Entschädigung wegen Berichterstattung 60.000 Euro für Corinna Schumacher
Die Funke Mediengruppe muss Corinna Schumacher 60.000 Euro Entschädigung zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg in letzter Instanz und bestätigte damit ein Urteil des Landesgerichtes Hamburg aus dem Jahr 2015. Die Funke Mediengruppe hatte dagegen Berufung eingelegt.
Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung ging es um Fotos, die der Funke Mediengruppe zugehörige Zeitschriften wie "Frau aktuell", "Frau im Spiegel" und "Die Aktuelle" nach Michael Schumachers Skiunfall im Dezember 2013 abgedruckt hatte. Sie zeigten Corinna Schumacher auf dem Weg ins Krankenhaus.
Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zitiert Corinna Schumachers Anwalt Felix Damm mit den Worten, die Höhe der Zahlung sei auf die "Hartnäckigkeit" zurückzuführen, mit der Fotos immer wieder in den Zeitschriften erschienen - auch noch, als bereits einstweilige Verfügungen dagegen vorlagen.
Corinna Schumacher ging schon in den letzten Jahren gegen die Boulevardpresse vor. Sie setzte 2014 Unterlassungen gegen "Bunte", "Super Illu" und "Neue Woche" durch. Das Verhalten einiger Medien nach Michael Schumachers Unfall hatte damals für Aufsehen gesorgt.
Ein Reporter soll versucht haben, als Priester verkleidet Zugang zu Schumachers Krankenzimmer zu bekommen, weltweit kursierte eine Falschmeldung zum angeblichen Aufwachen Schumachers. Wie es um den Gesundheitszustand des Formel-Eins-Weltmeisters steht, gibt die Familie nicht an die Öffentlichkeit weiter.
Auch der SPIEGEL-Verlag erhielt im Februar 2014 eine Unterlassungsmitteilung von Corinna Schumacher und verpflichtete sich, zwei Fotos, die Corinna Schumacher vor dem Krankenhaus zeigten, aus dem Netz zu nehmen.