Abgesagte Demo Gericht verbietet öffentliches Zitieren des Schmähgedichts

Jan Böhmermann
Foto: Rolf Vennenbernd/ dpaEs sollte eine Demonstration für die Freiheit der Kunst werden. Mit Ziegenmasken und Kopftüchern ausgestattet wollten Aktivisten am Freitag vor die türkische Botschaft in Berlin ziehen. Auf Schrifttafeln sollten Teile des Schmähgedichts von Jan Böhmermann auf den türkischen Präsidenten zu lesen sein. Das hat das Verwaltungsgericht untersagt und dabei eine Vorgabe der Berliner Polizei bestätigt. Die Veranstalter sagten die Demo daraufhin ab.
Das Gericht traf dabei aber nach eigenen Angaben keine Aussage über die Strafbarkeit von Böhmermanns Handeln. Böhmermanns Satire zeichne sich durch eine "distanzierende Einbettung in einen quasi-edukatorischen Gesamtkontext aus, um so die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen", erklärte das Gericht.
Im Gegensatz dazu erfülle "die isolierte Zitierung des Gedichts die Voraussetzungen einer beleidigenden Schmähkritik". In diesem Fall gehe der Persönlichkeitsschutz der Meinungsfreiheit vor.
Die Bundesregierung erteilte am Freitag auf Wunsch der Türkei den deutschen Justizbehörden die Ermächtigung, ein Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen möglicher Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan einzuleiten. Das teilte Kanzlerin Angela Merkel in einer Erklärung mit.
Video: Böhmermann vs. Erdogan