Cum-Ex-Recherche Staatsanwaltschaft ermittelt gegen "Correctiv"-Chefredakteur

Oliver Schröm
Foto: Ivo Mayr/ CORRECTIVDie Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Correctiv -Chefredakteur Oliver Schröm. Die Recherchegruppe Correctiv hatte den Cum-Ex-Milliardensteuerbetrug aufgedeckt - nun soll untersucht werden, wie genau die Organisation an die Informationen gelangte. Oliver Schröm wird dabei Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte gegenüber SPIEGEL ONLINE ein laufendes Ermittlungsverfahren.
Gemeinsam mit 18 europäischen Medienpartner hatte das Correctiv-Recherchezentrum einen Steuerskandal aufgedeckt, bei dem mit Aktiendeals ein Schaden von mindestens 55 Milliarden Euro entstanden ist. Allein deutschen Finanzämtern seien nach Berechnungen des Steuerexperten Christoph Spengel von der Universität Mannheim zwischen 2001 und 2016 mindestens 31,8 Milliarden Euro entgangen.
Betroffen sind neben Deutschland mindestens zehn weitere europäische Länder, wie Untersuchungen des Recherchezentrums "Correctiv" ergeben haben, an denen unter anderem das ARD-Magazin "Panorama", die Wochenzeitung "Die Zeit" und die Nachrichtenagentur Reuters beteiligt waren.
In einem offenen Brief berichtet Correctiv nun über Ermittlungen gegen Chefredakteur Oliver Schröm und fordert in einer Petition, die Strafverfolgung einzustellen : "Der Vorwurf ist absurd: Oliver Schröm hat seine Arbeit als Journalist gemacht und einen erheblichen Missstand in unserer Gesellschaft aufgedeckt." Die Hamburger Ermittler stützen sich offenbar auf eine Anfrage von Schweizer Behörden. Nach Angaben von Correctiv sei ein "Strafübernahmeersuchen" der Staatsanwaltschaft Zürich wegen des Vorwurfs "Wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Wirtschaftsspionage) und Verletzung des Geschäftsgeheimnisses" ergangen.
Es würden nun "diejenigen verfolgt, die den Skandal aufgedeckt haben. Gegen Oliver Schröm, Chefredakteur von Correctiv, ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts auf 'Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen' nach §17 UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb). Es ist das erste Mal, dass dieser Paragraf auf einen Journalisten angewendet wird", so die Rechercheorganisation selbst.