Jenny-Gröllmann-Urteil Gericht erklärt Stasi-Vorwurf für unzulässig

Zwei Tote im Rosenkrieg: Der inzwischen verstorbene Schauspieler Ulrich Mühe hatte seiner ebenfalls mittlerweile verstorbenen Ex-Frau Jenny Gröllmann in einem Interview vorgeworfen, bei der Stasi gewesen zu sein. Ein Gericht erklärte diese Behauptung nun posthum für unzulässig.

Berlin - Der Ex-Ehemann der 2006 verstorbenen Schauspielerin Jenny Gröllmann, Ulrich Mühe, hatte im April 2006 in einem Magazin-Interview Stasi-Vorwürfe gegen seine frühere Frau erhoben. Das Berliner Kammergericht hat diese Behauptungen nun für unzulässig erklärt. Es wies die Berufung des Nachrichtenmagazins "Focus" gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin zurück. Eine Revision ließ der 10. Zivilsenat nicht zu. Der "Focus" kündigte an, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen.

Gröllmann hatte sich nach dem Interview zur Wehr gesetzt, und die Verbreitung wurde per Gerichtsentscheid untersagt. Dagegen zog das Magazin vor das Kammergericht.

"Focus"-Sprecher Uwe Barfknecht sagte, es sei ein "bizarrer Fall, bei dem zwei Verstorbene Opfer des dritten Ehemannes von Frau Gröllmann werden". Dieser vertritt die Interessen der verstorbenen Schauspielerin. Barfknecht fügte hinzu, das Magazin habe lediglich ein Interview mit Mühe veröffentlicht. "Es ist uns unverständlich, dass das Gericht die Pressefreiheit derart einschränkt", sagte er.

Nach Auffassung des 10. Zivilsenats des Kammergerichts handelt es sich beim Inhalt der im "Focus"-Interview gestellten Fragen nicht um die zulässige Äußerung eines Verdachts. Vielmehr enthielten die Fragen in ihrem Kern die Tatsachenbehauptung, Gröllmann habe wissentlich mit dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zusammengearbeitet. Für die behaupteten Tatsachen habe das Magazin keine ausreichenden Beweise vorgelegt.

Nach Ansicht des Senats genügt allein die Existenz einer Akte des MfS nicht. Die Akte enthalte keine Verpflichtungserklärung. Im Übrigen bestünden Unstimmigkeiten zwischen angeblichen Treffen mit dem Führungsoffizier und Bühnenauftritten der Schauspielerin, die Zweifel an einer bewussten Zusammenarbeit mit der Stasi ließen. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Die Schauspielerin und ihr Ex-Mann hatten seinerzeit auch einen persönlichen Rechtsstreit ausgefochten. Im Juni 2006 urteilte das Landgericht Berlin, dass Mühe nicht mehr behaupten dürfe, dass seine Ex-Frau als Inoffizielle Mitarbeiterin (IM) für die DDR-Staatssicherheit gearbeitet habe. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass es zwar anhand der Stasi-Unterlagen "Verdachtsmomente" gebe. Es sei aber nicht zulässig, diese als Tatsache zu behaupten.

In einer eidesstattlichen Erklärung vom April 2006 hatte Gröllmann versichert, zu keiner Zeit wissentlich mit dem MfS zusammengearbeitet und sich nie als IM verpflichtet zu haben. Vorausgegangen waren Vorwürfe Mühes in einem Interview anlässlich der Buchpremiere zu dem preisgekrönten Film "Das Leben der Anderen", in dem er die Hauptrolle spielte. Unter Androhung einer Zahlung von 250.000 Euro hatte Gröllmann ein einstweiliges Redeverbot gegen Mühe erwirkt und derartige Buchpassagen verbieten lassen. Mühe hatte Widerspruch eingelegt.

Gröllmann und Mühe waren sechs Jahre verheiratet und wurden 1990 geschieden. Beide starben an Krebs.

Nathalie Waehlisch, ddp

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