"Die Anstalt" "Zeit"-Journalisten scheitern mit Klage gegen ZDF-Satire

"Die Anstalt" thematisierte 2014 in einer Folge die Verbindungen von Journalisten zu Lobbygruppen. Daraufhin klagten zwei Mitarbeiter der Wochenzeitung "Die Zeit" - ohne Erfolg.
Claus von Wagner und Max Uthoff von "Die Anstalt"

Claus von Wagner und Max Uthoff von "Die Anstalt"

Foto: ZDF/ Michel Neumeister

Der Herausgeber der Wochenzeitung "Die Zeit", Josef Joffe, und der "Zeit"-Journalist Jochen Bittner sind mit ihrer Unterlassungsklage gegen die ZDF-Satiresendung "Die Anstalt" endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag weitgehend ein zuvor gefälltes Urteil des Landgerichts Hamburg. Die Satiresendung hatten in einer Folge die Verbindungen der beiden Journalisten zu gewissen Lobbyorganisationen veranschaulicht.

Worum es genau ging: In der Sendung vom 29. April 2014 thematisierte "Die Anstalt" die Frage der Unabhängigkeit von Journalisten beim Thema Sicherheitspolitik. Dabei wurde angegeben, Joffe sei Mitglied, Vorstand oder Beirat in acht transatlantischen Organisationen, Bittner Mitglied in drei entsprechenden Thinktanks.

Die beiden Journalisten reagierten mit einer einstweiligen Verfügung gegen "Die Anstalt", die dann vom Landgericht Hamburg teilweise widerrufen wurde. Daraufhin klagten Joffe und Bittner vor dem Landgericht und beriefen sich darauf, dass die Verbindungen - die in der Sendung auf mehreren Schautafeln zu sehen waren - nicht korrekt dargestellt gewesen seien.

Der BGH hat entschieden: Die Angaben zu den Interessenkonflikten wegen unstreitiger Mitgliedschaften in Lobbyorganisationen stimmen grundsätzlich. Dass eine Schautafel dazu fehlerhaft gewesen sei, spiele in einer satirischen Sendung keine entscheidende Rolle.

Laut BGH muss in einem satirischen Fernsehbeitrag zudem beachtet werden, "welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt". Der Sendung lasse sich deshalb im Wesentlichen nur die Aussage entnehmen, es bestünden "Verbindungen zwischen den Klägern und in der Sendung genannten Organisationen". Diese Aussage sei zutreffend.

gia/AFP
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