Zweimal gewählt Staatsanwaltschaft ermittelt gegen di Lorenzo

Giovanni di Lorenzo bei Talkshow "Günther Jauch": Anzeige eingegangen
Foto: Paul Zinken/ dpaBerlin - Hat sich Giovanni di Lorenzo der Wahlfälschung schuldig gemacht? Dieser Frage geht nun die Staatsanwaltschaft Hamburg nach. Die Behörde ermittelt gegen den Chefredakteur der Wochenzeitung "Die Zeit". In Betracht komme auch der Tatbestand des Fälschens von Wahlunterlagen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg, Nana Frombach. Die zuständige Anklagebehörde habe bereits Kontakt mit dem Landeskriminalamt aufgenommen.
Auslöser war eine Onlinestrafanzeige, die nach der ARD-Sendung "Günther Jauch" gestellt wurde, sagte Frombach. Di Lorenzo hatte am Sonntag in der Talkshow zugegeben, dass er bei der Europawahl zweimal gewählt hat - einmal als italienischer Staatsbürger im Konsulat des Landes in Hamburg, und ein zweites Mal als Bundesbürger in einer Hamburger Grundschule. Doppelstaatler dürfen nach dem Europawahlgesetz aber nur in einem EU-Land wählen.
Zuvor hatte bereits Bundeswahlleiter Roderich Egeler Änderungen angemahnt, damit Wähler bei der Europawahl nicht wie der "Zeit"-Chefredakteur zweimal wählen. Dieser Fall müsse sicherlich noch einmal nachgearbeitet werden, so Egeler. Wenn die Staaten Bürgern mit zwei Pässen auch zwei Wahlbeteiligungen zuschickten, könne es dazu kommen, dass diese beide nutzen. Ein Fehler sei nicht passiert. Man gehe aber davon aus, "dass der Unionsbürger seine Rechte in einer Weise in Anspruch nimmt, wie es das Gesetz vorsieht" - also nur einmal wählt.
Das Europawahlgesetz schreibt vor, dass jeder Wahlberechtigte nur einmal seine Stimme abgibt. Über die Problematik von EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsland haben, hatte vor wenigen Tagen ausgerechnet die Online-Ausgabe der "Zeit" berichtet .
Di Lorenzo könnte nun unter den Paragrafen 107a des Strafgesetzbuches fallen. Der besagt: "Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
"Mir tut das aufrichtig leid", sagte di Lorenzo der "Bild"-Zeitung - und fügte an: "Mir war nicht bewusst, dass man bei der Europawahl nicht in zwei Ländern abstimmen darf. Hätte ich es gewusst, hätte ich es nicht getan und natürlich auch nicht in der Sendung von Günther Jauch erzählt."