Informationsfreiheit Journalisten gewinnen gegen Ministerium

15.000 Euro für eine Behördenauskunft? Zwei Journalisten forderten Einsicht in Dokumente des Bundesinnenministeriums. Dort trieb man die Gebühren in die Höhe. Zu Unrecht, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschied.
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Foto: imago

Der Streit dauert schon lange: Bereits vor den Olympischen Spielen 2012 hatten die Journalisten Daniel Drepper und Niklas Schenck beim Bundesinnenministerium (BMI) Einsicht in die Akten der Deutschen Sportförderung beantragt. Es ging um die Zielvorgaben des Ministeriums an die Sportverbände.

Die Journalisten beriefen sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das soll Bürgern einen Zugang zu amtlichen Informationen garantieren.

Ein Antrag nach diesem Gesetz darf den Bürger eigentlich nicht mehr als 500 Euro kosten. Doch das Ministerium hatte den Antrag in 66 Einzelanträge gestückelt - und so insgesamt Kosten von 15.000 Euro in Rechnung gestellt. Die Gewährung der gewünschten Informationen habe einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verursacht, hieß es zur Begründung. Die Journalisten klagten gegen die hohen Gebühren.

Jetzt gab das Bundesverwaltungsgericht den Journalisten Recht. Am Donnerstag hat es die Gebührenerhebung für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz begrenzt. Die Aufspaltung des Antrags der Journalisten "verstoße gegen das im Informationsfreiheitsgesetz bestimmte Verbot einer abschreckenden Wirkung der Gebührenbemessung", urteilte das Gericht. Der Antrag habe sich auf einen "einheitlichen Lebenssachverhalt" bezogen. Deswegen hätte höchstens eine Gebühr von 500 Euro berechnet werden dürfen.

Schon das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten in den Vorinstanzen entsprechend entschieden.

gia/dpa
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