Enteignete Kunstwerke Bundesrepublik auf 18 Milliarden Dollar verklagt
Berlin - Mehr als 2000 von den den Nationalsozialisten geraubte Gemälde seien noch im Besitz des deutschen Staates, erklärte der amerikanische Anwalt Ed Fagan am Mittwoch in Berlin. Fagan übergab dabei dem Bundesfinanzministerium eine bei US-Gerichten eingereichte Klageschrift mit Forderungen in Höhe von 18 Milliarden Dollar. Der New Yorker Anwalt, der die Opfer-Organisation AHVRAM vertritt, hatte schon mehrere Schweizer und deutsche Banken wegen ihrer Beteiligung an Nazi-Verbrechen verklagt.
Im Bundesfinanzministerium gebe es noch Unterlagen über den Verbleib der Kunstwerke, sagte Fagan. Sie sollten den Eigentümern zurückgegeben werden. Sollte sich kein Besitzer finden, könnten die Werke etwa der Zwangsarbeiter-Stiftung zur Verfügung gestellt werden. "Das Schlimmste wäre es, wenn dieser Vorgang im Dunkeln bleiben würde", sagte der Anwalt Manfred Kahl, der in Deutschland die Interessen von AHVRAM vertritt. Grundlage für die Klage sei ein Gerichtsurteil des amerikanischen Supreme Court von Anfang Juni. Demnach kann die Bundesrepublik in den USA wegen Eigentumsansprüchen verklagt werden.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegt der Versicherungswert der heute noch im Besitz des Bundes befindlichen Kunstwerke lediglich bei etwa 60 Millionen Euro. Seit Kriegsende seien mehr als eine Million Kunstgegenstände zurückgegeben worden. Die Annahme, alle Gegenstände der so genannten Linzer Sammlung, die von den Nationalsozialisten zusammengetragen wurde, seien unrechtmäßig erworben worden, treffe nicht zu, so das Bundesfinanzministerium in einer Stellungnahme vom Mittwoch.
Bei der Prüfung von Restitutionsansprüchen wende der Bund die Grundsätze der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der NS-Zeit an. "Der Bund ist unverändert bestrebt, verfolgungsbedingt entzogene Kunstgegenstände den Erben der Eigentümer zurückzugeben", heißt es in der Stellungnahme. So habe der Bund seinen Kunstbesitz durch eine im Internet öffentlich zugängliche Datenbank auch offen gelegt.