumentation, der der Richter in der mündlichen Verhandlung folgte: Es seien Urheberrechte des Künstlers verletzt worden, indem die Agentur Bilder der Christo-Schöpfungen über ihr Internetportal für Kunden zugänglich gemacht habe.
Christo verlangt außerdem von der Firma Auskunft über die Erträge aus bisher verkauften Fotos, um Schadenersatzforderungen vorzubereiten. Der Anwalt der Gegenseite, Simon Bergmann, bezifferte den durch die Vermarktung der Bilder entstanden Schaden mit "maximal" 800 Euro. Es sei kein großes Geschäft gewesen, beteuerte er im Namen seiner Klienten.
Trotzdem zeigte der Richter Verständnis für den Kläger: Christo habe die Urheberrechte an den Kunstwerken, sagte er. Daher dürften Bilder von der Verhüllung des Reichstags nur im Zusammenhang mit einem "Tagesereignis" veröffentlicht, nicht aber "fotografisch für Postkarten verwendet werden". Das Urteil in dem verzwickten Kunstprozess wurde auf den 27. September vertagt.